Vormerksystem

Das Prinzip des Vormerksystems

  • Wer ein sogenanntes "Vormerkdelikt" begeht, bekommt eine Vormerkung. Diese wird dem Lenker schriftlich mitgeteilt und ins örtliche Führerscheinregister eingetragen.
  • Wer innerhalb von zwei Jahren ein zweites Mal ein Vormerkdelikt begeht, muss eine sogenannte Maßnahme machen. Diese kann ein Fahrsicherheits-Training, eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt oder Erste-Hilfe-Kurs sein, je nachdem um welches Delikt es sich handelt
  • Wer innerhalb dieser zwei Jahre ein drittes Mal beim Verstoß gegen ein Vormerkdelikt erwischt wird, dem wird der Führerschein drei Monate lang entzogen.
  • Dagegen wird eine Vormerkung nach zwei Jahren automatisch gelöscht, wenn sich die betreffenden Autofahrer kein weiteres Vormerkdelikt zu Schulden kommen lassen.

Folgen der Begehung eines Vormerkdeliktes

Die Begehung der 13 Delikte wird wie folgt geahndet:

1. Mal: Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister

2. Mal: Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister und zusätzlich eine Maßnahme

3. Mal: Entzug der Lenkberechtigung für drei Monate

Anordnung von Maßnahmen

Werden zwei oder mehrere Vormerkdelikte in einer Tateinheit begangen, kommt es zwar nur zu einer Vormerkung, allerdings sofort auch zur Anordnung einer Maßnahme.

  • Nachschulung
  • Perfektionsfahrt
  • Fahrsicherheitstraining
  • Vorträge und Seminare über Ladungssicherungsmaßnahmen
  • Erste-Hilfe-Kurse