Ab 1. Oktober 2026 gelten E-Mopeds der Klasse L1e-B nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge. Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Wer ein solches Fahrzeug besitzt, sollte jetzt prüfen, ob eine Zulassung überhaupt möglich ist.
Eingespielte Biker-Teams wissen, wie sie sich auf einer Maschine richtig verhalten sollen. Doch wer nur ab und zu mitfährt, erfährt hier worauf man achten sollte.