Frankreich
Richtwerte in Euro
Die Autobahnen in Frankreich werden von verschiedenen Gesellschaften (insgesamt 24 Betreiber) betrieben. Mit Ausnahme mancher Abschnitte der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Bordeaux, Lyon, Marseille, Paris und Toulouse sind alle Autobahnen mautpflichtig. Beim Befahren einer mautpflichtigen Straße wird ein Ticket gezogen. Beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße wird für den gefahrenen Abschnitt bezahlt.
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An einigen Abschnitten muss im Vorhinein die Maut entrichtet werden. Wir empfehlen ausreichend Kleingeld mitzuführen. Mit einem grünen Pfeil gekennzeichnete Spuren sind personell
besetzt und können von allen Fahrzeugen verwendet werden. Zur Bezahlung der Mautgebühren werden nur Bargeld, Mastercard und Visa sowie einige Tankkarten (z. B. DKV, ESSOCARD,
EUROSHELL, ROUTEX, UTA) und teilweise die American Express- und Dinersclub-Karte sowie
Maestro-Card akzeptiert.
Die bargeldlose Bezahlung ist mit der LIBER-t-Card möglich. Diese elektronische Mautbox
für Fahrzeuge bis 3,5 t hzGg und bis 3 m Höhe wird von den jeweiligen Autobahnbetreibern
in unterschiedlichsten Varianten angeboten. Mit einem „t“ gekennzeichnete Spuren sind für
Lenker mit einem Télépéage-System reserviert. Die Bezahlung wird über einen Chip an der
Windschutzscheibe elektronisch abgewickelt.
Umweltzonen
Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Umweltzonen:
Zones a Faibles Émissions (ZFE): die permanent (unabhängig von der Schadstoffbelastung
der Luft) gelten und deren zeitliche Gültigkeit von den betroffenen Städten und Gemeinden
festgelegt wird.
Circulation différenciée (CD): kann von jeder Präfektur in jedem Department bei Bedarf verhängt werden. In manchen Städten bzw. deren Großräumen gilt die Maßnahme ständig. Im Zuge der Verhängung gelten Fahrverbote für Fahrzeuge mit bestimmten Abgaskategorien (auch mit Crit’Air-Plakette)
Für das Einfahren in eine Umweltzone ist die Crit’Air-Plakette notwendig. Sie ist in allen Umweltzonen Frankreichs gültig und wird an die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt. Bei Motorrädern sollte sie deutlich sichtbar an einen mit dem Fahrzeug verbundenen Teil geklebt werden (kann nur online auf www.certificat-air.gouv.fr/demande-ext/cgu bestellt werden). Sie muss mit Kreditkarte bezahlt werden und kostet € 4,91. Beachten Sie die Lieferzeit von bis zu drei Wochen. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Plakette empfehlen wir, das per Mail zugestellte Bestätigungsformular ausgedruckt ins Auto zu legen. Keine Plakette erhalten Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1.1.1997 und Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1.6.2000. Für ausländische Fahrzeuge oder Oldtimer gibt es keine Ausnahmen.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen ZFEs auf alle Metropolen mit mehr als 150.000 Einwohnern eingeführt werden, wenn diese die von der WHO empfohlenen Luftschutz-Richtwerte nicht einhalten. Derzeit gilt in 30 Städten und/oder Metropolregionen eine ZFE. Metropolregion Paris · Die ZFE umfasst die Metropolregion Grand Paris mit 77 Kommunen weitestgehend innerhalb der Autobahn A86, die von ZFE ausgenommen ist. Innerhalb der ZFE gilt rund um die Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette, und mit den Crit’AirPlaketten-Kategorien 3,4,5. Das Fahrverbot gilt für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Zwei- und Dreiräder von Mo-Fr. 8-20 Uhr (ausgenommen Feiertage) und ist entsprechend beschildert. Für Busse und Lkw gilt die ZFE an sieben Tagen der Woche zwischen 8 Uhr und 20 Uhr. Paris Stadt · Jeden 1. Sonntag im Monat von 10 bis 18 Uhr werden die Champs-Élysées und die Île de la Cité sowie Teile der Innenstadt zur Fußgängerzone. Es gelten in diesem Zeitraum auch auf zahlreichen Straßen in den Arrondissements 1, 2, 3 und 4 Fahrverbote. Seit 5.11.24 gilt in den Arrondisements 1-4 eine verkehrsberuhigte Zone (ZTL). Diese umfasst ein Durchfahrtsverbot für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, schwere Lkw und motorisierte Zweiräder (ausgenommen Ziel-und Quellverkehr). Die ZTL gilt täglich 0-24 Uhr und umfasst nicht die Boulevards im Norden, Iles de La Cité´und Iles de Saint-Louis sowie die unteren und oberen Kais der Seine. Avignon · Es gilt ein temporäres Umweltzonen-Fahrverbot im Department Vaucluse in der Region Grand Avignon. Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen von 6 bis 20 Uhr nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 1, 2 und grün in die Umweltzone einfahren. Bordeaux · In Bordeaux gilt seit 01.01.2025 eine ZFE. Diese gilt im Stadtgebiet innerhalb des Rocarde (A630 und N230), der nicht inkludiert ist, täglich von 0-24 Uhr. Es gilt ein Fahrverbot von Fahrzeugen ohne Crit’Air-Plakette. Grenoble · Es gilt in Grenoble und 13 Gemeinden der Metropolregion Grenoble eine ZFE für Privat-PKW und motorisierte Zweiräder. Es gilt ein Fahrverbot von Fahrzeugen ohne Crit’Air-Plakette, Fahrzeugen mit Crit’Air-Plaketten der Kategorien 3,4 und 5. Für Lenker von Fahrzeugen mit der Crit’Air-Plakette der Kategorie 3 gilt bis Juli 2025 eine „Lernphase“, in der bei Verstößen keine Strafen eingehoben werden. Es gilt eine ZFE für Nutzfahrzeuge in Grenoble und 27 Gemeinden der Region. Es gilt ein Fahr- Frankreich 25 und Parkverbot für leichte Nutzfahrzeuge, die keine Crit’Air-Plakette oder eine der Klassen 3, 4 und 5 haben. Diese Verbote gelten zudem für alle schweren Nutzfahrzeuge. Die Autobahnen A48, A480, A41 und die Nationalstraßen N87 und N481 sind ausgenommen. Lille · Derzeit gilt ein temporäres Umweltzonen-Fahrverbot im Großraum Lille mit 18 dazugehörenden Gemeinden und den Autobahnteilen A1, A22, A25 samt der N227 und der D652. Sollten die Umweltzonen aktiv sein, dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Umweltplaketten 1, 2, 3 und der grünen Plakette einfahren. Seit dem Juli 2022 ist eine dauerhafte Umweltzone in Lille in Kraft. Es dürfen nur noch Kleintransporter und Lkw mit der Crit’Air-Plakette 1, 2, 3 und grün einfahren.
Lyon · Es gilt ein permanentes Umweltzonen-Fahrverbot im Stadtgebiet Lyon sowie in den Nachbarstädten Bron, Caluire-et-Curie, und Vénissieux sowie Villeurbanne innerhalb des Boulveard périphérique Laurent Bonnevay, wobei der Boulevard und die M6, M7 sowie der Boulevard Nord nicht inbegriffen sind. Seit 01.01.2025 gilt ein Fahr- und Parkverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette oder mit Plaketten der Kategorien 3, 4 und 5. Marseille · Im Zentrum von Marseille gilt eine dauerhafte Umweltzone. Die Umweltzone wird durch das Innere der Straßen Avenue du Cap Pinède, Boulevards Capitaine Gèze et de Plombières, Avenue Alexandre Fleming, Boulevards Françoise Duparc, Sakakini, Jean Moulin et Rabatau, Avenue du Prado 2 begrenzt. Die Brücke der A55 und die Tunnel sind ausgenommen. Eine Einfahrt in die Zone ist für Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 4 und 5 sowie ohne Plakette verboten. Métropole Rouen Normandie · Die ständige Umweltzone (ZFE) umfasst Rouen und zwölf Anrainergemeinden. Es gilt ein ständiges Fahrverbot für Crit’Air-Plaketten 4, 5 und ohne Plakette. Alpes-Maritimes/Nice · Es gilt eine ständige Umweltzone (ZFE) in der Innenstadt und beim Hypercentrum. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ohne Crit’Air-Plakette und mit Plaketten der Kategorien 3, 4 und 5 sowie für Fahrzeuge unter 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ohne Crit’Air-Plakette und mit Plaketten der Kategorien 4 und 5. Ausgenommen davon sind Zweiräder, Dreiräder, Oldtimer und Behinderten-Fahrzeuge. Reims · Es gilt eine ständige Umweltzone (ZFE). Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 1, 2, 3 und grün in die Umweltzone einfahren. Rennes · Sei 01.01.2025 gilt in Rennes innerhalb des Rocarde mit dem Boulevard des Alliés eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette. Straßburg und Eurométropole de Straßburg · Es gilt eine ständige Umweltzone, die sich über die Stadt Straßburg und die gesamte Eurometropol-Region Straßburg erstreckt. Das Gebiet umfasst 33 Gemeinden. Die Hauptachsen A4, A35, N83, N353 und D1083 sind jedoch nicht betroffen.Die Einfahrt in diese ist mit einer Crit’Air-Plakette 4, 5 und ohne Plakette verboten. St. Etienne · In der Metropol-Region St. Etienne gilt eine ständige Umweltzone (ZFE). Diese umfasst das Stadtgebiet und die Umlandgemeinden innerhalb des Autobahndreiecks St. Etienne auf einer Fläche von 200 Quadratkilometern. Das Fahrverbot betrifft Lkw und leichte Nutzfahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette oder mit einer Crit’Air-Plakette der Klassen 4 und 5.
Toulouse · In der Metropolregion Toulouse gilt eine ständige Umweltzone (ZFE). Diese umfasst weite Teile des Stadtgebietes von Toulouse, Tournefeuille und Clomier und wird von den Ringstraßen Arce-en-Ciel und Ariane Faden (RD901/A621) begrenzt. Die Begrenzungsstraßen sind in der Umweltzone enthalten. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette sowie für Fahrzeuge mit den Crit’Air Plaketten 4 und 5.
In Angers, Annecy, Annemasse, Caen, Clermont-Ferrand, Dijon, Le Havre, Montpellier und Nancy gilt rund um die Uhr eine permanente Umweltzone (ZFE), die das Befahren ohne Crit’Air-Plakette verbietet. In Nantes und Pau gilt eine solche Regelung von Montag bis Freitag zeitweise von 7 bis 19 Uhr bzw. von 9 bis 18 Uhr.
Strecke | Kat. I | Kat. II | Kat. V |
---|---|---|---|
Lyon – Aix-en-Provence | 28,00 | 45,70 | 17,00 |
Lyon – Montpellier | 32,40 | 50,70 | 19,00 |
Lyon – Pherthus | 53,90 | 84,10 | 32,20 |
Arles – Marseille-Aix | 5,00 | 7,40 | 2,90 |
Montpellier – Le Perthus | 22,30 | 34,30 | 12,60 |
Montpellier – Toulouse sud-ouest | 27,30 | 41,20 | 15,60 |
Montpellier – Narbonne-est | 9,70 | 14,70 | 5,60 |
Aix-en-Provence – Nice | 21,20 | 31,50 | 13,00 |
Aix-en-Provence – Sisteron-nord | 14,80 | 20,40 | 8,70 |
Bordeaux – Clermont-Ferrand | 42,70 | 64,20 | 26,00 |
Bordeaux – La Tour de Salvagny | 59,00 | 89,40 | 35,60 |
Bordeaux – Marseille | 62,70 | 96,40 | 37,60 |
Paris – Orleans-nord | 11,60 | 16,50 | 6,60 |
Paris – Tours-centre | 25,90 | 40,00 | 16,00 |
Paris – Poitiers-sud | 40,50 | 61,50 | 25,00 |
Paris – Bordeaux (Virsac) | 60,50 | 93,00 | 37,40 |
Tours Centre – Bordeaux (Virsac) | 34,60 | 53,00 | 21,40 |
Paris – Bourges | 24,20 | 38,90 | 15,50 |
Paris – Le Mans nord | 21,60 | 32,80 | 13,40 |
Paris – La Gravelle (Vitre) | 32,30 | 50,10 | 21,40 |
Paris – Angers (Corze) | 32,90 | 50,40 | 20,10 |
Paris – Nantes | 43,20 | 66,40 | 26,20 |
Nantes – Bordeaux | 33,20 | 50,20 | 19,90 |
Nantes – Angers | 10,30 | 16,00 | 6,10 |
Angers – Tours | 12,50 | 18,30 | 7,40 |
Nantes – Vierzon-nord | 36,10 | 55,80 | 21,80 |
Toulouse nord-est – Bordeaux | 22,90 | 36,00 | 14,10 |
Bordeaux – Toulouse – Montpellier | 50,80 | 78,10 | 30,10 |
Toulouse sud-est – Le Perthus | 27,30 | 41,90 | 16,50 |
Bauwerk | Gebührenpflichtig |
---|---|
Tunnel Prado Sud Marseille | ✓ |
Tunnel Duplex A86 | ✓ |
Viaduct von Millau | ✓ |
Tunnel Maurice Lemaire | ✓ |
Tunnel de Puymorens | ✓ |
Frejus-Tunnel | ✓ |
Tunnel Prado Carénage Marseille | ✓ |
Eurotunnel | ✓ |
Pont de Tancarville | ✓ |
Mont-Blanc-Tunnel (F/I, Chamonix – Aosta)
Fahrt | Kat. I | Kat. II | Kat. V |
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einfache Fahrt (Frankreich–Italien) | 54,80 | 72,60 | 36,30 |
einfache Fahrt (Italien–Frankreich) | 55,80 | 73,80 | 36,90 |
Hin- und Rückfahrt (Frankreich–Italien) | 68,40 | 91,20 | 45,60 |
Hin- und Rückfahrt (Italien–Frankreich) | 69,60 | 92,70 | 46,30 |
Kategorie | Beschreibung |
---|---|
Kat. I | Mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t hzGg (auch mit Anhänger bis zu einer Gesamthöhe von max. 2 m) |
Kat. II | Mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t hzGg (auch mit Anhänger mit einer Gesamthöhe von 2 bis 3 m) sowie Gespanne bis zu 3,5 t hzGg (Zugfahrzeug und Gespann) |
Kat. III | Mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t hzGg oder einer Gesamthöhe ab 3 m |
Kat. IV | Mehrspurige Fahrzeuge mit drei Achsen und über 3,5 t hzGg oder einer Gesamthöhe ab 3 m |
Kat. V | Motorräder und Motorräder mit Beiwagen |