Schweden

Allgemeines

Schweden S Staatsgebiet: 449.964 km² · Einwohner: 10,5 Mio. · Hauptstadt: Stockholm

Währung: Schwedische Krone (SEK)

10 Schwedische Kronen = € 0,94 (Richtkurs, Stand März 2026)

Personaldokumente

Reisepass oder Personalausweis (muss jew. für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Schweden ist Vollmitglied des Schengen-Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren die Beförderung verwehrt werden. Daher rät der ARBÖ dringend zur Verwendung eines gültigen Reisepasses.

Kfz-Papiere

Führerschein, Zulassungsschein

Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).

Versicherungen

e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird empfohlen (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/

Tiere

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung) müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt). Jedes Tier ist vorab online auf https://privattjanster-djuranmalan.tullverket.se/anmalan/de/djur oder vor Ort beim Zoll anzumelden.

Gesetzliche Feiertage

1. Jänner, 6. Jänner, 3. April, 5./6. April, 1. Mai, 14. Mai, 24. Mai, 6. Juni, 20. Juni, 31. Oktober, 24./25./ 26. Dezember, 31. Dezember und ggf. regional geltende Feiertage

Tanken

E-Tankstellen auf www.chargemap.com

Super 95 (Bensin 95/Blyfri 95), Super Plus 98 (Bensin 98/Blyfri 98)

Diesel Bleifrei wird mit „Blyfri“ gekennzeichnet.

Gesetzliche Bestimmungen

Alkohol 0,2 Promille
Winterreifen situative Winterreifenpflicht von 1. Dezember bis 31. März (bei Schnee, Schneematsch, Eis bzw. bei nasser Fahrbahn und bei Temperaturen unter 0 °C), auch für Anhänger, Mindestprofiltiefe von 3 mm und das Alpine Symbol verpflichtend
Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen empfohlen
Spikes von 1. Oktober bis 15. April erlaubt; dieser Geltungszeitraum kann witterungsbedingt verlängert werden; lokal können Spikes-Verbote gelten (z.B. in Stockholm, Uppsala oder Göteborg)

Mitführpflichten im Pkw

Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht); Feuerlöscher und Verbandkasten empfohlen; im Winter zusätzlich Schneeschaufel und dem Scheibenwaschmittel muss ein Frostschutz beigefügt sein.

Hinweise

Die in Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.

Kinder unter 1,35 m müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden.

Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt.

Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge.

Für Radfahrer unter 15 Jahren besteht Helmpflicht.

Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.

Wildunfälle sind meldepflichtig (telefonisch unter 112).

Es ist dringend angeraten, die Warnschilder „Elche queren die Straße“ zu beachten.

Straßengebühren und Umweltzonen

Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2026/2027“.

Tempolimits (in km/h)

Tempolimits (in km/h)
Fahrzeugart Ortsgebiet Freiland Autobahn
Motorrad 30–50 60–100 90–120
Pkw bis 3,5 t 30–50 60–100 90–120
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t 30–50 60–80 80

Tempolimits gelten nicht je nach Art der Straße, sondern sind je nach Beschaffenheit und Sicherheit der Straße entsprechend ausgeschildert.

Einfuhrbestimmungen

Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com

Wichtige Telefonnummern

Euro-Notruf
112
Feuerwehr/Polizei/Rettung
112

Vorwahl

nach Österreich
0043
nach Schweden
0046

Pannendienst

Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.

Vertretungsbehörden

Botschaft von Schweden 1090 Wien, Liechtensteinstraße 51
Telefon (0043/1) 217 530
E-Mail: ambassaden.wien@gov.se
Botschaft der Republik Österreich 115 23 Stockholm, Banergatan 10
Telefon (0046/8) 665 17 70
E-Mail: stockholm-ob@bmeia.gv.at

Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr.

Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at

Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Folder auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle geschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.

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