Ungarn
Allgemeines
Ungarn H Staatsgebiet: 93.028 km2 · Einwohner: 9,51 Mio. · Hauptstadt: Budapest Währung: Ungarischer Forint (HUF) 100 Ungarische Forint = € 0,25 (Richtkurs, Stand März 2025)
Personaldokumente
Reisepass (kann bis zu 5 Jahren abgelaufen sein) oder Personalausweis (muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, sind eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten vorzuweisen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Ungarn ist Vollmitglied des Schengen-Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Der ARBÖ rät vor allem bei Flugreisen dringend zur Verwendung gültiger Reisedokumente.
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Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).
Versicherungen
e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird empfohlen (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/ reiseinformation/
Tiere
Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/ Tätowierung) müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt). Leine und Beißkorb sind in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf öffentlichen Plätzen verpflichtend.
Gesetzliche Feiertage
1. Jänner, 15. März, 18.–21. April, 1. Mai, 9. Juni, 20. August, 23. Oktober, 1. November, 24.–26. Dezember und ggf. regional geltende Feiertage
Tanken
E-Tankstellen auf www.chargemap.com Bleifrei Super 95 (Szuper Benzin), Bleifrei Super Plus 98 (Szuper Plusz), Diesel (Dizel)
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol: 0,0 Promille Winterreifen: keine generelle Winterreifenpflicht, kann kurzfristig angeordnet werden, Beschilderung beachten Schneeketten: nur bei Schneefahrbahn erlaubt; das Mitführen bzw. Anlegen von Schneeketten kann auch kurzfristig angeordnet werden Spikes: Verboten!
Mitführpflichten im Pkw
Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht); Ersatzlampenset (außer für Xenon-, Neon- und LED-Leuchten), Feuerlöscher, Reservereifen und Starthilfekabel empfohlen
Hinweise
Rettungsgassenpflicht: Auf Straßen mit mind. 2 Spuren pro Richtung müssen Einsatzfahrzeuge in der Mitte zwischen den Spuren passieren können. Bei mehr als 2 Spuren pro Richtung weichen Lenker auf der äußersten linken Spur nach links aus, alle anderen Lenker nach rechts.
Die in Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.
Kinder unter 1,50 m oder unter 3 Jahren müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert sein.
Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt.
Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge. Gelbe Bodenmarkierung (zick-zack oder ununterbrochene Linien) bedeutet Halte- bzw. Parkverbot.
Überstehende Ladung ist mit einer mind. 40x40 cm großen rot-weißen Tafel oder einem roten bzw. rot-weißen Stoffstreifen zu kennzeichnen.
Für Radfahrer gilt bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit Warnwestenpflicht außerhalb von Ortsgebieten. Die Nutzung des Nahverkehrs (Bahn und Bus) ist für jeden EU-Bürger ab dem 65. Lebensjahr kostenlos. Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.
Straßengebühren und Umweltzonen
Auch die ersten Teilabschnitte ungarischer Autobahnen sind vignettenpflichtig. Weitere Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026“.
Tempolimits (in km/h)
In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.
Freiland | Schnellstraße | Autobahn
Motorrad 90 | 110 | 130
Pkw bis 3,5 t 90 | 110 | 130
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t 70 | 70 | 80
Einfuhrbestimmungen
Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com
Wichtige Telefonnummern
Euro-Notruf 112
Feuerwehr 105, Polizei 107, Rettung 104
Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Ungarn 0036
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.
Vertretungsbehörden
Botschaft von Ungarn
1010 Wien, Bankgasse 4–6
Telefon (0043/1) 537 80-300
E-Mail: mission.vie@mfa.gov.hu
Botschaft der Republik Österreich
1068 Budapest, Benczúr utca 16
Telefon (0036/1) 479 70-10
E-Mail: budapest-ob@bmeia.gv.at
Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at
Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Folder auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle geschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.