Norwegen

Allgemeines


Norwegen N Staatsgebiet: 385.186 km2
Einwohner: 5,6 Mio. 
Hauptstadt: Oslo
Währung: Norwegische Krone (NOK)
10 Norwegische Kronen = € 0,89 (Richtkurs, Stand März 2026)

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Personaldokumente

Reisepass oder Personalausweis (muss jew. für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Norwegen ist Vollmitglied des Schengen Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren die Beförderung verwehrt werden. Daher rät der ARBÖ dringend zur Verwendung eines gültigen Reisepasses.

 

Kfz-Papiere

Führerschein, Zulassungsschein Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).

 

Versicherungen

e-card wird anerkannt. 
Kranken-/Rückholversicherung und Reise-Kaskoversicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird dringend empfohlen (bei Ihrer KfzVersicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/ reiseinformation/

 

Tiere

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/ Tätowierung) müssen eingetragen sein. Hunde benötigen darüber hinaus eine Bandwurmbehandlung. Weitere Informationen beim Tierarzt.

 

Gesetzliche Feiertage

1. Jänner, 2. /3. April, 5./6. April, 1. Mai, 14. Mai, 17. Mai, 24./25. Mai, 25./26. Dezember und ggf. regional geltende Feiertage

 

Treibstoff

E-Tankstellen auf www.chargemap.com
Super 95 (Blyfri 95), Super Plus 98 (Blyfri 98), Diesel (avgiftsfri)
Bleifrei wird mit „Blyfri“ gekennzeichnet.

ARBÖ TIPP - An Sonntagen sind Tankstellen üblicherweise geschlossen.


Gesetzliche Bestimmungen

Alkohol: 0,2 Promille
Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht. Zwischen 1. November und dem 1. Sonntag nach Ostern ist eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm verpflichtend. Dies gilt in NordNorwegen (Finnmark, Nordland und Troms) zwischen 16. Oktober und 30. April des Folgejahres und generell bei winterlichen Straßenverhältnissen auch außerhalb des genannten Zeitraums. Alternativ: Mindestprofiltiefe von 1,6 mm in Verbindung mit Schneeketten.
Schneeketten: bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt 
Spikes: In den zuvor genannten Zeiträumen und bei entsprechender
Witterung darüber hinaus erlaubt (auf allen 4 Rädern). In Bergen, Oslo und Trondheim fällt eine Spikereifen Gebühr an.

Mitführpflichten im Pkw
Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht);
Feuerlöscher und Verbandkasten empfohlen


Hinweise

Die in Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.
Kinder unter 1,35 m müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden. Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung
erlaubt.
Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge.
Durchgehend weiße Bodenmarkierungen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot.
Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.
Wildunfälle sind meldepflichtig (telefonisch unter 175).
Es ist dringend angeraten, die Warnschilder „Rentiere und Elche queren die Straße“ zu beachten.


Straßengebühren und Umweltzonen

Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2026/2027“.


Tempolimits (in km/h)

In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.
Freiland Autobahn

Bereich Freiland   Autobahn
Motorrad (km/h)   

80

80

PKW bis 3,5 t (km/h)   

80

90–110

PKW mit Anhänger bis 3,5 t (km/h)   

80

90–110


* Das Tempolimit für Zugfahrzeuge mit ungebremstem Anhänger beträgt 60 km/h, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers 300 kg übersteigt.
 

Einfuhrbestimmungen

Zoll-Informationen für die Einreise auf www.toll.no bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com


Wichtige Telefonnummern

Euro-Notruf 112
Feuerwehr 110, Polizei 112, Rettung 113

Vorwahl

nach Österreich 0043
nach Norwegen 0047


Pannendienst

Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der
ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis
€ 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.


Vertretungsbehörden

Botschaft des Königreichs Norwegen
1100 Wien, Wiedner Gürtel 13,
The ICON Vienna, Turm 24, 16 O.G.
Telefon (0043/1) 716 60
E-Mail: emb.vienna@mfa.no

Botschaft der Republik Österreich
0264 Oslo, Thomas Heftyes Gate 19–21
Telefon (0047) 225 402 00
E-Mail: oslo-ob@bmeia.gv.at

Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at