
Kfz-Zulassung
Jedes Kraftfahrzeug darf erst nach einer behördlichen Registrierung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden, doch dies wirft bei den ein oder anderen meist Fragen auf. Folgende Antworten sollen Sie unterstützen jegliche Fragezeichen aufzulösen.
Warum ist eine Kfz-Zulassung notwendig?
Erst nach einer Anmeldung des Kraftfahrzeuges darf dieses auf den Straßen verwendet werden. Die behördliche Registrierung kann in jeder beliebigen österreichischen Zulassungsstelle erfolgen. Allerdings muss sich diese im politischen Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes befinden.
Welche Unterlagen werden für die Kfz-Zulassung benötigt?
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Versicherungsbestätigung
- Fahrzeugdokument z.B. Typenschein, COC-Papier, etc.
- Kaufvertrag bzw. anderer Besitznachweis
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bei juristischen Personen
- Vollmacht, sofern die Zulassung nicht selber durchgeführt wird
- Gültiges Prüfgutachten bei Gebrauchtfahrzeugen
Was kostet die Kfz-Zulassung?
- Behördenanteil: 119,80 €
- Bearbeitungsleistung: 49,70 €
- Kennzeichentafeln: 21 €
- Begutachtungsplakette: 1,90 €
- Abfrage Zentrales Melderegister: 1,10 €
- Gesamtkosten Kfz-Zulassung: 193,50 €
Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsschein fallen weitere 23,30 € an.
Wie läuft die Kfz-Zulassung ab?
Die erforderlichen Unterlagen müssen korrekt in einer Zulassungsstelle vorgelegt werden. Anschließend werden die Daten in ein Formular eingetragen und mittels einer Unterschrift von dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin bestätigt. Erst dann wird die Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Auf Antrag können auch zwei gleichlautende Zulassungsscheine ausgestellt werden, auf der Zweitausfertigung wird der Vermerk ,,Zweitkarte‘‘ angeführt. Neben all dem wird auch ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument ausgehändigt, dieses ist bei einer neuerlichen Zulassung des Fahrzeuges ebenfalls vorzulegen. Nach Bezahlung der Gebühren werden noch die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette übergeben.
Zulassungsschein als Papierdokument oder Scheckkarte?
Der Zulassungsschein kann entweder in Papier oder im Scheckkartenformat ausgestellt werden. Bei der Antragsstellung wird automatisch ein Papierzulassungsschein ausgehändigt, damit das Fahrzeug sofort in Betrieb genommen werden kann. Wird allerdings ein Scheckkartenzulassungsschein bevorzugt muss eine Gebühr von 23,30 € entrichtet werden. Dieser wird anschließend innerhalb von zwei Wochen postalisch zugesandt. Der Papierzulassungsschein verliert daraufhin seine Gütigkeit nach acht Wochen. Der Umstieg von Papier auf Scheckkartenzulassungsschein ist jederzeit möglich.
Ist ein Wunschkennzeichen möglich?
Ja, ein Wunschkennzeichen ist möglich. Die notwendige Reservierungsbestätigung kann gegen Entgelt im Verkehrsamt beantragt werden. Bei der Bestellung der Kennzeichen in der jeweiligen Zulassungsstelle muss die Reservierungsbestätigung anschließend vorgelegt werden. Nach 15 Jahren erlischt das Recht ein Wunschkennzeichen zu besitzen, dieses kann jedoch neu beantragt werden.
Was ist ein Wechselkennzeichen und kann dieses auch beantragt werden?
Ein Wechselkennzeichen bietet die Möglichkeit ein bis drei Fahrzeuge mit demselben Kennzeichen zu verwenden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer werden auf das jeweils teuerste Fahrzeug angepasst. Um ein Wechselkennzeichen zu beantragen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Alle Fahrzeuge müssen in dieselbe Obergruppe fallen.
- Das Kennzeichen wird zeitgleich nur auf einem der Fahrzeuge verwendet.
- Das Kennzeichenformat der hinteren Tafel muss für jedes Fahrzeug gleich sein.