Schneehaube, Eisplatte und Co.

Steht das eigene Fahrzeug im Winter nicht in der Garage oder unter einem Dach, haben Pkw-Lenkerinnen und -lenker vor Fahrtantritt meist einiges zu tun, wenn sie sicher unterwegs sein sowie etwaige Strafen vermeiden wollen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Winter besonders achten müssen.  

Der Winter mit seinen eisigen Temperaturen birgt viele Gefahren für Autofahrer, wie beispielweise Eisplatten und Schneehauben. Das richtige Verhalten von Fahrzeugbesitzern schützt in diesen Situationen. Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis, Schnee und Schmutz zu befreien. Dieser Pflicht kommen allerdings nur wenige Lenkerinnen und Lenker tatsächlich nach. Folge sind Eisplatten und Schneehauben, die sich von Autodächern lösen und zu gefährlichen Geschossen werden können.

Schneehauben

Immer wieder sieht man Fahrzeuge, deren Dach von Schnee bedeckt ist. Solche Schneehauben können für andere Verkehrsteilnehmer schnell gefährlich werden, besonders für die nachfahrenden Fahrzeuge: Die Schneehaube kann sich lösen und dem nachkommenden Fahrzeug auf die Windschutzscheibe klatschen. Dies behindert die Sicht und führt zu brenzligen Situationen. Daher muss das Auto vor Fahrtantritt abgekehrt werden.

Des Weiteren müssen auch die Windschutzscheibe, die Heck- und Seitenscheibe frei von Schnee und Eis sein. Hier ist darauf zu achten, dass nicht nur ein „Guckloch“ an den Scheiben frei gemacht wird, sondern eine komplette Rund-um-Sicht garantiert wird.

 

Fliegende Eisplatten

Auch Eisplatten müssen bei jedem Fahrzeug – egal ob Pkw, Lkw oder Anhänger – entfernt werden. Besonders auf Lkw-Planen kann sich bei Minusgraden eine Eisschicht bilden. Diese Eisstücke können sich während der Fahrt lösen und zu extrem gefährlichen Geschossen werden und auf die Straße oder auf das hintere Fahrzeug knallen. Daher ist es besonders wichtig, sich vor Fahrtantritt zu vergewissern, dass das Auto frei von solchen Eisplatten ist. An den verkehrsrelevanten Transitstrecken gibt es für Lkw auf manchen Autobahnen zusätzlich vorgesehene „Abkehr-Bühnen“. Diese sind unter anderem auf der A 12 Inntal Autobahn (Parkplatz Kronburg), der A 10 Tauern Autobahn (Parkplatz Rohr) oder der A 9 Pyhrn Autobahn (Parkplatz Kleintal) zu finden.   

Sichtbare Kennzeichen und Beleuchtung 

Bei Kennzeichen und der Beleuchtung gilt: Sie müssen sichtbar sein. Das heißt, vor Fahrtantritt auch Kennzeichen und die Scheinwerfer von Schnee und Schneematsch mit einem Besen befreien. Wird das nicht gemacht, drohen Strafen. „Wer mit unleserlichen Kennzeichen unterwegs ist, hat mit Strafen in der Höhe von 70 € zu rechnen. Im Extremfall sieht das Kraftfahrgesetz sogar Strafen von bis zu 5.000 € vor“, erklären die ARBÖ-Rechtsexperten. Welche Beleuchtung, wann verwendet werden darf, haben wir hier zusammengefasst.  

Winterreifen

Das A und O im Winter sind die Winterreifen. Diese müssen die Kennzeichnung „M+S“ oder ein entsprechendes Symbol aufweisen (dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte) und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben. Wer keine Winterreifen montiert hat, muss das Auto bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen stehenlassen. Wird die Winterreifenpflicht ignoriert, so ist hier ebenfalls mit empfindlichen Strafen von bis zu 5.000 € zu rechnen. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall und es waren keine Winterreifen montiert, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Was es sonst nun bei Reifen und Rädern zu beachten gibt, finden Sie hier.  

Der ARBÖ rät, vor Fahrtantritt im Winter immer etwas mehr Zeit einplanen, um das Fahrzeug betriebssicher zu machen. So ist man trotz Schnee und Kälte sicher unterwegs, gefährdet keine anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und vermeidet etwaige Strafen.

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