Island
Richtwerte in Isländischen Kronen (€1,00 = 144,11 ISK; 100,00 ISK = € 0,69; Stand März 2026)
Seit Jänner 2026 hat Island eine neue, kilometerabhängige Straßennutzungsgebühr für alle Fahrzeuge (unabhängig von der Antriebsart) eingeführt.
| Mopeds und Motorräder | 4,15 ISK pro km |
|---|---|
| Fahrzeuge bis 3,5 t (die Gebühr erhöht sich je schwerer das Fahrzeug wird) | 6,95 ISK pro km |
| Fahrzeuge über 3,5 t bis 5 t | 9,85 ISK pro km |
| Fahrzeuge über 5 t bis 6 t | 10,44 ISK pro km |
| Leichte Anhänger (3,5 t bis 10 t) | erst 2027 eine kilometerabhängige Gebühr |
Die Basis der Berechnung bildet der abgelesene Kilometerstand, welcher einmal jährlich – entweder während der Fahrzeuginspektion bei einer Prüfstelle oder online über island.is- übermittelt werden muss. Ab 1.4.26 fällt eine Gebühr für Nichtregistrierung in Höhe von 20.000 ISK an.
Wer mit dem eigenen Fahrzeug nach Island fährt, zahlt eine Pauschale für die Dauer des Aufenthalts.
| Aufenthalt | Motorräder (400 kg oder weniger) | Pkw bis 3,5 t |
|---|---|---|
| 10 Tage oder weniger | 8.300 ISK | 13.900 ISK |
| 11 bis 20 Tage | 20.850 ISK | 12.450 ISK |
| Ab 21 Tagen | 24.325 ISK | 14.525 ISK |
Bei Mietwagen bzw. gemieteten Wohnmobilen wird die Straßennutzgebühr weiterverrechnet, meist zusammen mit einer Servicegebühr. Reisende sollten sich vorab bei den Mietwagenfirmen über die genauen Kosten erkundigen.
Mautpflichtig ist der Vaðlaheiðargöng Tunnel, der die Strecke zwischen Akureyri und Husavik um 16 km verkürzt.
| Pkw unter 3,5 t | 2.152 ISK |
|---|---|
| Pkw unter 3,5 t ab 2.3.2026 | 2.216 ISK |
| Lkw bis 7,5 t | 2.968 ISK |
| Lkw über 7,5 t | 6.255 ISK |