Vignette für die Schweiz
 

Im Schweizer Autobahnnetz ist für alle Pkw, Motorräder, Wohnmobile und Lkw bis zu 3,5 Tonnen hzGG eine Vignette verpflichtend. Anhänger brauchen ebenfalls eine eigene Vignette, Anhänger bis 3,5 Tonnen, die von einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen hzGG gezogen werden, benötigen zusätzlich zur Schwerverkehrsabgabe ebenfalls eine Vignette. Die Vignette ist 14 Monate lang gültig und kostet CHF 44,-

Sie kann in folgenden ARBÖ-Prüfzentren gekauft werden:

  • Niederösterreich - Landesorganisation und in allen Prüfzentren des Bundeslandes
  • Oberösterreich - Landesorganisation und in allen Prüfzentren des Bundeslandes
  • Salzburg - Landesorganisation und in allen Prüfzentren des Bundeslandes (außer Fahrsicherheitszentrum Straßwalchen)
  • Tirol - Landesorganisation und in allen Prüfzentren des Bundeslandes
  • Wien - Landesorganisation und in allen Prüfzentren des Bundeslandes

 

Seit 1.8.2023 gibt es auch die Möglichkeit der elektronischen Autobahnvignette. Gekauft werden kann sie auf der eigens vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eingerichteten Webseite.

Zum Erwerb müssen die Fahrzeugkategorie und das Kennzeichen angegeben werden. Bezahlt wird die E-Vignette mittels Kreditkarte.

Die E-Vignette 2024 kostet, ebenso wie ihr Klebe-Pedant, 40,- Schweizer Franken (ca. EUR 44,-) und gilt bis 31.1.2025.

 

Auch für Lenker von Pkw, Wohnmobilen, Reisebussen und anderen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht brachte der 01.08.2023 eine Erleichterung für Fahrten in der Schweiz. Auf der Webseite für die Elektronische Vignette kann auch die pauschalierte Schwerverkehrsabgabe (PSVA) direkt online bezahlt werden. Bis jetzt musste die PSVA direkt bei der Einreise an den Zollämtern bezahlt werden bzw. in der Schweiz bei den Straßenverkehrsämtern.

Lkw über 3,5 Tonnen müssen Lkw-Maut im Form der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen. Genauere Informationen finden Sie hier. 

 

 

 

Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen hzGG ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.