Richtig reagieren nach einem Verkehrsunfall im Ausland

Ein berühmtes Zitat lautet "Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen." Damit Sie von Ihrer Urlaubsfahrt nur Positives zu berichten haben, geben wir Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie sich auf Reisen ins Ausland vorbereiten und bei bzw. nach einem Unfall reagieren sollten.

Vor der Autofahrt ins Ausland

Die Vorbereitungen auf den Urlaub beginnen schon Tage vor der eigentlichen Autoreise. Jeder Lenker sollte sich ausführlich darüber informieren

  • welche Vorschriften,
  • Mitführpflichten und
  • Tempolimits in den zu durchquerenden Ländern erforderlich sind.

Informationen über weitere Länderinformationen finden Sie hier.

ARBÖ-Tipp: Fahren Sie niemals mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland und überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Reisedokumente auf deren Gültigkeit.

Was tun nach einem Verkehrsunfall im Ausland?

Kommt es auf der Urlaubsstrecke im Ausland tatsächlich zu einer unvermeidbaren Kollision mit einem anderen Fahrzeug, sollten Sie dennoch versuchen Ruhe zu bewahren.

  • Beginnen Sie mit der Absicherung der Unfallstelle und
  • leisten Sie, falls notwendig, Erste Hilfe. 
  • Alarmieren Sie situationsbedingt Polizei und/oder Rettung. Falls Sie die Telefonnummer der Einsatzkräfte nicht kennen, erreichen Sie stets den Euronotruf unter der Nummer 112. Bei Personenschäden muss immer die Polizei gerufen werden. Gleiches gilt, wenn die Kommunikation mit dem Unfallgegner nicht reibungslos funktionieren sollte.
  • Notieren Sie sich alle Daten direkt im Europäischen Unfallbericht. Dieser sollte immer im Auto mitgeführt werden. Dabei die Personalien, die Fahrzeug- und Versicherungsdaten aller Unfallbeteiligten, protokollieren. Praktisch ist hierbei die Grüne Versicherungskarte, welche - zwecks Nachweis einer ordentlichen Versicherung - sogar in vielen Ländern mitführpflichtig ist. Diese hilft beim Datenaustausch und ist bei Ihrer Haftpflichtversicherungsstelle erhältlich – sollte aber per Post jährlich neu ausgesandt werden.
  • Verzichten Sie nicht auf Skizzen vom Unfallhergang bzw. von den beschädigten Fahrzeugbereichen. Im Idealfall fotografieren Sie die Unfallstelle, eventuelle Bremsspuren und die Unfallfahrzeuge. Alle Beteiligten müssen abschließend am Unfallbericht unterschreiben. Gibt es Zeugen, dann auch deren Personalien notieren. Wichtig: nie Dokumente unterzeichnen, deren Inhalte man nicht versteht. Ist man selbst der Unfallverursacher, muss der Schaden bei der eigenen Versicherung gemeldet werden.
  • Wichtig ist es, sich vorab über Kosten einer Abschleppung zu informieren, wie ARBÖ-Rechtsexperte Mag. Martin Echsel weiß: „Es gibt Firmen, die mit betrügerischer Absicht mit horrenden Forderungen auf einen zukommen.“ Auf der sicheren Seite sind Sie mit dem ARBÖ-Sicherheits-Pass, dieser hilft unter anderem bei Unfällen im Ausland. Wird beispielsweise eine Abschleppung benötigt, einfach den ARBÖ-Reise-Notruf unter +43 (0)50 123 100 anrufen. Eine Abschleppfirma wird schnellstmöglich an die Unfallstelle geschickt und das defekte Fahrzeug in die nächste Werkstatt gebracht. 

ARBÖ-Sicherheits-Pass

Seien Sie auch dann abgesichert, wenn alles, was im In- oder Ausland schiefgehen kann, wirklich schiefgeht.
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