Finnland
Allgemeines
Finnland FIN Staatsgebiet: 338.424 km² · Einwohner: 5,6 Mio. · Hauptstadt: Helsinki
Währung: Euro (EUR)
Personaldokumente
Reisepass oder Personalausweis (muss jew. für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern.
Finnland ist Vollmitglied des Schengen Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren die Beförderung verwehrt werden. Daher rät der ARBÖ dringend zur Verwendung eines gültigen Reisepasses.
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein
Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).
Versicherungen
e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird empfohlen (bei Ihrer Kfz Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
Tiere
Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/ Tätowierung) müssen eingetragen sein. Hunde benötigen darüber hinaus eine Bandwurmbehandlung. Weitere Informationen beim Tierarzt.
Gesetzliche Feiertage
1. Jänner, 6. Jänner, 3./5./6. April, 1. Mai, 14. Mai, 24. Mai, 20. Juni, 31. Oktober, 6. Dezember, 25./26. Dezember und ggf. regional geltende Feiertage
Tanken
E-Tankstellen auf www.electromaps.com
Super Benzin (95 E), 95 E5, E10 (95 E10/SP95), Super Plus (98 E), Diesel (B7, Dieselöljy)
Benzin mit Bleiersatzstoffen (99+) ist für Fahrzeuge mit Katalysator ungeeignet.
Kartenzahlung und Tanken in Selbstbedienung sind üblich, ausländische Kredit- und Debitkarten werden an Tankautomaten aber manchmal nicht akzeptiert.
Es ist Touristen untersagt, zollfreien Diesel (Polttoöljy) zu tanken.
Ausländische Gasflaschen werden an Tankstellen nicht getauscht, die Mitnahme von benötigtem Gas wird empfohlen.
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol: 0,5 Promille
Winterreifen: von 1. November bis Ende März verpflichtend. Die Reifen müssen eine Profiltiefe von mind. 3 mm und das alpine Symbol aufweisen.
Schneeketten: bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt
Spikes: bei winterlichen Straßenverhältnissen vom 1. November bis 31. März erlaubt
Mitführpflichten im Pkw
Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)
Hinweise
- Die in Österreich geltende § 57a Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.
- Kinder unter 1,35 m müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Licht am Tag Pflicht für alle Fahrzeuge.
- Für Radfahrer besteht Helmpflicht.
- Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.
- Es ist dringend angeraten, die Warnschilder „Elche und Rentiere queren die Straße“ zu beachten. Wildunfälle sind meldepflichtig.
Straßengebühren und Umweltzonen
Informationen siehe Broschüre Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2026/2027.
Tempolimits (in km/h)
In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.
| Freiland* | Autobahn* | |
|---|---|---|
| Motorrad | 80 | 120 |
| Pkw bis 3,5 t | 80 | 120 |
| Pkw mit Anhänger bis 3,5 t | 80 | 80 |
* Beschilderung beachten
Einfuhrbestimmungen
Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com
Wichtige Telefonnummern
Euro-Notruf 112
Feuerwehr/ Polizei/Rettung 112
Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Finnland 00358
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.
ARBÖ-Reise-Notruf 050-123-100
aus dem Ausland 0043 50-123-100
Vertretungsbehörden
Botschaft der Republik Finnland
1010 Wien, Opernring 3–5, 6. Stock
Telefon (0043/1) 535 03 65
E-Mail: sanomat.wie@gov.fi
Botschaft der Republik Österreich
00130 Helsinki, Unioninkatu 22
Telefon (00358/9) 681 860 0
E-Mail: helsinki-ob@bmeia.gv.at
Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr.
Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at
Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Folder auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle geschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.