Pickerl – Die §57a-Begutachtung
Was ist die §57a-Pickerl-Begutachtung?
Die §57a-Begutachtung wird in allen ARBÖ-Prüfzentren in ganz Österreich und exklusiv für Mitglieder durchgeführt. Dabei überprüfen wir über 130 Funktionen Ihres Fahrzeugs um die gesetzeskonforme Verkehrs- und Betriebssicherheiten Ihres Fahrzeugs sicherzustellen.
Sollten Mängel oder notwendige Reparaturen festgestellt werden, informieren und beraten unsere Techniker Sie individuell über das weitere Vorgehen.
Wann ist die Pickerl-Überprüfung fällig?
Die Fälligkeit der Pickerl-Überprüfung richtet sich nach dem Erstzulassungsmonat Ihres Pkw (M1) und Anhänger (O1 und O2) und lässt sich mit der sogenannten „3-2-1“-Regel leicht bestimmen:
- 3 Jahre nach der Erstanmeldung Ihres Fahrzeugs muss das Pickerl zum ersten Mal gemacht werden.
- 2 Jahre nach der letzten Überprüfung wieder.
- Ab dem Alter von fünf Jahren muss Ihr Fahrzeug jedes Jahr zur Überprüfung.
Lkw der Klasse N1 werden ebenfalls beim ARBÖ begutachtet. Diese Fahrzeugklasse kann drei Monate vor Ablauf des Pickerls überprüft werden, Überziehungsfrist gibt es keine.
Die ,,3-2-1“-Regel gilt seit 1. März 2020 auch für Motorräder und Mopeds. Falls Ihr Fahrzeug vor dem 1. März 2020 zugelassen wurde und es anschließend in die ,,3-2-1“-Regel hineinfällt, kann bei den zuständigen Zulassungstellen eine Korrekturplakette angefordert werden.
Muss ich Strafe zahlen, wenn das Pickerl abgelaufen ist?
Wenn Sie mit einem Fahrzeug unterwegs sind, bei dem das Pickerl abgelaufen ist, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechen. Die Geldstrafe kann sowohl für den Zulassungsbesitzer als auch für den Lenker des Fahrzeugs verhängt werden, denn dieser muss sich über die Gültigkeit des Pickerls vor Fahrtantritt vergewissern.
Weitreichende Folgen bei Unfall und abgelaufenem Pickerl
In Fällen, in denen der Unfall aufgrund eines Mangels am Fahrzeug verursacht wurde, der im Zuge einer Pickerl-Begutachtung behoben worden wäre, müssen Sie mit weitrechenden Folgen rechnen. Sowohl Fahrzeugbesitzer als auch Lenker werden zur Verantwortung gezogen. Die Versicherung übernimmt möglicherweise keine Haftung, die Unfallkosten sind oft selbst zu tragen.
Was kostet die §57a-Begutachtung beim ARBÖ?
Die ARBÖ-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ARBÖ-Prüfzentrum in Ihrer Nähe stehen Ihnen für Preisanfragen sehr gerne zur Verfügung.
Schnell und unkompliziert zum Pickerl
Zum Termin kommen Sie schnell und einfach
- über die Online-Terminvereinbarung in Ihrem Mitgliederbereich Mein ARBÖ.
- Sollte Online kein passender Termin für Sie dabei sein, melden Sie sich einfach telefonisch oder
- persönlich in Ihrem ARBÖ-Prüfzentrum. Wir finden sicher einen passenden Termin!
Zur schnelleren Abwicklung halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrer ARBÖ-Klubkarte.
Nächstes Prüfzentrum
Zum Termin nehmen Sie bitte Ihren Zulassungsschein in Papier- oder Scheckkartenformat mit. Der neue digitale Zulassungsschein reicht für die Begutachtung nicht aus.