Belgien · Luxemburg · Niederlande

Allgemeines

  • Belgien B Staatsgebiet: 30.528 km² · Einwohner: 11,7 Mio. · Hauptstadt: Brüssel
  • Luxemburg L Staatsgebiet: 2.586 km² · Einwohner: 694,106 · Hauptstadt: Luxemburg
  • Niederlande NL Staatsgebiet: 41.543 km² · Einwohner: 17,8 Mio. · Hauptstadt: Amsterdam
  • B, L, NL Währung: Euro (EUR)

Personaldokumente

Reisepass (kann bis zu 5 Jahren abgelaufen sein) oder Personalausweis (muss mind. für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige.

Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular beim ARBÖ erhältlich), eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern.

Belgien, Luxemburg und die Niederlande sind Vollmitglieder des Schengen Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen.

Cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren die Beförderung verwehrt werden. Daher rät der ARBÖ dringend zur Verwendung eines gültigen Reisepasses.

NL Für Personen ab 14 Jahren gilt die Identifikationspflicht. Der Reisepass bzw. Personalausweis ist ständig mitzuführen.

Kfz-Papiere

Führerschein, Zulassungsschein

Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).

Versicherungen

e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird empfohlen (bei Ihrer Kfz Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/

Tiere

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein muss. Das Tier muss durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung gekennzeichnet sein (weitere Informationen beim Tierarzt).

Gesetzliche Feiertage

  • B 1. Jänner, 6. April, 1. Mai, 8. Mai, 14. Mai, 25. Mai, 11. Juli, 21. Juli, 15. August, 20. September, 27. September, 1. November, 11. November, 15. November, 25. Dezember; fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, ist meist der nächste Arbeitstag frei.
  • L 1. Jänner, 6. April, 1. Mai, 9. Mai, 14. Mai, 25. Mai, 23. Juni, 15. August, 1. November, 25./26. Dezember
  • NL 1. Jänner, 3. April, 5./6. April, 27. April, 5. Mai, 14. Mai, 24./25. Mai, 25./26. Dezember
  • B, L, NL und ggf. regional geltende Feiertage

Tanken

E-Tankstellen auf www.chargemap.com

  • B Super 95 (Superbenzine/sans plomb 95), Super Plus 98–100 (sansplomb 98/Benzine oncheloode), Diesel (Gasol)
    Bleifreies Benzin wird mit „sans plomb“ gekennzeichnet.
  • L Super 95 (essence sans plomb/Super bleifrei), Super Plus 98, Diesel
  • NL Benzin 91 (Benzine loodvrij), Super 95 (Superbenzine), Super Plus (oncheloode Super 98), Diesel (Dizel)

Gesetzliche Bestimmungen

Alkohol: B 0,5 Promille L 0,5 Promille; 0,2 Promille bei unter 2 Jahren Führerscheinbesitz NL 0,5 Promille; 0,2 Promille bei unter 5 Jahren Führerscheinbesitz

Winterreifen: B, NL keine generelle Winterreifenpflicht
L situative Winterreifenpflicht (bei Schnee, Schneematsch und Eis)

Schneeketten: B, L nur auf Schnee- und Eisfahrbahn erlaubt NL auf öffentlichen Straßen verboten

Spikes: B generell verboten, Ausnahmen können vom Verkehrsminister erlassen werden
L von 1. Dezember bis 31. März bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt und müssen auf allen 4 Rädern angebracht werden NL Verboten!

Mitführpflichten im Pkw

  • B Warndreieck, Warnweste (Tragepflicht); Feuerlöscher und Verbandkasten für in Belgien zugelassene Pkw
  • L Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten empfohlen
  • NL Warnweste, Feuerlöscher und Verbandkasten empfohlen

Hinweise

Telefonieren im Auto ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt.

Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.

B, L Licht am Tag Pflicht für Motorräder.

B, L Rettungsgassenpflicht: Auf Straßen mit mind. 2 Spuren pro Richtung müssen Einsatzfahrzeuge in der Mitte zwischen den Spuren passieren können. Bei mehr als 2 Spuren pro Richtung weichen Lenker auf der äußersten linken Spur nach links aus, alle anderen Lenker nach rechts.

Straßengebühren und Umweltzonen

Informationen siehe Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2026/2027.

Tempolimits B/L/NL (in km/h)

In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h, Beschilderung beachten.

Werte je Zelle in der Reihenfolge B / L / NL.

Freiland Schnellstraße Autobahn
Motorrad 70/90/80 120/–/100 120/130/130
Pkw bis 3,5 t 70/90/80 120/–/100 120/130/130
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t 70/75/80 90/–/90 90/90/90

B In der Wallonie gilt auf zahlreichen Freilandstraßen 90 km/h (Beschilderung beachten).

L Bei Nässe ist das Tempo auf Autobahnen um 20 km/h (Motorrad und Pkw bis 3,5 t) zu verringern.

NL Auf Autobahnen können abschnittsweise und zu gewissen Uhrzeiten andere Tempolimits gelten.

Einfuhrbestimmungen

Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com.

Wichtige Telefonnummern

Euro-Notruf 112

B, NL Feuerwehr/Polizei/Rettung 112
L Feuerwehr/Rettung 112, Polizei 113

Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Belgien 0032
nach Luxemburg 00352
in die Niederlande 0031

Pannendienst

Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis € 200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.

Vertretungsbehörden

Belgien

Botschaft des Königreichs Belgien
1040 Wien, Schönburgstraße 10
Telefon (0043/1) 502 07 0 · E-Mail: vienna@diplobel.fed.be

Botschaft der Republik Österreich
1000 Brüssel, Avenue de Cortenbergh 52
Telefon (0032/2) 289 07 00 · E-Mail: bruessel-ob@bmeia.gv.at

Luxemburg

Botschaft des Großherzogtums Luxemburg
1180 Wien, Sternwartestraße 81
Telefon (0043/1) 478 21 42 · E-Mail: vienne.amb@mae.etat.lu

Botschaft der Republik Österreich
1212 Luxemburg, 3, Rue des Bains
Telefon (00352) 471 188 · E-Mail: luxemburg-ob@bmeia.gv.at

Niederlande

Botschaft des Königreichs der Niederlande
1010 Wien, Opernring 5/7. Stock
Telefon (0043/1) 589 39 · E-Mail: wen@minbuza.nl

Botschaft der Republik Österreich
2597 AS Den Haag, Van Alkemadelaan 342
Telefon (0031/70) 324 54 70 · E-Mail: den-haag-ob@bmeia.gv.at

Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr.
Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at