Polen · Estland · Lettland · Litauen

Allgemeines

PolenPL Staatsgebiet: 312.685 km² · Einwohner: 38,7 Mio. · Hauptstadt: Warschau
Währung: Polnischer Zloty (PLN)
10 Polnische Zloty = € 2,37 (Richtkurs, Stand März 2026)

EstlandEST Staatsgebiet: 45.228 km² · Einwohner: 1,20 Mio. · Hauptstadt: Tallinn

LettlandLV Staatsgebiet: 64.589 km² · Einwohner: 1,8 Mio. · Hauptstadt: Riga

LitauenLT Staatsgebiet: 65.300 km² · Einwohner: 2,6 Mio. · Hauptstadt: Vilnius

ESTLVLT Währung: Euro (EUR)

Personaldokumente

Reisepass oder Personalausweis (muss jew. für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern.

Polen, Estland, Lettland und Litauen sind Vollmitglieder des Schengen-Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen.

Cremefarbener Notpass wird akzeptiert.

Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren die Beförderung verwehrt werden. Daher rät der ARBÖ dringend zur Verwendung eines gültigen Reisepasses.

PL Österreicher mit polnischer Staatsbürgerschaft benötigen ein polnisches Reisedokument.

Kfz-Papiere

Führerschein, Zulassungsschein

Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).

Versicherungen

e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird dringend empfohlen (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/

Tiere

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung) müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt).

PL Hunde und Katzen müssen bei der Einreise mind. 3 Monate alt sein.

Gesetzliche Feiertage

PL 1. Jänner, 6. Jänner, 5./6. April, 1. Mai, 3. Mai, 24. Mai, 4. Juni, 15. August, 1. November, 11. November, 24./25./26. Dezember

EST 1. Jänner, 24. Februar, 3. April, 5. April, 1. Mai, 24. Mai, 23. Juni, 24. Juni, 20. August, 24./25./26. Dezember

LV 1. Jänner, 3. April, 5. April, 6. April, 1. Mai, 4. Mai, 23. Juni, 24. Juni, 18. November, 24./25./26. Dezember, 31. Dezember

LT 1. Jänner, 16. Februar, 11. März, 5. April, 6. April, 1. Mai, 3. Mai, 7. Juni, 24. Juni, 6. Juli, 15. August, 1./2. November, 24./25./26. Dezember

PLESTLVLT und ggf. regional geltende Feiertage

Tanken

E-Tankstellen auf www.chargemap.com

PL Super 95 (Benzyna bezolowiowa 95), Super Plus 98 (Benzyna bezolowiowa 98), Diesel (ON/Olej napedowy)

EST Super 95 (95 E)

ESTLVLT Super Plus 98 (98 E Futura), Diesel

Gesetzliche Bestimmungen

Alkohol: PL 0,2 Promille EST 0,2 Promille LV 0,5 Promille; 0,2 Promille bei unter 2 Jahren Führerscheinbesitz LT 0,4 Promille; 0,0 Promille bei unter 2 Jahren Führerscheinbesitz

Winterreifen: PL keine generelle Winterreifenpflicht EST von 1. Dezember bis 1. März verpflichtend (Mindestprofiltiefe 3 mm) Der Zeitraum kann je nach Wetterlage ausgedehnt werden LV von 1. Dezember bis 1. März verpflichtend (Mindestprofiltiefe 4 mm, müssen das Alpine Symbol aufweisen), gilt auch für Anhänger LT von 10. November bis 1. April verpflichtend

Schneeketten: nur bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt und teils verpflichtend, Beschilderung beachten

Spikes: PL verboten EST von 1. Oktober bis 30. April auf Schneefahrbahnen erlaubt, tatsächlicher Zeitraum variiert witterungsabhängig LV von 1. Oktober bis 30. April erlaubt LT von 1. November bis 9. April erlaubt (Heck-Aufkleber verpflichtend, beim ARBÖ erhältlich)

Mitführpflichten im Pkw

PL Feuerlöscher, Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)

EST Feuerlöscher, Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)

LVLT Feuerlöscher, Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)

Hinweise

Die in Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.

Kinder müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: PL Kinder unter 1,35 m EST Kinder unter 12 Jahren bzw. unter 1,50 m LV Kinder unter 1,50 m LT Kinder unter 1,35 m.

Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt.

Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge.

Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.

Straßengebühren und Umweltzonen

Informationen siehe Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2026/2027.

Tempolimits (in km/h)

In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.

PL
  Freiland Schnellstraße Autobahn
Motorrad 90 100* 140
Pkw bis 3,5 t 90 100* 140
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t 70 80 80

* Auf vierspurigen Schnellstraßen: 120 km/h

EST
  Freiland Schnellstraße Autobahn
Motorrad 90 90–120*
Pkw bis 3,5 t 90 90–120*
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t 90 90

Bei Führerscheinbesitz unter 2 Jahren: 90 km/h auf Schnellstraßen.
* Beschilderung beachten

LV
  Freiland Schnellstraße Autobahn
Motorrad 90 90*
Pkw bis 3,5 t 90 90*
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t 80 90

* Beschilderung beachten

LT
  Freiland Schnellstraße Autobahn
Motorrad 90 100–110¹ 110–130²
Pkw bis 3,5 t 90 100–110¹ 110–130²
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t 90 90 90

Bei Führerscheinbesitz unter 2 Jahren: 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen sowie 70 km/h im Freiland.
¹ Zwischen 1. April und 31. Oktober: 110 km/h
² Zwischen 1. April und 31. Oktober: 130 km/h

Einfuhrbestimmungen

Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com

Wichtige Telefonnummern

Euro-Notruf 112

PL Feuerwehr 998, Polizei 997, Rettung 999

ESTLVLT Feuerwehr/Polizei/Rettung 112

Vorwahl

nach Österreich 0043
nach Polen 0048
nach Estland 00372
nach Lettland 00371
nach Litauen 00370

Pannendienst

Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.

Vertretungsbehörden

Polen

Botschaft der Republik Polen

1130 Wien, Hietzinger Hauptstraße 42c

Telefon (0043/1) 8701 51 00

E-Mail: wieden.amb.sekretariat@msz.gov.pl

Botschaft der Republik Österreich

00-748 Warschau, Jurija Gagarina 34

Telefon (0048/22) 841 00 81

E-Mail: warschau-ob@bmeia.gv.at

Estland

Botschaft der Republik Estland

1040 Wien, Wohllebengasse 9/12

Telefon (0043/1) 503 776 111

E-Mail: embassy.vienna@mfa.ee

Botschaft der Republik Österreich

10114 Tallinn, Vambola 6, 5. Stock

Telefon (00372) 627 87 40

E-Mail: tallinn-ob@bmeia.gv.at

Lettland

Botschaft der Republik Lettland

1190 Wien, Stefan-Esders-Platz 4

Telefon (0043/1) 403 31 12

E-Mail: embassy.austria@mfa.gov.lv

Botschaft der Republik Österreich

1010 Riga, Alberta iela 13, 7th floor

Telefon (00371) 6721 61 25

E-Mail: lettland-ob@bmeia.gv.at

Litauen

Botschaft der Republik Litauen

1030 Wien, Löwengasse 47/4

Telefon (0043/1) 718 54 67

E-Mail: amb.at@urm.lt

Botschaft der Republik Österreich (mit Sitz in Wien)

c/o BMEIA, 1010 Wien, Minoritenplatz 8

Telefon (0043/1) 501 150-4600

E-Mail: litauen-ob@bmeia.gv.at

Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr.

Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at

Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Folder auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle geschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.