Ukraine
In der Ukraine gilt bis auf Widerruf durch das österreichische Außenministerium eine Reisewarnung im ganzen Land. Vor Reisen wird gewarnt. Österreicher werden dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Die Einreise kann für Reisende aus Österreich auch kurzfristig untersagt werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie vom ARBÖ Informationsdienst unter ✆ 050-123-123.
Sämtliche Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Für geänderte Bestimmungen in Hinblick auf die politische Lage können wir keine Gewähr übernehmen. In diesem Zusammenhang verweist der ARBÖ-Informationsdienst auf die Botschaft oder ein Generalkonsulat des Reiselands.
Allgemeines
Ukraine UA Staatsgebiet: 603.500 km2
Einwohner: 43,04 Mio.
Hauptstadt: Kiew
Währung: Ukrainische Hrywnja (UAH) 100 Hrywnja = € 1,96 (Richtkurs, Stand März 2026)
Moldau MD Staatsgebiet: 33.843 km2
Einwohner: 3,6 Mio.
Hauptstadt: Chisinau
Währung: Moldauischer Leu (MDL)
10 Moldawische Lei = € 0,50 (Richtkurs, Stand März 2026)
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Personaldokumente
UA Für die Ukraine gilt bis auf Widerruf durch das österreichische Außenministerium eine Reisewarnung.
MD Reisepass oder Personalausweis (muss bei der Ausreise noch mind. 90 Tage gültig sein). Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, benötigen sie eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten. Die Einreise nach Transnistrien kann von den Behörden als illegal angesehen werden, daher sind Einreisen nach Moldau über Transnistrien innerhalb von 72 Stunden bei der Grenzpolizei oder Migrationsbehörde zu melden. Bei mehr als 3 Tagen Aufenthalt in einer Privatunterkunft besteht Registrierungspflicht bei der lokalen Passbehörde. Dies erfolgt bei Einreise über den Flughafen bzw. bei Hotelunterbringung automatisch. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert.
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein; Internationaler Führerschein wird empfohlen Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).
Versicherungen
Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation.
UA Für die Ukraine gilt bis auf Widerruf durch das österreichische Außenministerium eine Reisewarnung.
MD e-card wird nicht anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden dringend empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) ist vorgeschrieben (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich).
Gesetzliche Feiertage
UA 1. Jänner, 8. März, 12./13. April, 1. Mai, 8. Mai, 31. Mai, 1. Juni, 28. Juni, 15. Juli, 24. August, 1. Oktober, 25. Dezember
MD 1. Jänner, 7./8. Jänner, 8. März, 12./13. April, 20. April, 1. Mai, 9. Mai, 1. Juni, 27. August, 31. August, 25. Dezember
UA, MD und ggf. regional geltende Feiertage
Tanken
E-Tankstellen auf www.chargemap.com
UA Euro 95 (A-95), Super Plus 98 (A-98), Diesel MD Super 95 (Benzina/Euro Premium/Benzina fara plumb), Super Plus 98 (Benzina/Euro Super), Diesel (Eurodiesel)
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol:
0,0 Promille
Winterreifen:
UA bei winterlichen Straßenverhältnissen verpflichtend
MD von 1. Dezember bis 1. März verpflichtend
Schneeketten:
UA erlaubt
MD nur auf Schnee- und Eisfahrbahn
Spikes:
UA keine Bestimmungen bekannt.
MD nur auf Schnee- und Eisfahrbahn
Mitführpflichten im Pkw
Feuerlöscher, Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)
Hinweise
- Die in Österreich geltende §57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.
- Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen..
- UA Licht-am-Tag-Pflicht von 1. Oktober bis 30. April.
- MD Kinder unter 12 Jahren müssen mit einem der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert sein. Verkehrsunfälle sind binnen max. 2 Stunden polizeilich zu melden. Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge von 1. November bis 31. März; für Motorräder ganzjährig.
Straßengebühren und Umweltzonen
Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026“.
Tempolimits (in km/h)
In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.
| Fahrzeugtyp | Freiland | Schnellstraße | Autobahn |
|---|---|---|---|
| Motorrad | 80 | 80 | 80/– |
| Pkw bis 3,5 t | 80/80 | 110/110 | 130/– |
| Pkw mit Anhänger bis 3,5 t | 80/70 | 80/90 | 80/– |
UA, MD Bei unter 2 Jahren Führerscheinbesitz: max. 70 km/h auf allen Straßen außerorts.
Einfuhrbestimmungen
Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu sowie auf https://customs.gov.md/ro sowie auf
https://customs.gov.ua/en/ bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com
Wichtige Telefonnummern
Notfallnummern
UA Feuerwehr 101, Polizei 102, Rettung 103
Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Moldau 00373
in die Ukraine 00380
Pannendienst Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.
Vertretungsbehörden
Ukraine
Ukraine Botschaft der Ukraine
1180 Wien, Naaffgasse 23
Telefon (0043/1) 479 717 211
E-Mail: emb_at@mfa.gov.ua
Botschaft der Republik Österreich
01054 Kiew, Ivana Franka 33
Telefon (00380) 442 772 790
E-Mail: kyjiw-ob(at)bmeia.gv.at
Moldau
Botschaft der Republik Moldau
1030 Wien, Löwengasse 47/10
Telefon (0043/1) 961 10 30
E-Mail: viena@mfa.gov.md
Botschaft der Republik Österreich
2009 Chisinau, Strada Alexei Mateevici 23A,
Telefon (00373/22) 208 333
E-Mail: chisinau-ob@bmeia.gv.at
Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at