Spanien und Portugal

Allgemeines

Spanien E Staatsgebiet: 505.992 km2 · Einwohner: 46,2 Mio. · Hauptstadt: Madrid Währung: Euro (EUR)

Portugal P Staatsgebiet: 92.094 km2 · Einwohner: 9,9 Mio. · Hauptstadt: Lissabon Währung: Euro (EUR)


Personaldokumente

Reisepass (kann bis zu 5 Jahren abgelaufen sein) oder Personalausweis (muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, sind eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten vorzuweisen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Spanien und Portugal sind Vollmitglieder des Schengen-Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren die Beförderung verwehrt werden. Daher rät der ARBÖ dringend zur Verwendung eines gültigen Reisepasses.

Kfz-Papiere

Führerschein, Zulassungsschein Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).
 

Versicherungen

e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird dringend empfohlen (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/


Tiere

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung) müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt). Für als gefährlich eingestufte Rassen, wie z.B. Kampfhunde muss zusätzlich eine Registrierung und eine Genehmigung der örtlich zuständigen Behörden eingeholt werden.
P Leine und Beißkorb für Hunde sind im öffentlichen Raum verpflichtend. Die Mitnahme von Hunden ist an Stränden, in Restaurants und öffentlichen Bussen verboten. Bestimmte Kampfhunderassen dürfen nur mit vorheriger Anmeldung beim portugiesischen Veterinäramt einreisen. Mehr Infos unter: https://www.dgav.pt/


Gesetzliche Feiertage

E 1. Jänner, 20. April, 1. Mai, 15. August, 12. Oktober, 1. November, 6. Dezember, 8. Dezember, 25. Dezember
P 1. Jänner, 18./20. April, 25. April, 1. Mai, 10. Juni, 19. Juni, 15. August, 5. Oktober, 1. November, 1. Dezember, 8. Dezember, 25. Dezember
E, P ggf. regional geltende Feiertage


Tanken

E-Tankstellen auf www.chargemap.com
E Super 95 (Gasolina sin plomo), Super Plus 98 (Gasolina sin plomo), Diesel (Gasóleo/Diésel/Aceite Diésel) Bleifrei wird mit „sin plomo“ gekennzeichnet.
P Super 95 (Gasolina sem chumbo 95), Super Plus 98 (Gasolina sem chumbo 98/Super com aditivo), Diesel (Gasóleo) Bleifrei wird mit „sem chumbo“ gekennzeichnet.


Gesetzliche Bestimmungen

Alkohol:
E 0,5 Promille; 0,3 Promille bei unter 2 Jahren Führerscheinbesitz
P 0,5 Promille; 0,2 Promille bei unter 3 Jahren Führerscheinbesitz

Winterreifen:
keine generelle Winterreifenpflicht

Schneeketten:
E bei Schneefahrbahn erlaubt (Tempolimit 50 km/h)
P bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt, Beschilderung beachten; auf Bergstraßen dringend empfohlen

Spikes:
Verboten!

E Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen oder Schneeketten mittels Schildern vorgeschrieben werden. Mitführpflichten im Pkw E Reservereifen
*, 2 Warndreiecke für in Spanien zugelassene Fahrzeuge (z.B. Mietwagen) Ab 2026 ist auf Autobahnen und Schnellstraßen ein Nofallblitz (batteriebetriebenes Blinklicht für Fahrzeugdach) anstatt der Warndreiecke vorgeschrieben, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)
* Sofern ein Reserve- oder Notlaufreifen nicht serienmäßig vorhanden ist, ist ein Reparaturset oder -spray mitzuführen.
P Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)

Hinweise
Die in Österreich geltende §57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren. Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt. Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.

E Kinder unter 1,35 m müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden. Licht-am-Tag-Pflicht für Motorräder, für andere Lenker nur in Tunnel. Gelbe Bodenmarkierung (zick-zack oder ununterbrochene Linien) bedeutet Parkverbot. Blaue Bodenmarkierung bedeutet gebührenpflichtiges oder zeitlich begrenztes Parken. Grüne/orange Bodenmarkierung bedeutet Anwohnerparken. Weiße Bodenmarkierung bedeutet kostenfreies Parken. Beim Radfahren besteht außerorts Helmpflicht. Privates Abschleppen ist verboten. Hantieren mit Navigationsgeräten während der Fahrt ist verboten. Geräte, die vor Radarkontrollen warnen, dürfen weder eingeführt noch verwendet werden.

P Kinder unter 12 Jahren und unter 1,35 m müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden. Licht-am-Tag-Pflicht für Mopeds und Motorräder. Gelbe Bodenmarkierung am Fahrbahnrand bedeutet Halte- bzw. Parkverbot. Beim Radfahren besteht für Kinder im Kindersitz Helmpflicht.


Straßengebühren und Umweltzonen
Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026“.


Tempolimits (in km/h)
E Auf Straßen mit je 1 Spur pro Richtung: 30 km/h in Ortsgebieten. Auf Straßen mit je 1 Spur pro Richtung und Gehsteig am gleichen Niveau: 20 km/h in Ortsgebieten. Auf Straßen mit 2 oder mehr Spuren pro Richtung: 50 km/h in Ortsgebieten.
P In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h, für Mopeds 40 km/h.

Fahrzeug / Zone Freiland Schnellstraße Autobahn
Motorrad 90 100 120
Pkw bis 3,5 t 90 100 120
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t 70–80 80 90/100

¹ Beschilderung beachten
² Portugal: Motorrad über 50 ccm

 

Einfuhrbestimmungen

Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com


Wichtige Telefonnummern

Euro-Notruf 112
E Feuerwehr 080, Polizei 092, Rettung 061
P Feuerwehr/Polizei/Rettung 112

Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Spanien 0034
nach Portugal 00351

Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.


Vertretungsbehörden

Spanien
Botschaft des Königreichs Spanien
1040 Wien, Argentinierstraße 34
Telefon (0043/1) 505 57 88
E-Mail: emb.viena@maec.es

Botschaft der Republik Österreich
28046 Madrid, Paseo de la Castellana 91
Telefon (0034) 915 565 315
E-Mail: madrid-ob@bmeia.gv.at

Portugal
Botschaft der Portugiesischen Republik
1010 Wien, Opernring 3/1
Telefon: (0043/1) 586 75 36-0
E-Mail: viena@mne.pt

Botschaft der Republik Österreich
1399-046 Lissabon, Avenida Infante Santo, Nr. 43/4. Stock
Telefon: (00351/21) 394 39 00
E-Mail: lissabon-ob@bmeia.gv.at

 

Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at 

Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Folder auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle geschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.