Neue A-Klassen
Für die A-Klassen wird es in Zukunft einen sog. Stufenzugang geben (zuerst A1, dann A2 und dann erst A). Und für einen Direkteinstieg für A werden die Altersgrenzen verändert.
Die Altersgrenzen der künftigen A-Klassen
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Klasse AM: vollendetes 15. Lebensjahr
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Klasse A1: vollendetes 16. Lebensjahr
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Klasse A2: vollendetes 18. Lebensjahr
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Klasse A: vollendetes 20. Lebensjahr bei vorangegangenem zweijährigem Besitz der Klasse A2
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Klasse A: vollendetes 24. Lebensjahr ohne vorangegangenem zweijährigem Besitz der Klasse A2 (Direkteinstieg)
Die neuen A-Klassen werden wie folgt definiert
1. Klasse AM:
a) Motorfahrräder,
b) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
2. Klasse A1:
a) Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
b) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr 15 kW;
3. Klasse A2:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind;
4. Klasse A:
a) Motorräder mit oder ohne Beiwagen,
b) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Anlässlich des erstmaligen Erwerbs einer der Klassen A1, A2 oder A muss man eine zweite Ausbildungsphase zu durchlaufen. Bei den neuen Motorradklassen ist die zweite Ausbildungsphase nur einmal und zwar anlässlich des erstmaligen Erwerbes einer der genannten Klassen zu durchlaufen.
Umstieg von A1 auf A2:
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seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A1 ist,
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die zweite Ausbildungsphase hat und
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entweder:
- eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 erfolgreich abgelegt hat oder
- eine praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A2 im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten absolviert hat.
Umstieg von A2 auf A:
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die seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A2 ist,
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die zweite Ausbildungsphase hat und
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entweder
- eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A erfolgreich abgelegt hat oder
- eine praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A im Ausmaß von sieben Unterrichts- einheiten absolviert hat.
Direkteinstieg A und Umstieg A1 auf A:
Eine Lenkberechtigung für die Klasse A darf auch ohne vorangegangenem Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse A2 erteilt werden, wenn der Führerscheinwerber das 24. Lebensjahr vollendet hat. Weiters darf eine Lenkberechtigung für die Klasse A einem Führerscheinwerber, der das 24. Lebensjahr vollendet hat, erteilt werden, wenn er seit mindestens vier Jahren im Besitz der Klasse A1 ist, die zweite Ausbildungsphase absolviert hat und eine praktiche Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A erfolgreich abgelegt hat.
Die zweite Ausbildungsphase besteht aus:
Einem Fahrsicherheitstraining, ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch und ein
Gefahrenwahrnehmungstraining, das alles an einem Tag abzuhalten ist, im Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung sowie
eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von vier bis 14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung.
125er mit B-Führschein (Code 111)
Die Sonderregelung des Code 111 wird erhalten bleiben. In Zukunft kann man mit der Führerscheinklasse B Motorräder der Klasse A1 lenken, wenn man seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist, sich nicht mehr in der Probezeit befindet, nachweist, eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern absolviert zu haben und der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist.