Türkei

Allgemeines

Türkei TR Staatsgebiet: 783.562 km² · Einwohner: 84,1 Mio. · Hauptstadt: Ankara
Währung: Türkische Lira (TRY)
10 Türkische Lira = € 0,19 (Richtkurs, Stand März 2026)

Personaldokumente

Reisepass (muss bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Visapflicht für touristische Aufenthalte ab 91 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. Visapflicht für Journalisten, Lkw-Fahrer, Studenten, etc. Visa sind vor der Abreise auf www.konsolosluk.gov.tr/visa/index einzuholen. Es besteht Identifikationspflicht, gültige Personaldokumente sind ständig mitzuführen. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, sind eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten vorzuweisen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert, hier ist das Visum aber vor Reiseantritt persönlich bei der türkischen Botschaft zu beantragen.

Kfz-Papiere

Führerschein, Zulassungsschein (Anerkennung bis max. 6 Monate Aufenthalt)

Ist man mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs, wird das Kfz im Pass eingetragen und der türkische Zoll stellt ein Formular aus, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr bescheinigt. Die Ausreise ist dann nur mehr mit diesem Kfz möglich. Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine durch die türkische Botschaft ausgestellte oder notariell beglaubigte Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (Formular beim ARBÖ erhältlich).

Versicherungen

e-card wird nicht anerkannt. Die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in staatlichen Spitälern der türkischen Sozialversicherung ist mit einem vom Arbeitgeber bzw. österreichischen Sozialversicherungsträger ausgestellten Auslandsbetreuungsschein möglich. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) mit dem Vermerk für den europäischen und den asiatischen Teil der Türkei ist vorgeschrieben (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich).

Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/

Tiere

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung), eine gültige Tollwutimpfung (mind. 15 Tage, jedoch max. 12 Monate alt) sowie ein Tollwut-Antikörpertest müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt).

Eine türkische Übersetzung der Dokumente muss mitgeführt werden – eine Vorlage kann beim türkischen Veterinäramt heruntergeladen werden.

Gesetzliche Feiertage

1. Jänner, 20.-22. März, 23. April, 1. Mai, 19. Mai, 27.-30. Mai, 15. Juli, 30. August, 29. Oktober und ggf. regional geltende Feiertage

Tanken

E-Tankstellen auf www.chargemap.com
Super 95 (Kursunsuz), Super Plus 98, Diesel (Mazot/Dizel/Eurodiesel)
Bleifrei wird mit „Kursunsuz“ gekennzeichnet.

Gesetzliche Bestimmungen

Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol 0,5 Promille; 0,0 Promille für Lenker von Pkw mit Anhänger
Winterreifen keine generelle Winterreifenpflicht
Schneeketten bei Schneefahrbahn erlaubt
Spikes Verboten!

Mitführpflichten im Pkw

  • Feuerlöscher
  • Verbandkasten
  • 2 Warndreiecke
  • Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)

Hinweise

Hat das in Österreich zugelassene Kfz keine EU-Kennzeichen, ist das A-Pickerl (beim ARBÖ erhältlich) am Heck verpflichtend.

Die in Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.

Kinder unter 36 kg und unter 1,50 m müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden. Kinder über 1,50 m müssen auf dem Rücksitz unter Verwendung des 3-Punkt-Gurts mit einem Kindersitzkissen transportiert werden.

Keine Licht-am-Tag-Pflicht.

Für Radfahrer besteht Helmpflicht.

Geräte, die vor Radarkontrollen warnen, dürfen weder eingeführt noch verwendet werden.

Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.

Straßengebühren und Umweltzonen

Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2026/2027“.

Tempolimits (in km/h)

In Ortsgebieten gilt das Tempolimit 50 km/h, für Gespannfahrer 40 km/h.

Tempolimits in km/h
Fahrzeugart Freiland Autobahn
Motorrad 80 100
Pkw bis 3,5 t 90 130
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t 801 1102

1 mit Wohnmobil oder Kleinbus als Zugfahrzeug: 70 km/h
2 mit Wohnmobil oder Kleinbus als Zugfahrzeug: 80 km/h

Einfuhrbestimmungen

Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.ktb.gov.tr bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com

Wichtige Telefonnummern

Euro-Notruf 112 Feuerwehr/Polizei/Rettung 112

Vorwahl

nach Österreich 0043
in die Türkei 0090

Pannendienst

Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.

Vertretungsbehörden

Botschaft der Republik Türkei

1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 40

Telefon (0043/1) 505 73 38-0

E-Mail: botschaft.wien@mfa.gov.tr

Botschaft der Republik Österreich

06680 Ankara, Atatürk Bulvari 189

Telefon (0090/312) 405 51 90

E-Mail: ankara-ob@bmeia.gv.at

Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr.
Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at

Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Folder auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle geschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.

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