Polen, Estland, Lettland und Litauen

Allgemeines

Polen PL
Staatsgebiet: 312.679 km2
Einwohner: 37,9 Mio.
Hauptstadt: Warschau
Währung: Polnischer Zloty (PLN)
10 Polnische Zloty = € 2,38 (Richtkurs, Stand März 2025)

Estland EST
Staatsgebiet: 45.228 km2
Einwohner: 1,30 Mio.
Hauptstadt: Tallinn

Lettland LV Staatsgebiet: 64.559 km2
Einwohner: 1,7 Mio.
Hauptstadt: Riga

Litauen LT Staatsgebiet: 65.301 km2
Einwohner: 2,5 Mio.
Hauptstadt: Vilnius

EST, LV, LT Währung: Euro (EUR)


Personaldokumente

Reisepass oder Personalausweis (muss jew. für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Polen, Estland, Lettland und Litauen sind Vollmitglieder des Schengen-Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren die Beförderung verwehrt werden. Daher rät der ARBÖ dringend zur Verwendung eines gültigen Reisepasses. 
PL
Österreicher mit polnischer Staatsbürgerschaft benötigen ein polnisches Reisedokument.

Kfz-Papiere

Führerschein, Zulassungsschein
Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).

 

Versicherungen

e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird dringend empfohlen (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen
auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/

 

Tiere

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/ Tätowierung) müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt). PL Hunde und Katzen müssen bei der
Einreise mind. 3 Monate alt sein

 

Gesetzliche Feiertage

PL 1. Jänner, 6. Jänner, 20./21. April, 1. Mai, 3. Mai, 8. Juni, 19 Juni, 15. August, 1. November, 11. November, 25./26.Dezember
EST 1. Jänner, 24. Februar, 18./20. April, 1. Mai, 8. Juni, 23./24. Juni, 20. August, 24.–26. Dezember
LV 1. Jänner, 18./20./21. April, 1. Mai, 4. Mai, 23./24. Juni, 18. November, 24.–26. Dezember, 31. Dezember
LT 1. Jänner, 16. Februar, 11. März, 20./21. April, 1. Mai, 4. Mai, 1. Juni, 24. Juni, 6. Juli, 15. August, 1./2. November, 24.–26.Dezember
PL, EST, LV, LT und ggf. regional geltende Feiertage

 

Tanken

E-Tankstellen auf www.chargemap.com
PL Super 95 (Benzyna bezolowiowa 95), Super Plus 98 (Benzyna bezolowiowa 98), Diesel (ON/Olej napedowy)
EST Super 95 (95 E)
EST, LV, LT Super Plus 98 (98 E Futura), Diesel

 

Gesetzliche Bestimmungen

Alkohol:
PL 0,2 Promille
EST 0,2 Promille LV 0,5 Promille; 0,2 Promille bei unter 2 Jahren Führerscheinbesitz
LT 0,4 Promille; 0,0 Promille bei unter 2 Jahren Führerscheinbesitz

Winterreifen:
PL keine generelle Winterreifenpflicht
EST von 1. Dezember bis 1. März verpflichtend (Mindestprofiltiefe 3 mm) Der Zeitraum kann je nach Wetterlage ausgedehnt werden
LV von 1. Dezember bis 1. März verpflichtend (Mindestprofiltiefe 4
mm), gilt auch für Anhänger LT von 10. November bis 1. April verpflichtend

Schneeketten:
nur bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt und teils verpflichtend, Beschilderung beachten

Spikes:
PL verboten
EST von 1. Oktober bis 30. April auf Schneefahrbahnen erlaubt, tatsächlicher Zeitraum variiert witterungsabhängig LV von 1. Oktober bis 30. April erlaubt
LT von 1. November bis 9. April erlaubt (Heck-Aufkleber verpflichtend, beim ARBÖ erhältlich)

Mitführpflichten im Pkw
PL Feuerlöscher, Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)
EST Feuerlöscher, Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)
LV, LT Feuerlöscher, Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)

Hinweise

  • Die in Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.
  • Kinder müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: PL Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 m EST Kinder unter 12 Jahren bzw. unter 1,50 m LV Kinder unter 1,50 m LT Kinder unter 1,35m.
  • Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge.
  • Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.

 

Straßengebühren und Umweltzonen

Informationen siehe Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026.

 

Tempolimits (in km/h)

In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h, Beschilderung beachten.

PL

Fahrzeugtyp  Freiland   Schnellstraße   Autobahn 
Motorrad  90 100* 140
Motorrad, Pkw bis 3,5 t 90 100* 140
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t         70 80 80

*Auf vierspurigen Schnellstraßen: 120 km/h

 

EST

Fahrzeugtyp  Freiland   Schnellstraße   Autobahn 
Motorrad  90 90 – 110*
Motorrad, Pkw bis 3,5 t 90 90 – 110*
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t         90 90

*Beschilderungen beachten
Bei Führerscheinbesitz unter 2 Jahren: 90 km/h aufSchnellstraßen.
 

LV

Fahrzeugtyp  Freiland   Schnellstraße   Autobahn 
Motorrad  90 90*
Motorrad, Pkw bis 3,5 t 90 90*
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t         80 90

*Beschilderungen beachten


LT

Fahrzeugtyp  Freiland   Schnellstraße   Autobahn 
Motorrad  90 100 110
Motorrad, Pkw bis 3,5 t 90 100 – 1101 110 – 1302
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t         90 90 90

1 Zwischen 1. April und 31. Oktober: 110 km/h
2 Zwischen 1. April und 31. Oktober: 130 km/h
Bei Führerscheinbesitz unter 2 Jahren: 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen sowie 70 km/h im Freiland.

 

Einfuhrbestimmungen

Zoll Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com

 

Wichtige Telefonnummern

Euro-Notruf 112
PL Feuerwehr 998, Polizei 997, Rettung 999
EST, LV, LT Feuerwehr/Polizei/Rettung 112

Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Polen 0048
nach Estland 00372
nach Lettland 00371
nach Litauen 00370

Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ Reise Notruf. Hilfe wird organisiert.
Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold
sogar bis € 400,–.

 

Vertretungsbehörden

Polen
Botschaft der Republik Polen
1130 Wien, Hietzinger Hauptstraße 42c
Telefon (0043/1) 8701 51 00
E-Mail: wieden.amb.sekretariat@msz.gov.pl

Botschaft der Republik Österreich
00-748 Warschau, Jurija Gagarina 34
Telefon (0048/22) 841 00 81
E-Mail: warschau-ob@bmeia.gv.at

Estland
Botschaft der Republik Estland
1040 Wien, Wohllebengasse 9/12
Telefon (0043/1) 503 776 111
E-Mail: embassy.vienna@mfa.ee

Botschaft der Republik Österreich
10114 Tallinn, Vambola 6, 5. Stock
Telefon (00372) 627 87 40
E-Mail: tallinn-ob@bmeia.gv.at

Lettland
Botschaft der Republik Lettland
1190 Wien, Stefan-Esders-Platz 4
Telefon (0043/1) 403 31 12
E-Mail: embassy.austria@mfa.gov.lv

Botschaft der Republik Österreich
1010 Riga, Alberta iela 13, 7th floor
Telefon (00371) 6721 61 25
E-Mail: lettland-ob@bmeia.gv.at

Litauen
Botschaft der Republik Litauen
1030 Wien, Löwengasse 47/4
Telefon (0043/1) 718 54 67
E-Mail: amb.at@urm.lt

Botschaft der Republik Österreich (mit Sitz in Wien)
c/o BMEIA, 1010 Wien, Minoritenplatz 8
Telefon (0043/1) 501 150-4600
E-Mail: litauen-ob@bmeia.gv.at

 

Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at