Rad- und Freizeit-Mitgliedschaft

Die Rad- und Freizeit-Mitgliedschaft ist für einen günstigen Mitgliedsbeitrag zu haben. Sie beinhaltet das Pickerl gegen Raddiebe, die Lizenzberechtigung für den Radsport - neben allen nicht-KFZ-bezogenen ARBÖ-Vorteilen und Leistungen.

Besonders attraktiv ist eine inkludierte subsidiär geltende Radfahrer-, Skater- und Fußgänger-Haftpflichtversicherung. Damit Sie im Schadensfall rundum versorgt sind.

Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen als Fußgänger, Rollschuhfahrer (einschließlich Inline-Skating, Skateboarding und dergleichen) sowie Verwendung von Fahrzeugen zur Fortbewegung (wie z.B. Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb, Segways, Scooter / E-Scooter, Krankenfahrstühle und dergleichen), solange sie kein behördliches Kennzeichen tragen müssen oder tatsächlich tragen. Die Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt € 750.000. 

Beispiele: 

Als ARBÖ-Mitglied sind Sie mit dem Rad unterwegs und übersehen dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer. 
In Folge kommt dieser zu Schaden. Das Schmerzensgeld und die Reparatur seines Fahrzeuges werden von der ARBÖ-Radfahrer-Haftpflichtversicherung übernommen.

Als ARBÖ-Mitglied sind Sie zu Fuß oder auf einem Skateboard unterwegs, wollen schnell über die Straße laufen bzw. skaten und übersehen ein Auto oder einen Radfahrer. In Folge kommt es zu einem Unfall. Das Auto oder das Fahrrad haben Schäden davongetragen. Die Kosten dafür werden von der ARBÖ-Haftpflichtversicherung gedeckt.