Italien
Allgemeines
Staatsgebiet: 301.336 km2
Einwohner: 60,72 Mio.
Hauptstadt: Rom
Währung: Euro (EUR)
Personaldokumente
Reisepass (kann bis zu 5 Jahren abgelaufen sein) oder Personalausweis (muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Geburts-, Heiratsbzw. Scheidungsurkunde(n) der Eltern. Italien ist Vollmitglied des Schengen-Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren die Beförderung verwehrt werden. Daher rät der ARBÖ dringend zur Verwendung eines gültigen Reisepasses.
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Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein Mopedlenker zw. 16 und 18 Jahren benötigen einen Führerschein der Klasse AM, A oder B. Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).
Versicherungen
e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird dringend empfohlen (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
Tiere
Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/ Tätowierung) müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt). Während der Fahrt ist das Tier so zu sichern, dass es den Lenker nicht behindern kann.
Boote
Ausländische Bootsführerscheine und Bootsdokumente werden anerkannt. Die Mitnahme von nationalen Schiffspapieren und der Sicherheitsbescheinigung ist vorgeschrieben. Bei der Einreise mit einem fremden Boot sind die Mitnahme einer Vollmacht des Eigners und eine Kopie einer gültigen Bootsregistrierung im Heimatland empfohlen.
Gesetzliche Feiertage
1. Jänner, 6. Jänner, 20./21. April, 25. April, 1. Mai, 2. Juni, 15. August, 1. November, 8. Dezember, 25./26. Dezember und ggf. regional geltende Feiertage
Tanken
E-Tankstellen auf www.chargemap.com Super 95 (Benzina senza piombo/Benzina verde), Super Plus 98 (Benzina senza piombo 98/Benzina verde plus), Diesel (Gasolio/ Diesel/carburante Diesel) Bleifrei wird mit „senza piombo“ gekennzeichnet.
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol: 0,5 Promille; 0,0 Promille bei unter 3 Jahren Führerscheinbesitz
Winterreifen: bei winterlichen Straßenverhältnissen dringend empfohlen und teils vorgeschrieben; Regionen können witterungsbedingt eine situative oder generelle Winterreifenpflicht ausrufen (Beschilderung beachten). Südtirol: Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifenpflicht von 15. November bis 15. April auf der A22 Brennerautobahn bis Affi und im Stadtgebiet Bozen. Aosta-Tal: Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen von 15. Oktober bis 15. April; alternativ: Schneeketten auf Sommerreifen Zwischen 16. Mai und 14. Oktober darf nur mit Winter oder Ganzjahresreifen gefahren werden, wenn die Reifen einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mind. dem Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein entspricht.
Schneeketten: bei winterlichen Straßenverhältnissen teils verpflichtend (Tempolimit 50 km/h), Beschilderung beachten
Spikes: von 15. November bis 15. März erlaubt (Tempolimit 90 km/h im Freiland bzw. 120 km/h auf Autobahnen)
Mitführpflichten im Pkw
Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)
Hinweise
Die in Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.
Kinder unter 12 Jahren bzw. kleiner als 1,50 m müssen mit einem dem Gewicht und der Größe entsprechenden, zugelassenen Kindersitz gesichert werden.
Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt. Licht-am-Tag-Pflicht außerorts für alle Fahrzeuge.
Licht-am-Tag-Pflicht auch innerorts für Motorräder und Mopeds.
Rote Kennzeichen werden offiziell anerkannt. Bei deren Verwendung ist das „A-Pickerl“ (beim ARBÖ erhältlich) am Heck verpflichtend, wenn es sich nicht um EU-Kennzeichen handelt. Seit April 2021 sind rote Kennzeichentafeln nur noch mit dem internationalen Unterscheidungskennzeichen „A“ erhältlich. Wer eine solche rote Kennzeichentafel verwendet, erspart sich die Verwendung des „A-Pickerls“.
Schwarz-gelbe Bodenmarkierung bedeutet Parkverbot, blaue Bodenmarkierung bedeutet gebührenpflichtiges Parken, weiße Bodenmarkierung kennzeichnet kostenloses Parken.
Wird ein Heckträger verwendet, der auf einer Anhängerkupplung befestigt ist, ein Kennzeichen sowie eine eigene Beleuchtung hat und die Ladung nicht übersteht, dann werden keine Warntafeln benötigt. Ist dies nicht der Fall gilt folgendes wie bisher: Nach hinten überstehende Ladung ist mit einer 50 x 50 cm großen, diagonal rotweiß schraffierten, reflektierenden Langguttafel aus Metallblech zu kennzeichnen. Reicht die Ladung über die gesamte Fahrzeugbreite, sind 2 dieser Tafeln (seitlich am Ende der Ladung anzubringen) verpflichtend.
Warnwesten-Tragepflicht für Radfahrer in Tunneln sowie außerorts bei Nacht.
Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
Geräte, die vor Radarkontrollen warnen, sind verboten.
Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.
Straßengebühren und Umweltzonen
Informationen siehe Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026.
Tempolimits (in km/h)
In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.
Fahrzeugtyp | Freiland | Schnellstraße | Autobahn |
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Motorrad bis 149 ccm, Motorrad mit Beiwagen bis 249 ccm | 90 | verboten | verboten |
Motorrad, Pkw bis 3,5 t | 90 | 1101 | 1302 |
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t | 70 | 70 | 80 |
1 90 km/h bei witterungsbedingter Sichtbehinderung, 2110 km/h bei witterungsbedingter Sichtbehinderung
Bei unter 3 Jahren Führerscheinbesitz (Klasse B): 100 km/h auf Autobahnen bzw. 90 km/h auf Schnellstraßen. Bei unter 1 Jahr Führerscheinbesitz ist das Lenken von Kfz mit einer Leistung von über 55 kW pro Tonne Eigengewicht (Leergewicht) verboten. Das Lenken von Pkw ab 70 kW ist untersagt. Außerhalb von Ortschaften gilt ein Fahrverbot für Escooter
Einfuhrbestimmungen
Zollinformationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com
Wichtige Telefonnummern
Euro-Notruf 112
Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Italien 0039
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.
Vertretungsbehörden
Botschaft der Italienischen Republik
1030 Wien, Rennweg 27
Telefon: (0043/1) 712 51 21
E-Mail: ambasciata.vienna@esteri.it
Botschaft der Republik Österreich
00198 Rom, Via Pergolesi 3
Telefon (0039) 0684 40 14-1
E-Mail: rom-ob@bmeia.gv.at
Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at