Schweiz

Allgemeines


Schweiz CH Staatsgebiet: 41.290 km2 · Einwohner: 9,1 Mio. · Hauptstadt: Bern

Währung: Schweizer Franken (CHF) 1 Schweizer Franken = € 1,04 (Richtkurs, Stand März 2025)

 

Personaldokumente


Reisepass (kann bis zu 5 Jahren abgelaufen sein) oder Personalausweis (muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Die Schweiz ist Vollmitglied des Schengen-Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Der ARBÖ rät vor allem bei Flugreisen dringend zur Verwendung gültiger Reisedokumente.

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Kfz-Papiere

Führerschein, Zulassungsschein Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).


Versicherungen

e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird empfohlen (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/


Tiere

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung) müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt). Jedes Tier ist beim Zoll anzumelden. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren bzw. kupierter Rute ist verboten.


Gesetzliche Feiertage

1. Jänner, 20. April, 29. Mai, 8. Juni, 1. August, 25. Dezember und ggf. regional geltende Feiertage


Tanken

E-Tankstellen auf www.chargemap.com Super 95, Super Plus 98–100, Diesel


Gesetzliche Bestimmungen

Alkohol: 0,5 Promille; 0,1 Promille bei unter 4 Jahren Führerscheinbesitz

Winterreifen: keine generelle Winterreifenpflicht, bei winterlichen Straßenverhältnissen dringend empfohlen

Schneeketten: bei winterlichen Straßenverhältnissen teilweise verpflichtend, Beschilderung beachten

Spikes: von 1. November bis 30. April erlaubt, tatsächlicher Zeitraum variiert witterungsbedingt; Tempolimit 80 km/h sowie Tempo80-Aufkleber am Heck vorgeschrieben; Fahrverbot auf Autobahn und Autostraße (Ausnahmen: A13-Verbindung Thusis–Mesocco, A2-Verbindung Airolo–Göschenen)

Mitführpflichten im Pkw
Warndreieck (in Reichweite des Fahrersitzes); Warnweste empfohlen

Hinweise
Rettungsgassenpflicht: Auf Straßen mit mind. 2 Spuren pro Richtung müssen Einsatzfahrzeuge in der Mitte zwischen den Spuren passieren können. Bei mehr als 2 Spuren pro Richtung weichen Lenker auf der äußersten linken Spur nach links aus, alle anderen Lenker nach rechts.

Die in Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren. Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 m müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden. Telefonieren am Steuer ist verboten. Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge. Geräte, die vor Radarkontrollen warnen, sind verboten. Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.


Straßengebühren und Umweltzonen

Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026“. Anhänger bis 3,5 t sind ebenfalls vignettenpflichtig.


Tempolimits (in km/h)

In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.

Fahrzeug-/Fahrzeug­kombination       Freilandstraßen (ausserorts)       Schnellstraße / Autostrasse       Autobahn   
Motorrad 80 km/h 100 km/h 120 km/h
Pkw ≤ 3,5 t 80 km/h 100 km/h 120 km/h
Pkw + Anhänger ≤ 3,5 t 80 km/h 80 km/h 80 km/h

* 30 km/h für Mopeds in Ortsgebieten und im Freiland


Einfuhrbestimmungen

Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.ezv.admin.ch bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com


Wichtige Telefonnummern

Euro-Notruf 112
Feuerwehr 118, Polizei 117, Rettung 144

Vorwahl
nach Österreich 0043
in die Schweiz 0041

Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.


Vertretungsbehörden

Schweizerische Botschaft
1030 Wien, Prinz-Eugen-Straße 9a
Telefon (0043/1) 795 05
E-Mail: vie.vertretung@eda.admin.ch

Botschaft der Republik Österreich
3005 Bern, Kirchenfeldstraße 77/79
Telefon (0041/31) 356 52 52
E-Mail: bern-ob@bmeia.gv.at

 

Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at