Sparen mit dem ARBÖ
Als ARBÖ-Mitglied haben Sie als körperbehinderter Kraftfahrer folgende Vergünstigungen:
- Anspruch auf einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag
- Ermäßigung bei der § 57a-Begutachtung durch den ARBÖ
- ARBÖ-Mitglieder, die in einem Rollstuhl unterwegs sind, sind im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in Österreich bis zu einer Gesamtsumme von € 750.000,– haftpflichtversichert.
Der Anspruch auf den ermäßigten Mitgliedsbeitrag ist durch eine der folgenden Unterlagen (in Fotokopie) nachzuweisen:
- Behindertenpass (wenn darin die Unzumutbarkeit der Benützung
öffentlicher Verkehrsmittel bescheinigt ist)
- Bestätigung oder Bescheid (Versicherung oder Finanzamt)
über die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
(ehemalige Kfz-Steuer)
- Parkausweis für Behinderte (ehemaliger Ausweis gem.
§ 29b StVO – erhalten Personen, die dauernd stark gehbehindert
sind)
- Eingeschränkte Lenkberechtigung gem. § 8 Abs. 3 FSG (die Lenkberechtigung ist auf Invaliden- oder Ausgleichskraftfahrzeuge eingeschränkt)
Exklusiv für ARBÖ-Mitglieder:
Leih-Rollstuhl im Burgenland und in Wien
Wenn der ARBÖ-Pannenfahrer die Fahrunfähigkeit eines Rollstuhls feststellt, stellt der ARBÖ Burgenland und der ARBÖ Wien – je nach Verfügbarkeit – gratis einen Leih-Rollstuhl zur Verfügung. Die Leihdauer ist mit maximal drei Tagen begrenzt.
Dieser Service steht täglich rund um die Uhr zur Verfügung und kann über den ARBÖ-Pannen-Notruf ✆ 1-2-3 angefordert werden.
Ein Service des ARBÖ Burgenland und des ARBÖ Wien in Kooperation mit Rehatechnik Matzka, 2351 Wiener Neudorf.