Verkleidet Autofahren

Beim Autofahren auf Masken und Kostüme verzichten

Bei Halloween-Kostümen ist die Bewegungsfreiheit und das Sichtfeld oft eingeschränkt, daher sollte auf eine Kostümierung beim Autofahren unbedingt verzichtet werden.

Der Lenker eines Fahrzeugs hat darauf zu achten, dass seine Sicht für das sichere Lenken des Autos ausreicht und maximale Beweglichkeit und Fußfreiheit gegeben ist sowie das Gehör nicht durch Masken oder anderes beeinträchtigt wird.

Es ist allerdigs nicht grundsätzlich verboten, mit einer Verkleidung am Steuer zu sitzen.

Schäden bei Faschings-Umzügen und Co

Ist die Halloweenfeier oder ähnliches eine öffentliche Veranstaltung und es kommt während des Events zum Schaden am Auto, ist grundsätzlich der Schadenverursacher dafür zur Verantwortung zu ziehen. Nur wenn der Verursacher nicht zu eruieren ist oder der Veranstalter in der sachgerechten Organisation versagt hat, kann dieser verantwortlich gemacht werden.

Personen mit Bedenken wegen Vandalismus-Schäden können aber teilweise beruhigt werden, denn Vandalismus wird normalerweise von der Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Auch manche Teilkaskoversicherungen springen im Schadensfall ein.