Reisekasko-Versicherung
Mit der Reisekasko-Versicherung sorgenfrei in den Urlaub
Damit Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen können, bietet der ARBÖ seinen Mitgliedern eine Zeitwertversicherung für Autos, Wohnmobile, Anhänger und Motorräder für die Urlaubsreise an.
Die Vorteile mit der Reisekasko-Versicherung
Mit der Versicherung ist das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust beispielsweise in folgenden Fällen abgesichert:
- Unfall bei Fremd- oder Eigenverschulden
- Parkschäden
- Diebstahl, Raub und unbefugtem Gebrauch
- Kollision mit Tieren im Verkehr und Marderbissen
- Dachlawinen, Brand oder Explosion
- wahlweise mit Luxuspaket für Gegenstände des privaten, persönlichen Gebrauchs
- Und vieles mehr…
Wie lange gilt die Versicherung?
Sie können die Versicherung ideal an die Dauer Ihres Urlaubs anpassen. Innerhalb der Höchstgrenze von 180 Tagen können Sie sich flexibel und einfach versichern lassen.
Download
Hier geht's zu den ARBÖ-Reisekasko-Versicherung Versicherungsbedingungen.
Die Bedingungen sind variabel und ändern sich je nach gewähltem Paket. Die im Link angeführten Bedingungen enthalten lediglich die Vertriebsinformationen, die Vollkasko-Bedingungen und die Sanktionsklausel. Jene für die optional wählbaren Zusatzpakete sind hier nicht angeführt. Es kann in die jeweils für Ihren gewählten Versicherungsumfang geltenden Bedingungen im Zuge des Online-Abschlusses eingesehen werden. Diese müssen auch vor Vertragsabschluss bestätigt und downgeloadet werden. Weiters erhalten Sie die für Ihren Vertrag gültigen Versicherungsbedingungen nach erfolgreichem Online-Abschluss per E-Mail zugestellt.
Der ARBÖ wird als Versicherungsagent gemäß 137f GewO für folgende Versicherungsanstalten tätig: Versicherungsanstalten: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group und Wüstenrot Versicherungs-AG; Versicherungsagent: ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, Eintragung im GISA, GISA-Zahl: 24279826; Kostenlose Beschwerdemöglichkeit: Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler im BMAW, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung VI/A/1 (Gewerberecht), Stubenring 1, 1010 Wien, MMag. Stefan Trojer, 01-71100/805782, stefan.trojer(at)bmaw.gv.at