Deutschland
Allgemeines
Deutschland D
Staatsgebiet: 357.587 km2
Einwohner: 84,4 Mio.
Hauptstadt: Berlin
Währung: Euro (EUR)
Personaldokumente
Reisepass (kann bis zu 5 Jahren abgelaufen sein) oder Personalausweis (muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungs berechtigten (Formular beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Deutschland ist Vollmitglied des Schengen Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Seit September 2015 kommt es an verschiedenen Abschnitten der Grenze zu Österreich zu Kontrollen, im Zuge derer der Reisepass vorzuweisen ist. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Der ARBÖ rät dringend zur Verwendung gültiger Personaldokumente.
Download
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein
Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).
Versicherungen
e-card wird anerkannt. Kranken /Rückholversicherung und Reisekasko Versicherung wer den empfohlen (beim ARBÖ erhältlich).
Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird empfohlen (bei Ihrer Kfz Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
Tiere
Hunde und Katzen benötigen einen EU Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung) müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt). Bei der Einreise mit als gefährlich eingestuften Hunderassen gelten besondere Bestimmungen – mehr Infos siehe: www.zoll.de
Gesetzliche Feiertage
1. Jänner, 18. April, 21. April, 1. Mai, 29. Mai, 9. Juni, 3. Oktober, 25./26. Dezember und ggf. regional geltende Feiertage
Tanken
E-Tankstellen auf www.chargemap.com
Super Plus, Super 98, Super 95 E5, Super 95 E10, Diesel
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol:
0,5 Promille; 0,0 Promille für Lenker in der Probezeit (2 Jahre ab Ausstellung des Probeführerscheins) bzw. für alle Lenker unter 21 Jahren
Winterreifen:
situative Winterreifenpflicht (bei Schnee,Schneematsch und Eis). Ab 1. Oktober 2024 gelten nur noch Winterreifen mit dem „Schneeflockensymbol“ („Alpine Symbol“).
Schneeketten:
bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt und teils verpflichtend (Tempolimit 50 km/h), Beschilderung beachten
Spikes:
Verboten! Ausnahme: „Kleines Deutsches Eck“
Mitführpflichten im Pkw:
Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste (Tragepflicht); 2 OP Masken empfohlen
Hinweise
- Rettungsgassenpflicht: Auf Straßen mit mind. 2 Spuren pro Richtung müssen Einsatzfahrzeuge in der Mitte zwischen den Spuren passieren können. Bei mehr als 2 Spuren pro Richtung weichen Lenker auf der äußersten linken Spur nach links aus, alle anderen Lenker nach rechts.
- Die in Österreich geltende §57a Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren.
- Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 m müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt. Licht am Tag Pflicht für Motorräder und Mopeds.
- Die Benutzung von Geräten, die vor Radarkontrollen warnen, ist verboten. Dies gilt auch für Smartphone Apps mit der entsprechenden Funktion.
- Rote Kennzeichen werden nicht anerkannt.
- Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.
- Beim Abschleppen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.
Straßengebühren und Umweltzonen
Informationen siehe Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026.
Tempolimits (in km/h)
In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.
Fahrzeugtyp | Freiland | Autobahn | |
---|---|---|---|
Motorrad | 100 | 1301 | |
Motorrad, Pkw bis 3,5 t | 100 | 1301 | |
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t2 | 80 | 80 |
1 empfohlene Richtgeschwindigkeit; Beschilderung beachten
2 100 km/h nur mit Genehmigung der DEKRA Austria, welche vom Gespannfahrer mitzuführen ist
Einfuhrbestimmungen
Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com
Wichtige Telefonnummern
Euro-Notruf 112
Feuerwehr/Rettung 112, Polizei 110
Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Deutschland 0049
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ Reise Notruf.
Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ Sicherheits Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200–,
der ARBÖ Sicherheits Pass.Gold sogar bis € 400,–.
Vertretungsbehörden
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
1010 Wien, Gauermanngasse 2–4
Telefon (0043/1) 711 54 0
EMail: info@wien.diplo.de
Botschaft der Republik Österreich
10785 Berlin, Stauffenbergstraße 1
Telefon(0049/30) 202 87 0
EMail: berlin-ob@bmeia.gv.at
Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at