Serbien · Montenegro · Nordmazedonien
Allgemeines
Serbien SRB Staatsgebiet: 77.474 km2 · Einwohner: 8,5 Mio. · Hauptstadt: Belgrad Währung: Serbischer Dinar (RSD) 100 Serbische Dinar = € 0,85 (Richtkurs, Stand März 2025)
Montenegro MNE Staatsgebiet: 13.812 km2 · Einwohner: 632.015 · Hauptstadt: Podgorica Währung: Euro (EUR)
Nordmazedonien MK Staatsgebiet: 25.713 km2 · Einwohner: 2,1 Mio. · Hauptstadt: Skopje Währung: Mazedonischer Denar (MKD) 100 Mazedonische Denar = € 1,63 (Richtkurs, Stand März 2025)
Personaldokumente
SRB Reisepass oder Personalausweis (muss jew. für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, ist eine beglaubigte Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten vorzuweisen. Es empfiehlt sich die Mitnahme einer Kopie der eigenen Geburtsurkunde und einer Reisepasskopie der Erziehungsberechtigten. Es besteht polizeiliche Meldepflicht innerhalb der ersten 24 Stunden. Diese Meldebestätigung ist mitzuführen.
MNE Reisepass (muss bei der Ausreise noch mind. 3 Monate gültig sein) oder Personalausweis (muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Bei ununterbrochenem Aufenthalt von mind. 3 Tagen besteht polizeiliche Meldepflicht innerhalb der ersten 24 Stunden, diese Meldebestätigung ist mitzuführen.
MK Reisepass oder Personalausweis (muss jeweils bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im Original vorzuweisen, die Unterschriften müssen notariell oder gerichtlich beglaubigt sein. Bei verschiedenen Familiennamen ist zusätzlich die Geburtsurkunde vorzuweisen. Spätestens 3 Tage nach dem Bezug einer Unterkunft muss eine Meldung bei der zuständigen Polizeistelle erfolgt sein.
SRB, MNE, MK Cremefarbener Notpass wird akzeptiert.
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).
Versicherungen e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
MNE, MK Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) ist vorgeschrieben (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich).
Tiere
Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung, die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/ Tätowierung) sowie der Tollwut-Antikörpertest müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt).
MNE Eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm muss im EUHeimtierausweis eingetragen sein. Eine Bestätigung vom Tierarzt, dass das Tier frei von Ansteckungskrankheiten ist, ist in englischer Sprache mitzuführen.
Gesetzliche Feiertage
SRB 1. Jänner, 6./7. Jänner, 15.–17.Februar, 18.–21.April, 1./2. Mai, 9. Mai, 11. November
MNE 1.–2. Jänner, 6.–8. Jänner, 18.–21. April, 1. Mai, 21./22. Mai, 7.–9. Juni, 13.–15. Juli, 11. Oktober, 1. November, 24.–26. Dezember
MK 1. Jänner, 6.–8. Jänner, 19. Jänner, 18.–21. April, 1. Mai, 24. Mai, 16. Juni, 7. Juni, 2. August, 28. August, 8. September, 11. Oktober, 23. Oktober, 1. November, 8. Dezember, 25. Dezember
SRB, MNE, MK und ggf. regional geltende Feiertage
Tanken
E-Tankstellen auf www.chargemap.com
SRB Super 95 (Eurosuper 95), Super Plus 98 (Eurosuper Plus 98), Diesel* (Dizel/Eurodiesel)
MNE Super 95 (Bezolovni 95), Diesel (Eurodizel)
MK Super 95 (Eurosuper 95), Super Plus 98 (Eurosuper Plus 98), Diesel (Dizel/Eurodiesel)
* „Eurodizel“ entspricht EU-Standards, mit „Dizel“ können ältere Fahrzeuge bis zur Euro-Abgasklasse 2 betankt werden
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol: SRB 0,2 Promille; 0,0 Promille bei unter 1 Jahr Führerscheinbesitz sowie für Lenker und Beifahrer von Motorrädern und Mopeds, Trikes und Quads sowie für Berufskraftfahrer
MNE 0,3 Promille MK 0,5 Promille; 0,0 Promille bei unter 2 Jahren Führerscheinbesitz
Winterreifen: SRB von 1. November bis 1. April verpflichtend MNE bei winterlichen Straßenverhältnissen bzw. winterlicher Witterung verpflichtend MK von 15. November bis 15. März verpflichtend, alternativ: Sommerreifen mit Schneeketten
Schneeketten: SRB bei Schnee- oder Eisfahrbahn auf mind. 2 Antriebsrädern zu montieren MNE bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt MK bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt (Tempolimit 50 km/h)
Spikes: Verboten!
Mitführpflichten im Pkw
SRB, MK Abschleppseil oder -stange, Feuerlöscher (für gasbetriebene Pkw), Reservereifen (in MK reicht alternativ ein Reparaturset), Verbandkasten, Warndreieck (2 für Gespannfahrer), Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht); Ersatzlampenset empfohlen MNE Abschleppseil, Ersatzlampenset (außer für Xenon-, Neon- und LED-Leuchten), Feuerlöscher (ausgen. Privat-Pkw), Reservereifen, Verbandkasten, Warndreieck (2 für Gespannfahrer), Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)
Hinweise
Hat das in Österreich zugelassene Kfz keine EU-Kennzeichen, ist das „A-Pickerl“ (beim ARBÖ erhältlich) am Heck verpflichtend. Die in Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren. Kinder unter 12 Jahren müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz auf dem Rücksitz gesichert werden. Telefonieren am Steuer ist verboten. Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge. Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.
MNE Helmpflicht für Radfahrer.
Straßengebühren und Umweltzonen
Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026“.
Tempolimits SRB/ME/MK (in km/h)
Im Freiland gilt generell das Tempolimit 80 km/h.
Fahrzeugtyp | Ortsgebiet | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|
Motorrad | 50 / 50* / 50 | 100 / 100 / 110 | 130 / – / 130 |
Pkw bis 3,5 t | 50 / 50* / 50 | 100 / 100 / 110 | 130 / – / 130 |
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t | 50 / 50* / 50 | 80 / 80 / 80 | 80 / – / 80 |
* Beschilderung beachten
MNE bei Führerscheinbesitz unter 1 Jahr und für Lenker unter 24 Jahren: 70 km/h außerorts MK bei Führerscheinbesitz unter 2 Jahren: max. 100 km/h auf Autobahnen, max. 80 km/h auf Schnellstraßen und max. 60 km/h außerorts
Einfuhrbestimmungen
Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.carina.rs, auf www.customs.gov.mk sowie für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com
Wichtige Telefonnummern
Euro-Notruf 112
MNE Feuerwehr 123, Polizei 122, Rettung 124
SRB, MK Feuerwehr 193, Polizei 192, Rettung 194
Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Serbien 00381
nach Montenegro 00382
nach Nordmazedonien 00389
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.
Vertretungsbehörden
Serbien
Botschaft der Republik Serbien
1030 Wien, Ölzeltgasse 3, Top 7
Telefon (0043/1) 712 25 95
E-Mail: embassy.vienna@mfa.rs
Botschaft der Republik Österreich
11000 Belgrad, Kneza Sime Markovica 2
Telefon (00381/11) 333 65-00
E-Mail: belgrad-ob@bmeia.gv.at
Montenegro
Botschaft von Montenegro
1030 Wien, Lothringerstraße 14–16, Top II/3
Telefon (0043/1) 512 08 99
E-Mail: austria@mfa.gov.me
Botschaft der Republik Österreich
81000 Podgorica, Ulica Svetlane Kane Radevic br 3
Telefon (00382/20) 201 135
E-Mail: podgorica-ob@bmeia.gv.at
Nordmazedonien
Botschaft der Republik Nordmazedonien
1090 Wien, Kinderspitalgasse 5/2
Telefon (0043/1) 524 87 56
E-Mail: vienna@mfa.gov.mk Botschaft der
Republik Österreich
1000 Skopje, Mile Popjordanov 8
Telefon (00389/2) 308 34 00
E-Mail: skopje-ob@bmeia.gv.at
Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at