ARBÖ-Sicherheits-Pass

 

Was ist der Sicherheits-Pass vom ARBÖ?

Der Sicherheits-Pass vom ARBÖ ist die perfekte Ergänzung zu Ihrer Mitgliedschaft. Er hilft in Österreich und ganz Europa bei unvorhergesehenen Vorfällen und schützt Sie vor hohen Kosten

  • bei einem Wildschaden,
  • wenn Ihr Auto abgeschleppt werden muss,
  • Sie nach einem Unfall in den Bergen mit dem Hubschrauber ins Spital transportiert werden müssen,
  • bei medizinischer Betreuung im Ausland
  • und vielem mehr.

Mit dem ARBÖ-Sicherheits-Pass sind Sie dann geschützt, wenn es darauf ankommt und Sie können Ihren Urlaub in Ruhe genießen, ohne sich um diese finanziellen Risiken sorgen zu müssen. 


Die wichtigsten Sicherheits-Pass Leistungen

 

Abschleppdienst: Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne nicht mehr fahrbereit ist, schleppen wir es in die nächste Fachwerkstätte.

Krankenversicherung: Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte im Ausland können teuer werden. Wir beteiligen uns an den Spitalskosten.

Wildschadenkaskoversicherung: Hase, Fasan und Reh sind unberechenbar und nehmen keine Rücksicht darauf, ob Ihr Fahrzeug kaskoversichert ist. Wir beteiligen uns zu 80 % an den Reparaturkosten.

Hubschrauberrettung: Sportunfälle beim Bergwandern, Skifahren und Snowboarden passieren schnell und sind teuer. Wir helfen und beteiligen uns an den Kosten. 

Wählen Sie die Variante, die am besten zu Ihnen passt

Den Sicherheits-Pass gibt es in zwei Varianten:

  • Die solide Grundabsicherung für Ihre Reisen bietet der Sicherheits-Pass.Classic um € 60,40*.
    • Der Sicherheits-Pass.Classic schützt den Sicherheits-Pass-Inhaber, Lebensgefährte/Gatte, Kind/er bis zum Ende jenes Jahres, in das ihr 19. Geburtstag fällt sowie die Haustiere am gleichen Wohnsitz. Eine Partner-Mitgliedschaft der leistungsberechtigten Familienangehörigen ist nicht vorausgesetzt.
    • Der Sicherheits-Pass.Classic schützt alle auf den Sicherheits-Pass-Inhaber zugelassenen oder ständig von ihm genutzten Fahrzeuge.
  • Noch mehr Schutz vor hohen Kosten bietet Ihnen aber der Sicherheits-Pass.Gold um nur € 98,90*. Er leistet mit doppelten Versicherungssummen und schützt außerdem alle Fahrzeuge Ihrer Familie (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
    • Der Sicherheits-Pass.Gold schützt den Sicherheits-Pass-Inhaber, Lebensgefährte/Gatte, Kind/er bis zum Ende jenes Jahres, in das ihr 19. Geburtstag fällt – unabhängig davon, wo ihr österreichsicher Wohnsitz ist – sowie deren Haustieren. Eine Partner-Mitgliedschaft der leistungsberechtigten Familienangehörigen ist nicht vorausgesetzt.
    • Der Sicherheits-Pass.Gold schützt alle Fahrzeuge der Familie. Das sind alle auf den Sicherheits-Pass-Inhaber, den Lebensgefährten/Gatten am gleichen Wohnsitz und deren Kinder bis zum Ende jenen Jahres in das ihr 19. Geburtstag fällt – unabhängig davon, wo ihr österreichischer Wohnsitz ist – zugelassenen oder ständig genutzten Fahrzeuge. Eine Mitgliedschaft der leistungsberechtigten Familienangehörigen ist vorausgesetzt und die leistungsberechtigten Familienangehörigen müssen dem ARBÖ bekannt gegeben werden.

    • Unser Angebot für Sie: Jetzt Sicherheits-Pass.Gold bestellen und GRATIS ARBÖ-Mitgliedschaft bis 31. Dezember 2025 für Ihre Familie sichern.**

 

* Versicherungsschutz gültig bis 31. Dezember 2025.

Sicherheits-Pass.Gold

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** Angebot gültig bei erstmaligem Abschluss des Sicherheits-Pass.Gold. Voraussetzung: Leistungsberechtigte Familienangehörige werden dem ARBÖ bekanntgegeben und schließen eine GRATIS ARBÖ-Mitgliedschaft ab. Die Beitrittserklärung für Ihre Familienangehörigen wird Ihnen separat per Post zugesandt. Die GRATIS ARBÖ-Mitgliedschaft und somit auch die Leistungsberechtigung Ihres Partners und Ihres/r Kindes/er endet am 31. Dezember 2025.

Fragen und Antworten zum Sicherheits-Pass

Übersicht aller Leistungen und Deckungssummen

 

Fahrzeugbezogene Leistungen

Es gelten die leistungsbezogenen Hinweise laut Leistungsübersicht Sicherheits-Pass.Classic bzw. Leistungsübersicht Sicherheits-Pass.Gold

 

So hilft der Sicherheits-Pass.Classic

So hilft der Sicherheits-Pass.Gold 

Pannendienst im Ausland: Das versicherte Fahrzeug ist aufgrund einer Panne im Ausland nicht mehr fahrbereit. 
  • Übernahme der Kosten für den Panneneinsatz bis maximal € 200,–.
  • Übernahme der Kosten für den Panneneinsatz bis maximal € 400,–.
Abschleppdienst im In- und Ausland: Das versicherte Fahrzeug ist aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und muss abgeschleppt werden.
  • Übernahme der Kosten für das Abschleppen zu der dem Ereignisort nächstgelegenen Fachwerkstätte bis maximal € 300,– pro Schadenfall. In diesem Höchstbetrag inkludiert sind auch allfällige umweltbezogene Aufwendungen nach einem Unfall (Ölbindemittel etc.), wobei Kosten bis maximal € 73,– übernommen werden.
  • Übernahme der Kosten für das Abschleppen zu der dem Ereignisort nächstgelegenen Fachwerkstätte bis maximal € 600,– pro Schadenfall. In diesem Höchstbetrag inkludiert sind auch allfällige umweltbezogene Aufwendungen nach einem Unfall (Ölbindemittel etc.), wobei Kosten bis maximal € 146,– übernommen werden.
Fahrzeugheim- bzw. -rücktransport im In- und Ausland: Das versicherte Fahrzeug ist aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit oder musste aus gesundheitlichen Gründen zurückgelassen werden. Im Unfall- oder Pannenfall kann das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden. Das Fahrzeug muss überstellt werden.
  • Übernahme der Kosten zu 100 Prozent für den Heim- bzw. Rücktransport des Fahrzeugs zu der dem Wohnsitz nächstgelegenen Fachwerkstätte im Unfall- oder Pannenfall bzw. an die Heimadresse der leistungsberechtigten Person im Falle seiner Erkrankung.
  • Übernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden Gara gierungskosten für maximal sechs Wochen bis zu € 225,–.
  • Übernahme der Kosten zu 100 Prozent für den Heim- bzw. Rücktransport des Fahrzeugs zu der dem Wohnsitz nächstgelegenen Fachwerkstätte im Unfall- oder Pannenfall bzw. an die Heimadresse der leistungsberechtigten Person im Falle seiner Erkrankung.
  • Übernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden Garagierungskosten für maximal sechs Wochen bis zu € 450,–.
Fahrzeugrückstransport nach Diebstahl im Ausland: Das versicherte Fahrzeug wurde während der Gültigkeitsdauer des Sicherheits-Passes gestohlen und zu einem späteren Zeitpunkt im Ausland von der Polizei sichergestellt. Das noch in Ihrem Besitz befindliche Fahrzeug muss überstellt werden.
  • Übernahme der Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs zum Wohnsitz oder zu der dem Wohnsitz nächstgelegenen Fachwerkstätte zu 100 Prozent sowie etwaige entstehende Garagierungskosten für maximal sechs Wochen bis zu € 225,–.
  •  Darüber hinaus Übernahme von Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Wiederauffindung (behördliche Abgaben, Abwicklungspauschalen für vom ARBÖ beauftragte Partner im Zusammenhang mit der behördlichen Freigabe etc.) bis maximal € 750,–.
  • Übernahme der Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs zum Wohnsitz oder zu der dem Wohnsitz nächstgelegenen Fachwerkstätte zu 100 Prozent sowie etwaige entstehende Garagierungskosten für maximal sechs Wochen bis zu € 450,–.
  • Darüber hinaus Übernahme von Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Wiederauffindung (behördliche Abgaben, Abwicklungspauschalen für vom ARBÖ beauftragte Partner im Zusammenhang mit der behördlichen Freigabe etc.) bis maximal € 1.500,–.
Ersatzteileversand im Ausland: Das versicherte Fahrzeug ist nach einem Unfall oder einer Panne im Ausland nicht mehr fahrbereit. Durch die Übermittlung von Ersatzteilen, die im Reiseland nicht erhältlich sind, kann das Fahrzeug wieder fahrbereit gemacht werden.
  • Der ARBÖ übernimmt die Versandkosten der benötigten Ersatzteile.
  • Der ARBÖ übernimmt die Versandkosten der benötigten Ersatzteile.
Abholung des reparierten Fahrzeuges im In- und Ausland: Das versicherte Fahrzeug wurde nach einem Unfall oder einer Panne in Österreich bzw. im Ausland in einer Fachwerkstätte repariert und steht zur Abholung bereit.
  • Die Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse für eine Person vom österreichischen Wohnsitz des Sicherheits-Pass -Inhabers zur Fachwerkstätte werden zu 100 Prozent übernommen. Andernfalls werden die belegbaren Kosten eines anderen gewählten Transportmittels maximal auf Basis einer Bahnfahrt 2. Klasse für eine Person vergütet. 
  • Die Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse für eine Person vom österreichischen Wohnsitz des Sicherheits-Pass -Inhabers zur Fachwerkstätte werden zu 100 Prozent übernommen. Andernfalls werden die belegbaren Kosten eines anderen gewählten Transportmittels maximal auf Basis einer Bahnfahrt 1. Klasse für eine Person vergütet. 
Zollkostenvergütung und Verschrottung im Ausland: Das versicherte Fahrzeug verbleibt wegen Totalschaden nach einem Unfall, wirtschaftlich irreparablem Defekt oder Diebstahl im Ausland. In diesen Fällen können Zollzahlungen (ausgenom men in EU-Staaten) oder Verschrottungskosten anfallen.
  • Übernahme der Kosten für die Zollabwicklung sowie allfällige Verschrottungskosten zu 100 Prozent.
  • Übernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden Garagierungskosten für maximal sechs Wochen bis zu € 225,–.
  • Übernahme der Kosten für die Zollabwicklung sowie allfällige Verschrottungskosten zu 100 Prozent.
  •  Übernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden Garagierungskosten für maximal sechs Wochen bis zu € 450,–.
Wildschadenkaskoversicherung im In- und Ausland: Das versicherte Fahrzeug wurde in Österreich oder im Ausland auf einer öffentlichen Straße aufgrund einer Kollision mit einem lebenden Haar- oder Federwild beschädigt.
  • Übernahme der Reparaturkosten bei Vorlage einer detaillierten Originalrechnung (Materialkosten bei Selbstreparatur) zu 80 Prozent bis max. € 600,– bzw. des Kasko-Selbstbehalts zu 80 Prozent bis max. € 600,–.
  • Übernahme von 80 Prozent des Kostenvoranschlags bis maximal € 300,– bei unverzüglicher Abmeldung, wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert wird.
  • Übernahme der Reparaturkosten bei Vorlage einer detaillierten Originalrechnung (Materialkosten bei Selbstreparatur) zu 80 Prozent bis maximal € 1.200,– bzw. des Kasko-Selbstbehalts zu 80 Prozent bis maximal € 1.200,–.
  • Übernahme von 80 Prozent des Kostenvoranschlags bis maximal € 600,– bei unverzüglicher Abmeldung, wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert wird

 

Personenbezogene Leistungen

Es gelten die leistungsbezogenen Hinweise laut Leistungsübersicht Sicherheits-Pass.Classic bzw. Leistungsübersicht Sicherheits-Pass.Gold

Mobilität nach Panne oder Unfall im In- und Ausland: Ihr Fahrzeug ist während der Anreise zum, der Heimreise vom oder am Urlaubsort in Österreich oder im Ausland aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und wird in einer Fachwerkstätte repariert oder Ihr Fahrzeug wurde im Ausland gestohlen. Sie wollen die Fertigstellung der Reparatur nicht abwarten, sondern zwischenzeitlich die Weiter- oder Heimreise antreten bzw. am Urlaubsort mobil sein.

Weiter- oder Heimreise im Inland während der Urlaubsfahrt

  • Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete sowie die Rückstellungskosten, wenn das ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückgegeben wird.
  • Variante 2: Die Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse für alle leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent übernommen.
  • Variante 3: Für einen Mietwagen werden maximal drei Tagesmieten in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet.

Weiter- oder Heimreise im Ausland während der Urlaubsfahrt

  • Variante 1: Die Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse für alle leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent übernommen.
  • Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal drei Tagesmieten in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet.

Mobilität am Urlaubsort im Inland während der Urlaubsfahrt

  • Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete sowie die Rückstellungskosten, wenn das ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückgegeben wird.
  • Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal drei Tagesmieten in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet 

Mobilität am Urlaubsort im Ausland während der Urlaubsfahrt

  • Für einen Mietwagen werden maximal sieben Tagesmieten in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet

Weiter- oder Heimreise im Inland während der Urlaubsfahrt

  • Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete sowie die Rückstellungskosten, wenn das ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückgegeben wird.
  • Variante 2: Die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse für alle leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent übernommen.
  • Variante 3: Für einen Mietwagen werden maximal drei Tagesmieten in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet. 

Weiter- oder Heimreise im Ausland während der Urlaubsfahrt

  • Variante 1: Die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse für alle leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent übernommen.
  • Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal drei Tagesmieten in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet.

Mobilität am Urlaubsort im Inland während der Urlaubsfahrt

  • Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete sowie die Rückstellungskosten, wenn das ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückgegeben wird.
  • Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal drei Tagesmieten in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet.

Mobilität am Urlaubsort im Ausland während der Urlaubsfahrt

  • Für einen Mietwagen werden maximal sieben Tagesmieten in Höhe von je maximal € 160,– rückvergütet.
Lotsendienst im In- und Ausland: Eine leistungsberechtigte Person kann während einer Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst mit dem Fahrzeug nach Hause fahren.
  • Der ARBÖ sorgt für die Heimreise des Lenkers, der Insassen und des Gepäcks.
  • Übernahme der Reise-, Tages- und Nächtigungskosten für den Lotsen zu 100 Prozent.
  • Der ARBÖ sorgt für die Heimreise des Lenkers, der Insassen und des Gepäcks.
  • Übernahme der Reise-, Tages- und Nächtigungskosten für den Lotsen zu 100 Prozent.
Nächtigungskosten nach Ausfall des Fahrzeugs im In- und Ausland: Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall oder einer Panne in Österreich oder im Ausland nicht mehr fahrbereit und wird in einer Fachwerkstätte repariert. Wegen der Reparaturdauer wird eine ungeplante Übernachtung vor Ort erforderlich.
  • Übernahme der Kosten für eine Übernachtung von maximal € 100,– pro leistungsberechtigter Person.
  • Nach Rücksprache mit dem ARBÖ-Reise-Notruf wird gegebenenfalls auch eine weitere Nächtigung vergütet.
  • Übernahme der Kosten für maximal zwei Übernachtungen bis maximal € 100,– pro leistungsberechtigter Person pro Nacht.
  • Nach Rücksprache mit dem ARBÖ-Reise-Notruf wird gegebenenfalls auch eine weitere Nächtigung vergütet.
Taxikosten im In- und Ausland: Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Panne nicht mehr fahrbereit. Sie bzw. eine leistungsberechtigte Person wollen/will mit dem Taxi weiterfahren.
  • Übernahme der Kosten für das Taxi bis max. € 50,– einmalig pro dokumentiertem Schadenereignis.
  • Übernahme der Kosten für das Taxi bis maximal € 100,– einmalig pro dokumentierten Schadenereignis.
Insassen-Unfallversicherung im Ausland: Ihr Fahrzeug wurde im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die leistungsberechtigten Insassen kamen dabei zu Schaden.
  • Versicherungssumme pro verletztem Insassen bei bleibender Invalidität maximal € 20.000,– bzw. im Todesfall € 10.000,–.
  • Zusätzlich werden € 30,– pro Tag bei stationärem Aufenthalt im ausländischen Krankenhaus für maximal sechs Tage bezahlt.
  • Versicherungssumme pro verletztem Insassen bei bleibender Invalidität maximal € 40.000,– bzw. im Todesfall € 20.000,–.
  • Zusätzlich werden € 60,– pro Tag bei stationärem Aufenthalt im ausländischen Krankenhaus für maximal sechs Tage bezahlt.
Hubschrauberrettung und Akia-Bergung nach alpinem Sportunfall im In- und Ausland: Sie haben in Österreich oder im Ausland in Ihrer Freizeit einen alpinen Sportunfall (z.B. beim Bergwandern, Skifahren, Snowboarden). Sie werden von der Bergrettung geborgen (z.B. mittels Akia) oder von einem Notarzt- bzw. Rettungshubschrauber in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert.
  • Übernahme der verrechneten Kosten für die Bergung (Akia) und den Transport mittels Hubschrauber ins Krankenhaus bis maximal € 10.000,– für die leistungsberechtigte Person.
  • Übernahme der verrechneten Kosten für die Bergung (Akia) und den Transport mittels Hubschrauber ins Krankenhaus bis maximal € 20.000,– für die leistungsberechtigte Person.
Krankenverlegung nach Krankheit oder Unfall im Inland: Sie werden nach einem Unfall oder einer unvorhersehbaren Krankheit in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert. Dieses Krankenhaus ist mehr als 50 km von Ihrem Wohnsitz-Krankenhaus entfernt und die Aufenthaltsdauer wird (nach Diagnose des vom ARBÖ beauftragten Mediziners) länger als eine Woche dauern.
  • Organisation des Rücktransports mittels Krankenwagen zum Wohnsitz-Krankenhaus und Übernahme der Verlegungskosten zu 100 Prozent.
  • Organisation des Rücktransports mittels Krankenwagen zum Wohnsitz-Krankenhaus und Übernahme der Verlegungskosten zu 100 Prozent.
Rückholung von Kindern, Jugendlichen und Haustieren im In- und Ausland: Kinder, Jugendliche bzw. Haustiere können von Ihnen aus unvorhersehbaren gesundheitlichen Gründen nicht mehr betreut werden. Eine Rückholung der Kinder, Jugendlichen bzw. Haustiere ist erforderlich.
  • Organisation der Rückholung und Übernahme der unvorhergesehenen Reisekosten für die leistungsberechtigte Person bzw. das Haustier und gegebenenfalls für eine Ersatz-Begleitperson zu 100 Prozent.
  • Organisation der Rückholung und Übernahme der unvorhergesehenen Reisekosten für die leistungsberechtigte Person bzw. das Haustier und gegebenenfalls für eine Ersatz-Begleitperson zu 100 Prozent.
Krankenbesuch im Ausland: Sie sind nach einem Unfall oder wegen einer unvorhersehbaren Krankheit im Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt wird (nach Diagnose des behandelnden Arztes) länger als eine Woche dauern. Sie werden von einem Familienmitglied von Österreich aus besucht.
  • Übernahme der Reisekosten für eine Person sowie der Kosten für Übernachtungen (maximal fünf Nächte) bis insgesamt maximal € 1.000,–
  • Übernahme der Reisekosten für eine Person sowie der Kosten für Übernachtungen (maximal fünf Nächte) bis insgesamt maximal € 2.000,–.
Krankenrückholung im Ausland: Sie werden im Ausland krank oder haben einen Unfall. Aufgrund medizinischer Unterversorgung bzw. medizinischer Notwendigkeit ist die Rückholung vom ausländischen in ein österreichisches Krankenhaus erforderlich
  • Organisation der Rückholung und Übernahme der Kosten für den Rücktransport zu 100 Prozent.
  • Im Todesfall werden ausschließlich die Überführungskosten für Sarg oder Urne nach Übermittlung der detaillierten Rechnung bis maximal € 7.500,– übernommen.
  • Darüber hinausgehende Kosten sind nicht gedeckt.
  • Organisation der Rückholung und Übernahme der Kosten für den Rücktransport zu 100 Prozent.
  • Im Todesfall werden ausschließlich die Überführungskosten für Sarg oder Urne nach Übermittlung der detaillierten Rechnung bis maximal € 15.000,– übernommen.
  • Darüber hinausgehende Kosten sind nicht gedeckt.
Krankenversicherung im Ausland: Sie werden im Ausland krank oder haben einen Unfall. Eine ärztliche Versorgung im Krankenhaus oder eine ambulante Behandlung durch einen Facharzt oder praktischen Arzt ist erforderlich.
  • Übernahme der Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Operationen bei stationärem Aufenthalt, Arztkosten und Kosten für verordnete Medikamente (ausgenommen Dauermedikamente, z.B. zur Regulierung von Blutzuckerspiegel und Blutdruck) bei ambulanter Behandlung sowie für den Transport ins Krankenhaus bis maximal € 75.000,– für die leistungsberechtigte Person.
  • Übernahme der Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Operationen bei stationärem Aufenthalt, Arztkosten und Kosten für verordnete Medikamente (ausgenommen Dauermedikamente, z.B. zur Regulierung von Blutzuckerspiegel und Blutdruck) bei ambulanter Behandlung sowie für den Transport ins Krankenhaus bis maximal € 150.000,– für die leistungsberechtigte Person.
Nächtigungskosten nach Unfall oder Erkrankung im In- und Ausland: Sie werden im Urlaub krank oder haben einen Unfall. Eine unvorhersehbare Übernachtung wird erforderlich.
  • Übernahme der Kosten für unvorhergesehene Übernachtungen nach Unfall oder Erkrankung für maximal drei Nächte bis maximal € 100,– pro Nacht und Person.
  • Übernahme der Kosten für unvorhergesehene Übernachtungen nach Unfall oder Erkrankung für maximal drei Nächte bis maximal € 200,– pro Nacht und Person.
Notfallservice im In- und Ausland: Sie sind in Österreich oder im Ausland unterwegs und haben ein Problem, das Sofortmaßnahmen erfordert.
  • Der ARBÖ verständigt auf Wunsch Ihre Angehörigen und recherchiert für Sie wichtige Telefonnummern von Behörden, Botschaften, Banken, Versicherungen usw.
  • Der ARBÖ verständigt auf Wunsch Ihre Angehörigen und recherchiert für Sie wichtige Telefonnummern von Behörden, Botschaften, Banken, Versicherungen usw.
Kostenersatz für die Neuausstellung von Dokumenten nach Diebstahl im Ausland: Ihnen wurden im Ausland folgende Dokumente gestohlen: Führerschein, Zulassungsberechtitung, Reisepass, Personalausweis. 
  • Übernahme der Gebühren für die Neuausstellung der gestohlenen Dokumente zu 100 Prozent.
  • Übernahme der Gebühren für die Neuausstellung der gestohlenen Dokumente zu 100 Prozent.
Übernahme von Rückreisekosten im Ausland: Sie müssen einen Aufenthalt im Ausland aufgrund eines Schadens infolge eines Elementarereignisses am Wohnsitz, eines Schadens am Eigentum infolge von Einbruchdiebstahl oder des Todesfalls Ihres Ehepartners, Lebensgefährten, eines Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) abbrechen und sofort nach Hause zurückkehren.
  • Übernahme der Rückreisekosten – je nach Aufenthaltsort auch Linien- oder Charterflug – zu 100 Prozent. Besorgung und Zustellung der benötigten Unterlagen (beispielsweise Flugtickets oder Bahnkarten).
  • Übernahme der Rückreisekosten – je nach Aufenthaltsort auch Linien- oder Charterflug – zu 100 Prozent. Besorgung und Zustellung der benötigten Unterlagen (beispielsweise Flugtickets oder Bahnkarten).
Organisation von Bargeldübermittlung im Ausland: Sie sind im Ausland unterwegs und benötigen für unvorhergesehene Ereignisse dringend Bargeld.
  • Wir organisieren über den ARBÖ-Reise-Notruf die Übergabe eines bei einer ARBÖ-Dienststelle hinterlegten Geldbetrages durch eine Partnerfirma.
  • Wir organisieren über den ARBÖ-Reise-Notruf die Übergabe eines bei einer ARBÖ-Dienststelle hinterlegten Geldbetrages durch eine Partnerfirma.
Telefonkostenersatz im In- und Ausland: Sie mussten innerhalb von Österreich oder aus dem Ausland mit dem ARBÖ-Reise-Notruf Kontakt aufnehmen. Dabei sind Telefonkosten entstanden.
  • Übernahme der Kosten für alle belegbaren Telefonate mit dem ARBÖ-Reise-Notruf zu 100 Prozent, sofern die Telefonate nachweislich mit dem ARBÖ-Reise-Notruf +43 50-123-100 geführt wurden (Aufzeichnungen in der ARBÖ-Datenbank).
  • Übernahme der Kosten für alle belegbaren Telefonate mit dem ARBÖ-Reise-Notruf zu 100 Prozent, sofern die  Telefonate nachweislich mit dem ARBÖ-Reise-Notruf +43 50-123-100 geführt wurden (Aufzeichnungen in der ARBÖ-Datenbank).
Radfahrer-Haftpflichtversicherung im Ausland: Sie sind als Fußgänger, Skater oder Radfahrer im Ausland unterwegs und haben einen Personen- oder Sachschaden verursacht.
  • Deckung von Personen- und Sachschäden bis maximal € 750.000,– pro Schadensereignis.
  • Deckung von Personen- und Sachschäden bis maximal € 1.500.000,– pro Schadensereignis.
Abtransport von Fahrrädern und nicht zulassungspflichtigen Elektro-Fahrzeugen im Inland: Das von Ihnen gelenkte Fahrrad oder nicht zulassungspflichtige Elektro-Fahrzeug (z.B. Elektro-Rollstuhl, Elektro-Fahrrad) ist aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und muss abtransportiert werden.
  • Übernahme der Kosten für den Abtransport zu der dem Ereignisort nächstgelegenen Werkstätte, dem nächsgelegenen ARBÖ-Prüfzentrum oder der nächstgelegenen Heimfahrmöglichkeit bis maximal € 100,- pro Schadenfall. 
  • Übernahme der Kosten für den Abtransport zu der dem Ereignisort nächstgelegenen Werkstätte, dem nächsgelegenen ARBÖ-Prüfzentrum oder der nächstgelegenen Heimfahrmöglichkeit bis maximal € 100,- pro Schadenfall. 

 

Wer ist geschützt? 

                                                                                                                                                                                            Sicherheits-Pass.Classic  Sicherheits-Pass.Gold    
  • Sicherheits-Pass-Inhaber

     dessen Partner am gleichen Wohnsitz1

     dessen Kinder2 am gleichen Wohnsitz1

     dessen Kinder2 an jedem anderen Wohnsitz1

 

 

Welche Fahrzeuge sind geschützt? 

                                                                                                                                                                                            Sicherheits-Pass.Classic  Sicherheits-Pass.Gold    
  • alle Fahrzeuge3 des Sicherheits-Pass-Inhabers

      alle Fahrzeuge3 dessen Partners am gleichen Wohnsitz1

      ARBÖ-Mitgliedschaft der Kinder vorausgesetzt 

 

      alle Fahrzeuge3 deren Kinder2 am gleichen Wohnsitz1

      ARBÖ-Mitgliedschaft der Kinder vorausgesetzt 

 

      alle Fahrzeuge3 dessen Kinder2 an jedem anderen Wohnsitz1

       ARBÖ-Mitgliedschaft der Kinder vorausgesetzt 

 

 

1 Der Wohnsitz muss in Österreich liegen. 2 Kinder sind bis zum Ende des Jahres geschützt, in das ihr 19. Geburtstag fällt. 3 Geschützt sind alle auf die leistungsberechtigte Person zugelassenen oder ständig genutzten Fahrzeuge. 

Schadenfall, was tun?

Für schnelle Hilfe im Schadenfall, wählen Sie einfach den 

ARBÖ-Reise-Notruf unter 

+43 (0) 50-123-100. 

 

Wir sind 24/7 für Sie erreichbar und unterstützen Sie.

Ohne Auto unterwegs?

Dann ist der Freizeit-Sicherheits-Pass Ihre Wahl. Er schützt Sie in Österreich und ganz Europa, wenn Sie ohne Auto, also zu Fuß und mit dem Fahrrad, unterwegs sind. 

 

Mehr Infos

Unser Angebot für Firmen

Der Firmen-Sicherheits-Pass bietet optimale Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und Firmenfahrzeuge. 

 

 

Mehr Infos

 

Der ARBÖ wird als Versicherungsagent gemäß 137f GewO für folgende Versicherungsanstalten tätig: Versicherungsanstalten: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group und Wüstenrot Versicherungs-AG; Versicherungsagent: ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, Eintragung im GISA, GISA-Zahl: 24279826; Kostenlose Beschwerdemöglichkeit: Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler im BMAW, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung VI/A/1 (Gewerberecht), Stubenring 1, 1010 Wien, MMag. Stefan Trojer, 01-71100/805782, stefan.trojer(at)bmaw.gv.at