Kroatien und Slowenien
Allgemeines
Kroatien HR Staatsgebiet: 56.594 km2 · Einwohner: 4,04 Mio. · Hauptstadt: Zagreb
Slowenien SLO Staatsgebiet: 20.273 km2 · Einwohner: 2,1 Mio. · Hauptstadt: Ljubljana
HR, SLO Währung: Euro (EUR)
Personaldokumente
Reisepass (kann bis zu 5 Jahren abgelaufen sein, Hotels, Fluglinien und Fähren akzeptieren keine abgelaufenen Reisepässe!) oder Personalausweis (muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige.
Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Kroatien und Slowenien sind Vollmitglied des Schengen-Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, doch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen.
Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Der ARBÖ rät vor allem bei Flugreisen dringend zur Verwendung gültiger Reisedokumente.
SLO Innerhalb von 3 Tagen nach der Einreise besteht behördliche Meldepflicht. Bei Hotelunterbringung erfolgt dies automatisch.
Download
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsinhabers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).
Versicherungen
e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird empfohlen (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
Tiere
Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/ Tätowierung) müssen eingetragen sein. In der Öffentlichkeit besteht Maulkorb- und Leinenpflicht.
HR Die Einreise von Hunden der Rassen Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen ist verboten. Mehr Infos unter: poljoprivreda.gov.hr
Boote
HR Wird das Boot über den Landweg eingeführt, ist es beim Hafenamt zu melden, bevor es zu Wasser gelassen wird. Der Internationale Bootsschein und die amtlichen bzw. amtlich anerkannten Kennzeichen gelten als Registrierungsnachweis. Bei der Einreise mit einem fremden Boot ist die Mitnahme einer Vollmacht des Eigners empfohlen.
Gesetzliche Feiertage
HR 1. Jänner, 6. Jänner, 20./21. April, 1. Mai, 30. Mai, 22. Juni, 5. August, 15. August, 1. November, 18. November, 25./26. Dezember
SLO 1./2. Jänner, 8. Februar, 20./21. April, 27. April, 1./2. Mai, 8. Juni, 25. Juni, 15. August, 31. Oktober, 1. November, 25./26. Dezember
HR, SLO und ggf. regional geltende Feiertage
Tanken
E-Tankstellen auf www.chargemap.com
HR Super 95 (Eurosuper 95), Super Plus 98 (Eurosuper Plus 98), Diesel (Dizel/Diesel/Eurodiesel)
SLO Super 95 ( Eurosuper 95), Super Plus 98 (Eurosuper 98), Diesel (Nafta/Diesel)
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol:
HR 0,5 Promille; 0,0 Promille für Lenker unter 25 Jahren und bei Lenkern von Kfz über 3,5 t
SLO 0,5 Promille; 0,0 Promille bei unter 2 Jahren Führerscheinbesitz oder für Lenker unter 21 Jahren
Winterreifen:
HR situative Winterreifenpflicht (bei Schnee oder Eis). Von 15. November bis 15. April regional verpflichtend, Beschilderung beachten; alternativ: Sommerreifen mit 4 mm Mindestprofiltiefe in Verbindung mit Schneeketten auf der Antriebsachse
SLO von 15. November bis 15. März und bei winterlichen Straßenverhältnissen (Mindestprofiltiefe 3 mm) verpflichtend; alternativ: Ganzjahresreifen oder Schneeketten auf Sommerreifen (Tempolimit 50 km/h)
Schneeketten:
HR bei winterlichen Straßenverhältnissen auf der Antriebsachse erlaubt und können behördlich vorgeschrieben werden.
SLO bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt (Tempolimit 50 km/h), alternativ: Winterreifen
Spikes: Verboten!
Mitführpflichten im Pkw
Ersatzlampenset (außer für Xenon-, Neon- und LED-Leuchten), Verbandkasten, Warndreieck (2 für Gespannfahrer), Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)
Hinweise
Die in Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.
HR Kinder unter 1,35 m müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden. Kinder zwischen 1,35 und 1,5 m müssen auf der Rückbank befördert werden. Licht-am-Tag-Pflicht auf allen Straßen vom 1. November bis 31. März. Licht-am-Tag-Pflicht für alle Kfz bei schlechten Sichtverhältnissen auch außerhalb dieses Geltungszeitraums. Ganzjährig Licht-am-Tag-Pflicht für Motorradfahrer. Für Radfahrer unter 16 Jahren besteht Helmpflicht, bei schlechten Sichtverhältnissen und in der Nacht besteht Warnwestentragepflicht.
SLO Kinder unter 1,40 m oder 36 kg müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden. Rettungsgassenpflicht: Auf Straßen mit mind. 2 Spuren pro Richtung müssen Einsatzfahrzeuge in der Mitte zwischen den Spuren passieren können. Bei mehr als 2 Spuren pro Richtung weichen Lenker auf der äußersten linken Spur nach links aus, alle anderen Lenker nach rechts. Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge. Die Verwendung von Geräten, die vor Radarkontrollen warnen, ist verboten. Für Radfahrer unter 18 Jahren besteht Helmpflicht.
Straßengebühren und Umweltzonen
Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026“.
Tempolimits HR/SLO (in km/h)
In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.
Fahrzeugtyp | Freiland | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|
Motorrad | 90 / 90 | 110 / 110 | 130 / 130 |
Pkw bis 3,5 t | 90 / 90 | 110 / 110 | 130 / 130 |
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t | 80 / 90 | 80 / 100 | 90 / 100 |
HR 80 km/h auf einigen städtischen Schnellstraßen, Beschilderung beachten. Folgende Regelungen gelten offiziell nur für kroatische Lenker, wir empfehlen jedoch dringend, sich auch als österreichischer Lenker danach zu richten. Für Lenker unter 25 Jahren: 80 km/h im Freiland, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen.
Einfuhrbestimmungen
Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com
Wichtige Telefonnummern
Euro-Notruf 112
HR Feuerwehr 193, Polizei 192, Rettung 194
SLO Feuerwehr/Polizei/Rettung 112
Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Kroatien 00385
nach Slowenien 00386
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.
Vertretungsbehörden
Kroatien
Botschaft der Republik Kroatien
1030 Wien, Rennweg 3
Telefon (0043/1) 485 95 24
E-Mail: croemb.bec@mvep.hr
Botschaft der Republik Österreich
10000 Zagreb, Radnicka cesta 80, 9. Stock (Zagreb-Tower)
Telefon (00385/1) 488 10 50
E-Mail: agram-ob@bmeia.gv.at
Slowenien
Botschaft der Republik Slowenien
1090 Wien, Kolingasse 12, 3. Stock
Telefon (0043/1) 319 11 60
E-Mail: sloembassy.vienna@gov.si
Botschaft der Republik Österreich
1000 Ljubljana, Presernova cesta 23
Telefon (00386/1) 479 07 00
E-Mail: laibach-ob@bmeia.gv.at
Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at
Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Folder auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle geschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.