Das ARBÖ-Beleuchtungs-ABC

 

Die richtige Beleuchtung ist – besonders in den Herbst- und Wintermonaten – das Um und Auf. Die richtige Fahrzeugbeleuchtung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Nicht immer ist klar, wann welches Licht verwendet werden darf beziehungsweise sogar muss. Unser ARBÖ-Beleuchtungs-ABC bringt da – wortwörtlich – Licht ins Dunkel. 

Wann welches Licht verwendet werden soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann sich von einer Minute auf die andere ändern.

Umrüstung: Halogenlicht auf LED

Finden Sie Ihr Fahrzeug in diesen Listen, können LED-Schweinwerfer eingebaut werden. 

 

 

Welche Beleuchtung ist wann erlaubt?
 

Stand- bzw. Begrenzungslicht

Grundsätzlich ist dieses Licht bei abgestellten Fahrzeugen in Stadtgebieten vorgeschrieben. Bietet die Umgebung jedoch ausreichend Beleuchtung, sprich kann das Fahrzeug auf ungefähr 50 m erkannt werden, darf diese Beleuchtung ausbleiben.  Zusammen mit Fernlicht, Nebelscheinwerfer oder Abblendlicht ist diese Beleuchtungsart auch während der Dämmerung oder Dunkelheit erlaubt.

Tagfahrlicht

Die Leuchten sind lichtschwacher und verbrauchsarmer als das Abblendlicht. Seit 2011 müssen alle PKW, die innerhalb der EU typengenehmigt werden, gesetzlich mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. In Österreich darf dieses Licht am Tag und bei klarer Sicht verwendet werden, gesetzlich vorgeschrieben ist dies aber nicht. Aufpassen heißt es bei Fahrten ins Ausland da in manchen europäischen Ländern das Tagfahrlicht vorgeschrieben ist. Achtung: Das Tagfahrlicht ersetzt nicht das Abblendlicht! Außerdem leuchten ausschließlich die Frontscheinwerfer, die Heckleuchten des Fahrzeugs bleiben bei eingeschaltenem Tagfahrlicht dunkel.

Abblendlicht

Das sogenannte Abblendlicht ist in Österreich immer erlaubt. Wann muss es eingeschalten werden?

  • Im Tunnel – außer dieser ist sehr hell beleuchtet
  • Bei schlechter Sicht bzw. Sichtbehinderungen wie Nebel, Schneefall oder Regen
  • Bei Dämmerung (morgens und abends) und Dunkelheit

Fernlicht

Das Fernlicht ist in folgenden Situationen erlaubt bzw. vorgeschrieben:

  • Bei Dämmerung, Dunkelheit und wenn es die Witterung erfordert
  • Wenn mehr als 50 km/h erlaubt sind und bei Verwendung niemand geblendet wird
  • Wenn die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend ist – daher in diesen Fällen auch im Ortsgebiet
  • Für optische Warnzeichen

Nebelscheinwerfer

Nebelscheinwerfer verbreitern den Lichtkegel vor dem Fahrzeug, insbesondere bei starken Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schneefall. Sie dürfen aber nicht als Ersatz für das Abblendlicht verwendet werden.

Nebelschlussleuchte

Diese ist am Fahrzeug hinten angebracht und darf nur zusätzlich zum Abblendlicht bei starken Sichtbehinderungen durch Regen, Nebel oder Schneefall verwendet werden. Zu beachten ist, dass Nebelschlussleuchten sehr hell leuchten und daher Lenker von nachfahrenden Fahrzeugen geblendet werden. Zudem kann das Erkennen des Bremslichtes erschwert werden, da die Helligkeitsunterschiede gering sind.

Parkleuchten

Parkleuchten sind im Ortsgebiet erlaubt. Sie dienen dazu, die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf parkende oder haltende Fahrzeuge aufmerksam zu machen.

Auf die Einstellung kommt es an

Allgemein ist darauf zu achten, dass die Scheinwerfer richtig eingestellt sind. Dies ist in in einem der 90 ARBÖ-Prüfzentren oder in einer Fachwerkstätte möglich. Scheinwerfer können sich durch Fahrzeugvibrationen oder Stöße (ausgelöst durch Schlaglöcher o.ä.) verstellen und blenden in Folge andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer oder leuchten die Straße nicht optimal aus. Auch wer schweres Gepäck mitführt, sollte die Scheinwerfereinstellung (so das Fahrzeug über eine derartige Funktion verfügt) manuell anpassen.

Strafen

Und mit welchen Strafen ist bei falscher Beleuchtung zu rechnen? In Österreich wird falsche Lichtverwendung theoretisch mit bis zu 10.000 Euro bestraft. In der Praxis wird meist ein Organstrafmandat von EUR 36,00 oder bei Anonymverfügung bis zu EUR 72,00 ausgestellt. Bei einer Anzeige droht eine Strafe von einigen hundert Euro. Es zahlt sich daher aus, auf die richtige Lichteinstellung zu achten.

 

Umrüstung Halogenlicht auf LED 

Eine Frage, die sich einige Autofahrerinnen und Autofahrer stellen, ist, ob es sinnvoll ist, von Halogen- auf LED-Scheinwerfer umzurüsten. LED-Lampen bieten gegenüber Halogenleuchten einen klaren Sicherheitsvorteil. Die Umrüstung eines Fahrzeuges auf diese Art der Beleuchtung ist daher grundsätzlich sinnvoll und durch eine entsprechende Nachrüstlösung vom Gesetzgeber auch rechtlich erlaubt. Allerdings kann nicht jedes Fahrzeug auf LED-Beleuchtung umgerüstet werden. Ob Ihr Auto mit einem Nachrüstsatz versehen werden kann, können Sie Kompatibiliätslisten der Anbieter entnehmen. 

Kompatibilitätslisten

Hier finden Sie die Listen der Anbieter von LED-Scheinwerfern, die auch in Österreich zugelassen sind. Sofern Ihr Fahrzeug in keiner der Listen aufscheinen sollte, ist ein Einbau einer LED-Beleuchtung für dieses Modell derzeit nicht erlaubt.