Russische Förderation und Belarus

Allgemeines

 

Russische Föderation 

RUS Staatsgebiet: 17.098.242 km2
Einwohner: 142 Mio. · Hauptstadt: Moskau
Währung: Russischer Rubel (RUB)
100 Russische Rubel = € 1,10 (Richtkurs, Stand März 2026)
 

Weißrussland (Belarus)

BY Staatsgebiet: 207.600 km2
Einwohner: 9,5 Mio. · Hauptstadt: Minsk
Währung: Weißrussischer Rubel (BYN)
10 Weißrussiche Rubel = € 2,94 (Richtkurs, Stand März 2026)
 

Personaldokumente

RUS Reisepass (muss noch mind. 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein), Visum (bei der Botschaft der Russischen Föderation erhältlich oder mittels e-visa unter: electronic-visa.kdmid.ru/index_en.html). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Es besteht polizeiliche Meldepflicht innerhalb von 7 Werktagen nach der Einreise. Bei Bezug eines Hotels bzw. einer Pension geschieht dies üblicherweise beim Check-in. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert.
BY Reisepass (muss bei der Ausreise noch mind. 90 Tage gültig sein), Visum (außer für Aufenthalte bis 30 Tage bei Einreise über den Flughafen Minsk). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Visa sind bei der Botschaft der Republik Belarus am Flughafen Minsk oder bei der Botschaft der Republik Belarus in Wien erhältlich. Sind Minderjährige mit nur einem Erziehungsberechtigten unterwegs, ist zusätzlich eine notariell beglaubigte und mit Apostille (Stempel) versehene Erklärung in russischer Sprache vorzuweisen.
RUS, BY Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern.


Kfz-Papiere

Führerschein, Zulassungsschein; Internationaler Führerschein wird empfohlen.
Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).


Versicherungen

e-card wird nicht anerkannt. Reisekasko-Versicherung wird empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
RUS Kranken- und Rückholversicherung ist für das Visum erforderlich und wird darüber hinaus dringend empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) mit dem Vermerk für Russland ist vorgeschrieben (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich).
BY Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) ist vorgeschrieben (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich). Kranken- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen (beim ARBÖ erhältlich).


Gesetzliche Feiertage

RUS 1. Jänner, 7. Jänner, 23. Februar, 8. März, 1. Mai, 9. Mai, 12. Juni, 4. November
BY 1./2. Jänner, 7. Jänner, 8. März, 1. Mai, 5. Mai, 9. Mai, 3. Juli, 7. November, 25. Dezember
RUS, BY und ggf. regional geltende Feiertage


Tanken

E-Tankstellen auf www.chargemap.com
RUS Euro 95 (Premium/automobil Benzinnyi nyetilirovanyi 95),
Super Plus 98–100, Diesel
BY Normalbenzin, Super 95 (прэміум/premium), Super Plus 98–100
(супер/super), Normalbenzin 92, Diesel (дизельного топлива/
dizielnoho topliva),
CNG-Tankstellen auf www.ngva.eu
Aufgrund häufig schlechter Dieselqualität (Wasserbeimischung,
Verunreinigung) wird das Tanken bei den Tankstellenketten Aero,
Lukoil und Neste empfohlen.


Gesetzliche Bestimmungen

Alkohol: RUS 0,3 Promille BY 0,0 Promille
Winterreifen: RUS von 1. Dezember bis 1. März verpflichtend
BY keine Bestimmungen bekannt
Schneeketten: RUS für Fahrten im Ural-Gebirge empfohlen
BY keine Bestimmungen bekannt
Spikes: RUS erlaubt BY keine Bestimmungen bekannt

Mitführpflichten im Pkw
Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandkasten; Warnweste für alle
Insassen empfohlen

Hinweise
Hat das in Österreich zugelassene Kfz keine EU-Kennzeichen,
ist das „A-Pickerl“ (beim ARBÖ erhältlich) am Heck verpflichtend. Die in
Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht
anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen
„Pickerl“ ins Ausland zu fahren.
Kinder unter 12 Jahren müssen mit einem dem Gewicht und der
Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden.
RUS Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge.
BY Licht-am-Tag-Pflicht ganzjährig für Motorräder


Straßengebühren und Umweltzonen

siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2026/2027“.
 

Tempolimits RUS/BY (in km/h)

In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 60 km/h, in Wohngebieten auch 20 km/h.

Fahrzeug Freiland Schnellstraße Autobahn
Motorrad 90/90 –/– 110/90
Pkw bis 3,5 t 90/90 –/– 110/110
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t 70/– –/– 90/–

RUS, BY bei unter 2 Jahren Führerscheinbesitz: 70 km/h außerorts


Einfuhrbestimmungen

Zoll-Informationen für die Einreise
www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions-againstrussia-explained/


Wichtige Telefonnummern


Notruf
RUS Feuerwehr/Polizei/Rettung 112
BY Feuerwehr 101, Polizei 102, Rettung 103

Vorwahl
nach Österreich 0043
in die Russische Föderation 007
nach Weißrussland (Belarus) 00375

Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.


Vertretungsbehörden


Russische Föderation

Botschaft der Russischen Föderation
1030 Wien, Reisnerstraße 45–47
Telefon (0043/1) 712 12 29
E-Mail: info.austria(at)mid.ru

Botschaft der Republik Österreich
115127 Moskau, Starokonjuschennyi Per 1
Telefon (007/495) 780 60 66
E-Mail: moskau-ob(at)bmeia.gv.at


Belarus

Botschaft der Republik Belarus
1140 Wien, Hüttelbergstraße 6
Telefon (0043/1) 419 96 30
E-Mail: austria(at)mfa.gov.by

Botschaft der Republik Österreich
220113 Minsk, Belinskogo Str. 23-329a,
ggü. Leonida Bedi Str. 30
Telefon (00375/17) 319 05 41
E-Mail: minsk-ob(at)bmeia.gv.at

 

Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at