Auto erben

Was auf Sie zukommt, wenn Sie ein Kraftfahrzeug erben

Der Erbe kann nach der Erbantrittserklärung das Verlassenschaftsvermögen benützen, verwalten und die Verlassenschaft vertreten, solange das Verlassenschaftsgericht nichts anderes anordnet. 

Trifft dies auf mehrere Personen zu, so üben sie dieses Recht gemeinsam aus, soweit nichts anderes vereinbart wird. Damit ist kein Zwischenbeschluss des Gerichtes notwendig. 

Ein Auto, das auf den Verstorbenen zugelassen ist, kann von den Erben benützt werden. Auch eine Um- oder Abmeldung der Kfz-Versicherung darf vorgenommen werden. Verkauft werden darf das Fahrzeug jedoch erst nach der Einantwortung. Auf Verlangen hat der Notar als Gerichtskommissär den Berechtigten eine Amtsbestätigung über ihre Vertretungsbefugnis auszustellen.

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