Fahrzeugeigenimport

Macht sich ein Autokauf im Ausland bezahlt?

Der Autokauf im Ausland scheint meist günstiger zu sein, als der Kauf eines Autos in Österreich. Dabei sollten Sie aber einige Dinge beachten und genau abschätzen, ob sich der Import eines Autos wirklich lohnt. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, was beispielsweise wichtig für den Import und die Anmeldung Ihres importierten Autos ist. Es wird hier nur der Autokauf im EU-Ausland berücksichtigt. Für den Kauf in Drittländern sind weitere steuer- und zollrechtliche Besonderheiten zu beachten.

Import von Gebrauchtwagen aus steuerrechtlicher Sicht

Ein Gebrauchtfahrzeug im steuerrechtlichen Sinn liegt vor, sofern der Wagen mehr als 6.000 km Laufleistung aufweist oder die erstmalige Inbetriebnahme mehr als 6 Monate zurückliegt. Somit gelten beispielsweise viele Vorführwagen als Neufahrzeuge. Beim Händlerkauf wird der Kaufpreis vom Finanzamt im Normalfall als Fahrzeugwert akzeptiert. Beim Privatkauf wird er Marktwert anhand einer Fahrzeugbewertung ermittelt und gegebenfalls der Berechnung der NOVA zugrundegelegt. Beim Neuwagenkauf wird beim Händler keine Mehrwertsteuer fällig. Diese ist gemeinsam mit der NOVA als sogenannte Erwerbssteuer beim Finanzamt fällig. Beim Gebrauchtwagenkauf beim Händler ist dagegen die Mehrwertsteuer an den Händler zu zahlen, in Österreich fällt keine Umsatzsteuer mehr an. Auch Zollabgaben fallen keine an.

Erforderliche Dokumente beim Fahrzeug-Import

Bei der Abholung Ihre Fahrzeugs muss Ihnen die Verkäuferin/der Verkäufer beziehungsweise der Händler folgende Dokumente aushändigen, die Sie später bei der Kfz-Landesprüfstelle vorlegen müssen:

  • Rechnung und Kaufvertrag
  • Fahrzeugpapiere 
    • COC-Papier (EU-Typenübereinstummungsbescheinung)
    • Typenschein oder Zulassungsbescheinigung
    • positives Ergebnis der technischen Untersuchung 
  • Ausgefüllte Garantiekarte
  • Serviceheft
  • Betriebsanleitung
  • Ausländisches Überstellungskennzeichen
  • Beglaubigung des Kaufvertrags (bei Privatkauf)

Genehmigungsdatendank

Bevor ein Fahrzeug in Österreich zugelassen werden kann, muss es in der Genehmigungsdatenbank registriert werden. Diese Registrierung erfolgt über den Generalimporteur, der das COC-Papier oder zumindest den ausländischen Typenschein oder die Zulassungsbescheinigung benötigt. Falls das Fahrzeug keine EU-Betriebserlaubnis hat, muss eine Einzelgenehmigung von der örtlich zuständigen Landesprüfstelle eingeholt werden

NoVA (Normverbrauchsabgabe)

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird bei der erstmaligen Zulassung von Neu- und Gebrauchtwagen in Österreich fällig. Die Höhe der NoVA variiert je nach Alter und Modell des Fahrzeugs. Nach der Registrierung in der Genehmigungsdatenbank wird das Fahrzeug mit einer Zulassungssperre versehen, die durch die Zahlung der NoVA und gegebenenfalls der Erwerbssteuer bei jedem österreichischen Finanzamt aufgehoben werden kann. Die NoVA richtet sich nach den Regeln, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der EU galten. Für Neufahrzeuge wird die NoVA basierend auf dem Fahrzeugwert und den CO2-Emissionen berechnet. Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen gibt es einen NoVA-Rechner

Anmeldung

Nach Entrichtung der NoVA wird die Zulassungssperre aufgehoben und das Fahrzeug kann bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Um für das gekaufte Fahrzeug ein Kennzeichen zu bekommen, müssen Sie – wie auch für im Inland gekaufte Fahrzeuge – eine Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Formblatt zur Anmeldung des Kraftfahrzeugs
  • Bestätigung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung in Österreich
  • Einzelgenehmigung oder Bestätigung für die Zulassung bzw. Typenschein
  • Rechnung oder Kaufvertrag bzw. Schenkungsurkunde
  • Meldezettel und Bestätigung des Finanzamts, dass keine steuerrechtlichen Bedenken für die Zulassung bestehen

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