Allgemeine Geschäftsbedingungen für den technischen Dienst
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle entgeltlichen Kfz-Reparaturen, Diagnose-,
Pannen und Abschleppleistungen (nachfolgend „Leistungen“) des ARBÖ gegenüber Mitgliedern.
1.2 Der ARBÖ handelt bei diesen Leistungen als Unternehmer. Das Mitglied ist im Falle einer Firmenmitgliedschaft Unternehmer. In allen anderen Fällen handelt das Mitglied als Verbraucher iSd KSchG.
1.3 Die AGB werden dem Mitglied vor Auftragserteilung in Textform (Papier/elektronisch) bereitgestellt und gelten ab Zustimmung.
Diese gilt auch mit vorbehaltloser Auftragserteilung als erteilt.
1.4 Die wiederkehrende Begutachtung gemäß § 57a KFG samt Ausstellung Plakette/Gutachten ist hoheitliche Tätigkeit und nicht Vertragsgegenstand dieser AGB. Dafür gelten ausschließlich öffentlich-rechtliche Vorschriften. Zivilrechtliche Nebenleistungen (z. B. Reparaturen außerhalb des Prüfumfangs) sind gesonderte Leistungen nach diesen AGB.
2. Vertragsschluss & Dokumentation
2.1 Verträge kommen auf Basis eines schriftlichen oder elektronischen Arbeits-/Auftragsformulares zustande.
2.2 Telefonische/elektronische Aufträge sind zulässig. Der ARBÖ ist ermächtigt, die Beauftragung in geeigneter Form zu dokumentieren (z. B. Gesprächsnotiz/SMS/E-Mail). Bei Telefon/Online-Beauftragung erfüllt der ARBÖ die Informationspflichten nach FAGG. Widerrufsrechte werden belehrt (siehe Z 11).
2.3 Zustimmungen, Freigaben und Rückfragen können telefonisch/SMS/E-Mail/App erfolgen; der ARBÖ hält diese im Auftragssystem fest.
3. Kostenvoranschlag und Mehrkosten
3.1 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Zeichnet sich eine Kostenüberschreitung um mehr als 10 % gegenüber dem unverbindlichen Kostenvoranschlag ab, holt der ARBÖ vorab die Zustimmung des Mitglieds ein. Bis dahin werden nur Sicherungs-/Zerlegungsarbeiten verrechnet.
3.3 Diagnosepauschalen und Vermessungen sind gesondert entgeltlich. Eine Anrechnung auf die Reparaturkosten erfolgt, wenn dies im Auftrag vermerkt ist.
4. Leistungsumfang, Probefahrten & Ersatzteile:
4.1 Der ARBÖ darf zur Fehlerfeststellung und Qualitätskontrolle Probe- und Überstellungsfahrten vornehmen. Das
Fahrzeug ist hierfür haftpflichtversichert.
4.2 Es können Original-, Ident- oder gleichwertige Ersatzteile verwendet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Ausgebaute Altteile werden auf Wunsch bei Fahrzeugabholung ausgehändigt. Andernfalls werden sie nach sieben Kalendertagen
fachgerecht entsorgt.
5. Abnahme, Übergabe & Verwahrung
5.1 Nach Fertigstellung informiert der ARBÖ per SMS/E-Mail/Anruf. Das Mitglied ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.
5.2 Ab dem 2. Werktag nach Abholverständigung kann ein angemessenes Standentgelt pro Kalendertag verrechnet werden.
5.3 Der ARBÖ verwahrt das Fahrzeug bis zur Abholung mit der im Betrieb üblichen Sorgfalt. Eine bewachte Verwahrung
ist damit nicht verbunden.
6. Preise, Zahlung und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Preise sind Bruttopreise inkl. gesetzlicher Abgaben; Zusatzkosten (Diagnose, Entsorgung, Standentgelt, Abschleppkilometer) werden transparent ausgewiesen.
6.2 Fälligkeit: bei Übergabe/Abholung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der ARBÖ kann bei kostenintensiven Arbeiten angemessene Akontozahlungen verlangen.
6.3 Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren/Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des ARBÖ.
7. Zurückbehaltungsrecht
Der ARBÖ kann das Fahrzeug bis zur Bezahlung der fälligen und angemessenen Forderungen aus dem konkreten Auftrag zurückbehalten. Dies gilt auch gegenüber Dritten (z. B. Leasinggeber). Persönliche Dokumente (z. B. Zulassungsschein) werden nicht zurückbehalten.
8. Datenfreigabe und Data-Act-Ermächtigung (Kernklausel)
8.1 Das Mitglied ist Nutzer iSd Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) des verwendeten vernetzten Fahrzeugs oder
handelt mit Ermächtigung des Nutzers. Das Mitglied beauftragt und ermächtigt den ARBÖ, im Anlassfall (Pannenhilfe, Mobilitäts- oder Werkleistung) als benannter Dritter/Datenempfänger iSd Data Act gegenüber dem jeweiligen Dateninhaber (z. B. Fahrzeughersteller, Fahrzeug-App/Cloud-Plattform, Telematikdienst) aufzutreten und die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeug- und Servicedaten bereitstellen zu lassen.
8.2 Bei den betroffenen Datenkategorien handelt es sich insb. um die Folgenden: VIN, Diagnose-/Fehlerspeicher-Codes, Kilometerstand, Lade-/Batteriestatus, Sensordaten, Wartungs-/Serviceereignisse sowie – gesondert freigegeben – Standort/GPS zum Pannenort.
8.3.Die Bereitstellung hat leicht, sicher, unverzüglich, kostenlos für den Nutzer und in einem gängigen, strukturierten, maschinenlesbaren Format, erforderlichenfalls kontinuierlich in Echtzeit, zu erfolgen. Die Freigabe gilt wiederkehrend für ARBÖ-Einsätze zum genannten Fahrzeug. Sie ist jederzeit widerruflich
und strikt zweckgebunden.
8.4. DSGVO-Pflichten bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Der ARBÖ verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO) und solange es für den Einsatzzweck erforderlich ist. Details dazu finden sich gesondert in den Datenschutzhinweisen. Standortdaten werden über den unmittelbaren Pannenfall hinaus nur verarbeitet, wenn das Mitglied diese gesondert freigibt.
10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Für Werkleistungen gelten die Gewährleistungsregeln des ABGB; für verkaufte Waren/Teile gilt das VGG.
10.2 Haftung: Für Personenschäden haftet der ARBÖ unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet der ARBÖ bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11. Fernabsatz / außerhalb von Geschäftsräumen
11.1 Bei Telefon-/Online-Beauftragung oder Leistungserbringung außerhalb der Geschäftsräume informiert der ARBÖ über das Widerrufsrecht (14 Tage).
11.2 Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Vom Ausschluss des Rücktrittsrechts nach dieser Bestimmung werden aber weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder gelieferte Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als
Ersatzteile benötigt werden, nicht umfasst.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
12.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
12.3 Textform: Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.