Island

Richtwerte in Isländischen Kronen (€1,00 = 144,11 ISK; 100,00 ISK = € 0,69; Stand März 2026)

Seit Jänner 2026 hat Island eine neue, kilometerabhängige Straßennutzungsgebühr für alle Fahrzeuge (unabhängig von der Antriebsart) eingeführt.

Kilometerabhängige Straßennutzungsgebühr nach Fahrzeugart
Mopeds und Motorräder 4,15 ISK pro km
Fahrzeuge bis 3,5 t (die Gebühr erhöht sich je schwerer das Fahrzeug wird) 6,95 ISK pro km
Fahrzeuge über 3,5 t bis 5 t 9,85 ISK pro km
Fahrzeuge über 5 t bis 6 t 10,44 ISK pro km
Leichte Anhänger (3,5 t bis 10 t) erst 2027 eine kilometerabhängige Gebühr

Die Basis der Berechnung bildet der abgelesene Kilometerstand, welcher einmal jährlich – entweder während der Fahrzeuginspektion bei einer Prüfstelle oder online über island.is- übermittelt werden muss. Ab 1.4.26 fällt eine Gebühr für Nichtregistrierung in Höhe von 20.000 ISK an.

Wer mit dem eigenen Fahrzeug nach Island fährt, zahlt eine Pauschale für die Dauer des Aufenthalts.

Pauschale nach Aufenthaltsdauer und Fahrzeugart
Aufenthalt Motorräder (400 kg oder weniger) Pkw bis 3,5 t
10 Tage oder weniger 8.300 ISK 13.900 ISK
11 bis 20 Tage 20.850 ISK 12.450 ISK
Ab 21 Tagen 24.325 ISK 14.525 ISK

Bei Mietwagen bzw. gemieteten Wohnmobilen wird die Straßennutzgebühr weiterverrechnet, meist zusammen mit einer Servicegebühr. Reisende sollten sich vorab bei den Mietwagenfirmen über die genauen Kosten erkundigen.

Mautpflichtig ist der Vaðlaheiðargöng Tunnel, der die Strecke zwischen Akureyri und Husavik um 16 km verkürzt.

Mauttarife Vaðlaheiðargöng Tunnel nach Fahrzeugart
Pkw unter 3,5 t 2.152 ISK
Pkw unter 3,5 t ab 2.3.2026 2.216 ISK
Lkw bis 7,5 t 2.968 ISK
Lkw über 7,5 t 6.255 ISK