Bosnien-Herzegowina · Kosovo
Allgemeines
| Bosnien-Herzegowina BIH | Kosovo RKS | |
|---|---|---|
| Staatsgebiet | 51.197 km² | 10.887 km² |
| Einwohner | 3,8 Mio. | 1,9 Mio. |
| Hauptstadt | Sarajevo | Pristina |
| Währung | Bosnische Mark (BAM) 1 Bosnische Mark = € 0,51 (Richtkurs, Stand März 2026) |
Euro (EUR) |
Personaldokumente
BIH Reisepass (muss nach der Ausreise noch 3 Monate gültig sein) oder Personalausweis (muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Bei der Einreise sind ausreichend finanzielle Mittel (150 BAM pro Person und Tag) vorzuweisen. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, benötigen sie eine Einverständniserklärung (Formular beim ARBÖ erhältlich) der Erziehungsberechtigten (Unterschriften müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein). Bei verschiedenen Familiennamen ist auch die Geburtsurkunde vorzuweisen. Bei mehr als 3 Tagen Aufenthalt besteht Meldepflicht (Kosten: 10 BAM). Wenn dies nicht durch den Reiseveranstalter erfolgt, muss der Reisende dieser Verpflichtung selbst nachkommen (Service für ausländische Angelegenheiten oder nächstgelegene Polizeidienststelle).
RKS Reisepass oder Personalausweis (muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Visumfrei bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie der Geburtsurkunde empfohlen. Aufgrund des politischen Status des Kosovo bei den serbischen Behörden wird an der Grenze kein Einreisestempel ausgestellt. Daher ist die Ausreise aus dem Kosovo über Serbien nur möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die gesamte Reisedauer 3 Monate nicht übersteigt.
BIH, RKS Cremefarbener Notpass wird akzeptiert
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein
Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).
Versicherungen
Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise aufenthalt/reiseinformation/
BIH e-card wird anerkannt, ein Auslandskrankenschein ist einzuholen (A/BIH 3 Formular). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte") mit dem Eintrag „BIH" wird empfohlen (bei Ihrer Kfz Versicherung erhältlich).
RKS e-card wird nicht anerkannt. Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte") wird nicht anerkannt. Eine Grenzversicherung ist verpflichtend abzuschließen.
BIH, RKS Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich).
Tiere
BIH Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein muss. Das Tier muss durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung gekennzeichnet sein (weitere Informationen beim Tierarzt). Es besteht Meldepflicht beim Grenzübertritt.
RKS Keine Bestimmungen bekannt.
Gesetzliche Feiertage
BIH - Föderation Bosnien und Herzegowina 1./2.Jänner, 1./2. März, 1./2. Mai, 25. November
BIH - Republik Srpska 1./2. Jänner, 9. Jänner, 14. Jänner, 1./2. Mai, 9. Mai, 21. November
BIH - Distrikt Brcko 1./2. Jänner, 8. März, 1./2. Mai
RKS 1./2. Jänner, 7. Jänner, 17. Februar, 20. März, 6. April, 9. April, 12. April, 1. Mai, 9. Mai, 27. Mai, 25. Dezember
BIH und ggf. konfessionelle Feiertage
BIH, RKS und ggf. regional geltende Feiertage
Tanken
E-Tankstellen auf www.chargemap.com
Bleifrei 95 (Eurosuper 95), Diesel (Eurodiesel)
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol:
BIH 0,3 Promille; 0,0 Promille für Führerscheinbesitzer unter 3 Jahren und Lenker unter 21 Jahren
RKS 0,0 Promille
Winterreifen:
BIH von 1. November bis 1. April verpflichtend, alternativ: Ganzjahresreifen
RKS vom 15. November bis 15. März verpflichtend
Schneeketten:
BIH sind erlaubt, wenn es die Straßen und Wetterverhältnisse erfordern. Sie können auch mittels Beschilderung verpflichtend sein. RKS verpflichtend mitzuführen, Beschilderung beachten
Spikes:
Verboten!
Mitführpflichten im Pkw
BIH Abschleppseil (3-5m lang), Ersatzlampenset (außer für Xenon und LED Leuchten), Reservereifen (od. Reparaturset), Verbandkasten, Warndreieck (2 für Gespannfahrer), Warnweste (Tragepflicht)
RKS Warndreieck
Hinweise
Hat das in Österreich zugelassene Kfz keine EU Kennzeichen, ist das „A Pickerl" (beim ARBÖ erhältlich) am Heck verpflichtend.
Die in Österreich geltende § 57a Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl" ins Ausland zu fahren.
Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.
BIH Kinder unter 5 Jahren sind mit einem der Größe und dem Gewicht entsprechenden Kindersitz zu sichern.
Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt.
Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge.
Für Radfahrer unter 16 Jahren besteht Helmpflicht.
BIH, RKS Kinder unter 12 Jahren dürfen nur am Rücksitz befördert werden.
Straßengebühren und Umweltzonen
Informationen siehe Broschüre Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2026/2027.
Tempolimits BIH/RKS (in km/h)
In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.
| Freiland | Schnellstraße | Autobahn | |
|---|---|---|---|
| Motorrad | 80/80 | 100/110 | 130/130 |
| Pkw bis 3,5 t | 80/80 | 100/110 | 130/130 |
| Pkw mit Anhänger bis 3,5 t | 80/80 | 80/80 | 80/80 |
Einfuhrbestimmungen
Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.dogana.rks gov.net bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com
Wichtige Telefonnummern
Notruf
BIH Feuerwehr 123, Polizei 112 od. 122, Rettung 124
RKS Feuerwehr/Polizei/Rettung 112
Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Bosnien-Herzegowina 00387
in den Kosovo 00383
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.
Vertretungsbehörden
Bosnien-Herzegowina
Botschaft von Bosnien und Herzegowina
1120 Wien, Tivoligasse 54
Telefon (0043/1) 811 85 55
E-Mail: bhbotschaft@bhbotschaft.at
Botschaft der Republik Österreich
71000 Sarajewo, Dzidzikovac 7
Telefon (00387/33) 279 400
E-Mail: sarajewo-ob@bmeia.gv.at
Kosovo
Botschaft der Republik Kosovo
1040 Wien, Prinz Eugen Straße 8-10
Telefon (0043/1) 503 11 77
E-Mail: embassy.austria@rks gov.net
Botschaft der Republik Österreich
10000 Pristina, Ahmet Krasniqi 94
Telefon (00383/38) 249 284
E-Mail: pristina-ob@bmeia.gv.at
Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at
Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Folder auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle geschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.
Stand: 03-2026