Frankreich

Allgemeines

Frankreich F
Staatsgebiet: 643.801 km2
Einwohner: 66,7 Mio.
Hauptstadt: Paris
Währung: Euro (EUR)


Personaldokumente

Reisepass oder Personalausweis (muss jew. für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungs berechtigten (Formular beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungs berechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Frankreich ist Vollmitglied des Schengen Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren die Beförderung verwehrt werden. Daher rät der ARBÖ dringend zur Verwendung eines gültigen Reisepasses.

Download

Kfz-Papiere

Führerschein, Zulassungsschein
Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht
des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).

 

Versicherungen

e-card wird anerkannt. Kranken /Rückholversicherung und Reisekasko Versicherung wer den empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird empfohlen (bei Ihrer Kfz Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationenauf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/

 

Tiere

Hunde und Katzen benötigen einen EU Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung) müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt). Die Einreise mit gefährlich eingestuften Hunden ist entweder verboten oder nur unter strengen Auflagen gestattet. Mehr Infos unter www.douane.gouv.fr

 

Gesetzliche Feiertage

1. Jänner, 20. April, 1. Mai, 8. Mai, 29. Mai, 9. Juni, 14. Juli, 15. August, 1. November, 11. November, 25./26. Dezember und ggf. regional geltende Feiertage

 

Tanken

E-Tankstellen auf www.chargemap.com
Super 95 (sans plomb 95), Super Plus 98 (sans plomb 98), Diesel (Gasoil/Gazole/Diesel)
Bleifrei wird mit „sans plomb“ gekennzeichnet.

ARBÖ TIPP: An Sonntagen sind Tankstellen üblicherweise geschlossen,außer an Autostraßen.

 

Gesetzliche Bestimmungen

Alkohol:
0,5 Promille; 0,2 Promille bei unter 3 Jahren Führerscheinbesitz

Winterreifen:
seit 2022 zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres verpflichtend auf Korsika, in Bergregionen der Alpen,
Pyrenäen sowie Vogesen im Jura und Zentralmassiv; bei winterlichen Straßenverhältnissen allerorts empfohlen; Winterreifenpflicht kann auf Bergstraßen kurzfristig angeordnet werden, Beschilderung beachten („pneus neige“)

Schneeketten: können auf Bergstraßen kurzfristig angeordnet werden (Tempolimit 50 km/h), Beschilderung beachten

Spikes: von 1. November bis 31. März erlaubt (Tempolimit 90 km/h), tatsächlicher Zeitraum variiert witterungsabhängig; Spikes Aufkleber am Heck verpflichtend beim Fahren mit Spikes

Mitführpflichten im Pkw
Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht); Alkotester (online oder vor Ort erhältlich) und Ersatzlampenset (außer für Xenon und LED Leuchten) empfohlen

Hinweise

  • Die in Österreich geltende § 57a Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem ab gelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.
  • Kinder unter 10 Jahren müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden.
  • Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Licht am Tag Pflicht für Motorräder und Mopeds, bei schlechten Sichtverhältnissen für alle Fahrzeuge.
  • Der ARBÖ rät von der Verwendung roter Kennzeichen ab, weil diese in Frankreich oft nicht anerkannt werden.
  • Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.

 

Straßengebühren und Umweltzonen

Informationen siehe Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026.

 

Tempolimits (in km/h)

In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h. 

Fahrzeugtyp Freiland   Schnellstraße   Autobahn
Motorrad, Pkw bis 3,5 t 80 – 90* 110 130
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t         80 – 90* 110 130

*Beschilderung beachten

  • Bei unter 3 Jahren Führerscheinbesitz sowie bei Niederschlag: 100 km/h auf Schnellstraßen, 110 km/h auf Autobahnen.
  • Bei Einschränkung der Sichtweite auf 50 m oder weniger: 50 km/h auf allen Straßen.

 

Einfuhrbestimmungen

Zollinformationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com

 

Wichtige Telefonnummern

Euro-Notruf 112

Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Frankreich 0033

Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.

 

Vertretungsbehörden

Botschaft der Französischen Republik
1040 Wien, Technikerstraße 2
Telefon (0043/1) 502 750
EMail: secretariat.vienne-amba@diplomatie.gouv.fr


Botschaft der Republik Österreich
75007 Paris, 6, Rue Fabert
Telefon (0033/1) 406 330 63
EMail: paris-ob@bmeia.gv.at

Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at