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Bei Hitze keine Kinder und Tiere im Auto zurücklassen

Im Notfall zählt jede Sekunde – Rettung aus überhitzten Autos hat Vorrang vor Sachschäden.

Mit der ersten Hitzewelle des Jahres verwandeln sich auch unsere Autos wieder in Backöfen. Besonders für Kinder, ältere Menschen, chronisch Kranke und Tiere kann das lebensgefährlich werden. Schon ab 25° Celsius Außentemperatur steigt die Innentemperatur im Auto innerhalb weniger Minuten auf 35° Celsius oder mehr. Bei Außentemperaturen über 30° Celsius sind im Fahrzeuginneren sogar 50° Celsius und mehr möglich. Auch ein geöffnetes Fenster oder Bewölkung bieten keinen ausreichenden Schutz und Abkühlung – sobald die Sonne durchbricht, kann es schnell kritisch werden. Der ARBÖ warnt daher eindringlich: Kinder und Tiere dürfen nie im Auto zurückgelassen werden, auch nicht für kurze Zeit. Das Risiko wird immer wieder unterschätzt und es kommt jedes Jahr zu Zwischenfällen.

Nicht selten ist es dem schnellen Einschreiten aufmerksamer Passantinnen und Passanten zu verdanken, dass Betroffene rechtzeitig aus den überhitzten Fahrzeugen gerettet werden. Aus rechtlicher Sicht ist man sogar verpflichtet, in solchen lebensbedrohlichen Situationen zu helfen, da man sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung strafbar macht. „Wenn Lebensgefahr besteht hat das Einschlagen einer Fensterscheibe keine juristischen Folgen, sofern es unter der Voraussetzung des entschuldigenden Notstandes erfolgt“, so Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.


Empfehlungen des ARBÖ im Notfall:

  • Situation richtig einschätzen: Zunächst sollte genau geprüft und beurteilt werden, ob noch genügend Zeit bleibt, um den Lenker des Autos irgendwo ausfindig zu machen. So ist es in Supermärkten beispielsweise möglich, Kennzeichen ausrufen zu lassen.
  • Wenn sich niemand ausfindig machen lässt und keine unmittelbare Hilfe in der Nähe ist, sollte unmittelbar Feuerwehr und Polizei verständigt werden.
  • Im Notfall muss sofort eingegriffen werden. Sollte der Eindruck bestehen, dass der Mensch oder das Tier im Fahrzeug in unmittelbarer Lebensgefahr ist, oder sich der Zustand drastisch verschlechtert darf die Fensterscheibe eingeschlagen werden. Freilich sollte darauf geachtet werden so wenig Schaden wie möglich dabei zu verursachen. Spätestens nach der Befreiungsaktion sollte sofort auch die Rettung gerufen werden, um sicher zu stellen, dass Betroffene professionell versorgt werden.


Welche Konsequenzen Verantwortliche zu erwarten haben:
Erziehungsberechtigte sowie auch Besitzerinnen oder Besitzer von Tieren müssen sich möglicher rechtlicher Konsequenzen bewusst sein, wenn sie Schutzbefohlene allein zurück in einem überhitzten Fahrzeug lassen. Zudem müssen die Kosten für die Befreiungsaktion übernommen werden.