Dänemark und Island
Allgemeines
Dänemark DK
Staatsgebiet: 43.094 km2
Einwohner: 5,9 Mio
Hauptstadt: Kopenhagen
Währung: Dänische Krone (DKK)
Island IS
Staatsgebiet: 103.000 km2
Einwohner: 352.658
Hauptstadt: Reykjavik
Währung: Isländische Krone (ISK)
Personaldokumente
Reisepass oder Personalausweis (muss jew. für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungs berechtigten (Formular beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen.
Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Dänemark und Island sind Vollmitglieder des Schengen Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert.
Download
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein
Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (Formular beim ARBÖ erhältlich).
Versicherungen
e-card wird anerkannt. Kranken /Rückholversicherung und Reisekasko Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich).
Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird empfohlen (bei Ihrer Kfz Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
Tiere
Hunde und Katzen benötigen einen EU Heimtierausweis, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein muss. Das Tier muss durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung gekennzeichnet sein (weitere Informationen beim Tierarzt).
DK Die Einfuhr, Haltung und Zucht diverser Hunderassen ist verboten. Genaue Informationen auf www.foedevarestyrelsen.dk
Die Einfuhr von Haustieren auf die Färöer Inseln ist verboten. FürGrönland muss eine gesonderte Erlaubnis eingeholt werden.
IS Einfuhrgenehmigung des isländischen Ministeriums für Verkehr und lokale Verwaltung erforderlich. 4 wöchige Quarantänepflicht. Weitere Informationen auf www.mast.is/en/import-export/import-of-live-animals
Gesetzliche Feiertage
DK 1. Jänner, 17./18./20./21. April, 1. Mai, 5. Mai, 29. Mai, 5. Juni, 8./9. Juni, 24.–26. Dezember, 31. Dezember
IS 1. Jänner, 17./18./20./21. April, 24. April, 1. Mai, 29. Mai, 8./9. Juni, 17. Juni, 4. August, 24.–26. Dezember, 31. Dezember
DK, IS und ggf. regional geltende Feiertag
Tanken
E-Tankstellen auf www.chargemap.com
DK Super Benzin (Blyfri 95), Super Plus (Blyfri 98), Diesel Blyfri 98 ist nicht flächendeckend erhältlich.
IS Super Benzin (Blýlaust bensín), Diesel
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol: 0,5 Promille
Winterreifen:
DK bei winterlichen Straßenverhältnissen empfohlen
IS verpflichtend von 1. November bis 15. April
Schneeketten:
DK nur auf Schnee und Eisfahrbahn
IS bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt
Spikes:
DK von 1. November bis 15. April erlaubt
IS bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt
Mitführpflichten im Pkw
DK Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht); Ersatzlampenset, Feuerlöscher, Nothammer mit Gurtschneider und Verbandkasten empfohlen
IS Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht); Feuerlöscher und Verbandkasten empfohlen
Hinweise
Die in Österreich geltende § 57a Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren. Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen. Licht am Tag Pflicht für alle Fahrzeuge.
Straßengebühren und Umweltzonen
Informationen siehe Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026.
Tempolimits (in km/h)
Fahrzeugtyp | Ortsgebiet | Freiland | Autobahn |
---|---|---|---|
Motorrad | 50/50 | 80/902 | 130/– |
Motorrad, Pkw bis 3,5 t | 50/501 | 80/80 | 130/– |
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t | 50/501 | 70/80 | 803/– |
1 Beschilderung beachten
2 90 km/h auf befestigten Straßen, 80 km/h auf unbefestigten Straßen
3 100 km/h nur mit Plakette von dänischer Prüfstelle erlaubt
Einfuhrbestimmungen
Zoll Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com sowie auf www.skatturinn.is/english/
Wichtige Telefonnummern
Euro-Notruf 112
Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Dänemark 0045
nach Island 00354
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ Reise Notruf. Hilfe wird organisiert.
Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–,der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold
sogar bis € 400,–.
Vertretungsbehörden
Dänemark
Botschaft des Königreichs Dänemark
1010 Wien, Führichgasse 6
Telefon (0043/1) 512 79 04
E Mail: vieamb@um.dk
Botschaft der Republik Österreich
2100 Kopenhagen, Sölundsvej 1
Telefon (0045) 3929 41 41
EMail: kopenhagen-ob@bmeia.gv.at
Island
Botschaft der Republik Island
1010 Wien, Naglergasse 2/3/8
Telefon (0043/1) 533 27 71
E Mail: vienna@mfa.is
Botschaft der Republik Österreich (mit Sitz in Kopenhagen)
2100 Kopenhagen, Sölundsvej 1
Telefon (0045) 3929 41 41
EMail: kopenhagen-ob@bmeia.gv.at
Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at