Kfz-Zulassung

Für eine reibungslose Kfz-Zulassung ist es wichtig, bestimmte Dinge zu beachten und die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten. Der ARBÖ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Kfz-Zulassung. 
 

Warum ist eine Kfz-Zulassung notwendig?

Bevor Sie Ihr Kraftfahrzeug auf österreichischen Straßen nutzen dürfen, müssen Sie es anmelden. Diese behördliche Registrierung kann an jeder österreichischen Zulassungsstelle erfolgen, vorausgesetzt, sie befindet sich im politischen Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kfz-Zulassung?

  • Versicherungsbestätigung

  • Fahrzeugdokument z.B. Typenschein, COC-Papier, etc.
  • Kaufvertrag bzw. anderer Besitznachweis
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bei juristischen Personen
  • Vollmacht, sofern die Zulassung nicht selber durchgeführt wird
  • Gültiges Prüfgutachten bei Gebrauchtfahrzeugen

Was kostet die Kfz-Zulassung?

  • Behördenanteil: 119,80 €
  • Bearbeitungsleistung: 60,80 €
  • Kennzeichentafeln Pkw: 23 € (entfällt, wenn das Kennzeichen behalten wird)
  • Begutachtungsplakette: 1,90 €
  • Abfrage Zentrales Melderegister: 1,10 €

Die Gesamtkosten für die Kfz-Zulassung belaufen sich somit auf 206,60 €. Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsschein fallen weitere 28,10 € an.

Stand: Februar 2024

Wie läuft die Kfz-Zulassung ab?

Für eine erfolgreiche Kfz-Zulassung müssen Sie die erforderlichen Unterlagen korrekt in einer Zulassungsstelle vorlegen. Anschließend werden Ihre Daten in ein Formular eingetragen und von Ihnen als Antragsteller bzw. Antragstellerin durch eine Unterschrift bestätigt. Erst danach wird die Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Auf Ihren Antrag hin können auch zwei gleichlautende Zulassungsscheine ausgestellt werden, wobei auf der Zweitausfertigung der Vermerk "Zweitkarte" angeführt wird. Zusätzlich erhalten Sie ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument, das bei einer neuerlichen Zulassung des Fahrzeugs ebenfalls vorzulegen ist. Nach Bezahlung der Gebühren werden Ihnen die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette übergeben.
 

Zulassungsschein: Papierdokument, Scheckkarte oder digital?

Der Zulassungsschein kann wahlweise in Papier- oder Scheckkartenformat ausgestellt werden. Bei der Antragsstellung erhalten Sie automatisch einen Papierzulassungsschein, damit Ihr Fahrzeug sofort in Betrieb genommen werden kann. Wenn Sie jedoch einen Scheckkartenzulassungsschein bevorzugen, fällt eine Gebühr von 23,30 € an. Dieser wird dann innerhalb von zwei Wochen per Post zugestellt. Der Papierzulassungsschein verliert anschließend seine Gültigkeit nach acht Wochen. Der Wechsel von Papier- auf Scheckkartenzulassungsschein ist jederzeit möglich.

Seit Februar 2024 können Sie den Zulassungsschein auch digital nutzen. Mit den Apps "eAusweise", "digitales Amt" und einer ID Austria in Vollfunktion können Sie den Zulassungsschein – sowie den Führerschein – auf Ihrem Smartphone abrufen. Durch einen einfachen Scan des QR-Codes können die Behörden die Daten des digitalen Führerscheins und des digitalen Zulassungsscheins überprüfen. Beachten Sie jedoch: Der digitale Zulassungsschein ersetzt nicht den analogen Zulassungsschein, sondern ist lediglich ein zusätzliches Service und derzeit nur für Fahrzeuge von Privatpersonen verfügbar.
Weitere Infos zum digitalen Zulassungsschein finden gibt es auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at.   
 

Ist ein Wunschkennzeichen möglich?

Ja, die Beantragung eines Wunschkennzeichens ist möglich. Die notwendige Reservierungsbestätigung kann gegen Entgelt im Verkehrsamt beantragt werden. Bei der Bestellung der Kennzeichen in der jeweiligen Zulassungsstelle muss die Reservierungsbestätigung anschließend vorgelegt werden. Nach 15 Jahren erlischt das Recht, ein Wunschkennzeichen zu besitzen, jedoch können Sie es beantragen. 
 

Was ist ein Wechselkennzeichen und kann dieses auch beantragt werden?

Ein Wechselkennzeichen bietet die Möglichkeit, ein bis drei Fahrzeuge mit demselben Kennzeichen zu verwenden. Dabei werden die Kfz-Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer auf das jeweils teuerste Fahrzeug angepasst. Um ein Wechselkennzeichen zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Alle Fahrzeuge müssen in dieselbe Obergruppe fallen.
  • Das Kennzeichen wird zeitgleich nur auf einem der Fahrzeuge verwendet.
  • Das Kennzeichenformat der hinteren Tafel muss für jedes Fahrzeug gleich sein.