Häufige Fragen zum Kontrollgerät/Fahrtenschreiber

Die nachstehenden Fragen und Antworten nehmen nur teilweise auf die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Bezug, da die erforderlichen Durchführungs-Rechtsakte noch nicht erlassen wurden.

Alle Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und mit denen ein zulässiges Höchstgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger von 3,5 Tonnen überschritten wird, oder Fahrzeuge die zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrer eingesetzt werden und die erstmalige Zulassung des Fahrzeuges nach den 01.05.2006 erfolgte. VO (EG) Nr. 561/2006

Alle Fahrzeuge, die im Art. 3 der VO (EG) Nr. 561/2006 und im Art. 13 dieser Verordnung genannt sind. Die nationale Umsetzung zu Art. 13 ist im § 24 Abs. 2b Z1 bis Z3 KFG veröffentlicht.

Bauart-genehmigte Kontrollgeräte:

  • ACTIA (Dieses Kontrollgerät/Fahrtenschreiber erfüllt die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1266/2009 nicht mehr)
  • Continental Automotive Trading (VDO)
  • Stoneridge
  • Intellic

Nähere Informationen zur Bauartgenehmigung finden Sie unter:
Digital Tachograph Vehicle Unit Status (auf Englisch)

Hersteller von Kontrollgeräten/Fahrtenschreibern gemäß VO (EU) Nr. 165/2014 sind derzeit nicht bekannt.

  • Herstellerdaten des Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers und des Impulsgebers
  • Fahrgestellnummer und Kennzeichen
  • Werkstattdaten – Kalibrierdaten, Nachprüfungen, amtliches Kennzeichen, Uhrverstellungen etc.
  • Sicherheitselemente
  • Ereignisse und Störungen
  • Fahrerdaten (Aktivitäten wie z.B. Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten, Ländereingaben)
  • Detaillierte Geschwindigkeitsdaten für 24 Stunden ab der 2 Generation 1 Woche
  • Kilometerstand (Wegstrecke)
  • Kontrollaktivitäten (Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Arbeitsinspektoren, etc.)
  • Speicherung der Daten außerhalb der Verordnung Out of Scope
  • Log-in / Log-out Unternehmenskarte
  • usw.

Grundsätzlich sind die Daten in Abhängigkeit der gesteckten Karte (Werkstattkarte, Kontrollkarte, Fahrerkarte, Unternehmenskarte) ersichtlich. Diese Daten können am Display angezeigt, ausgedruckt oder mittels einer entsprechenden Software heruntergeladen werden.

Das Kontrollgerät/Fahrtenschreiber ist so konstruiert, dass Daten bei einem durchschnittlichen Gebrauch (96 Ereignisse am Tag) für 365 Tage gespeichert werden. Die detaillierte Geschwindigkeitsdaten bei Kontrollgeräten/Fahrtenschreiber für 24 Stunden ab der 2. Generation 1 Woche. Diese Geschwindigkeitsdaten können weder am Display angezeigt noch ausgedruckt werden. Daten können nur mit einer dementsprechenden Software heruntergeladen werden.

Nach 365 Tagen wird das älteste Ereignis überschrieben (Ringspeicher).

Ja, gemäß Arbeitszeitgesetz §17a und VO (EG) Nr. 581/2010 sind die Daten spätestens nach drei Monaten nach der letzten Ausgabe der Daten herunterzuladen. In bestimmten Fällen (z.B. Verkauf des Fahrzeuges, usw.) wird dieser Zeitraum verkürzt.

Ab der 2. Generation von Kontrollgeräten/Fahrtenschreibern kann ein Datenferndownload durchgeführt werden. Nähere Informationen sind beim Hersteller zu erfragen. Gemäß VO (EU) Nr. 165/2014 Art. 10 können Fahrtenschreiber mit Schnittstellen zu intelligentem Verkehrssystemen ausgerüstet sein.

  • Länderkennzeichen (in Spanien wird auch die Region eingegeben)
  • Nachtrag von Ruhezeit, Bereitschaftszeit, Arbeitszeit; Unterschied zwischen 1. und 2. Generation
  • Fähre / Zug
  • Out of Scope
  • In halb Stunden Schritten umstellen auf die Ortszeit durch den Fahrer möglich.
  • Uhrzeit, im Abstand von mindestens sieben Tagen eine Anpassung der UTC (Coordinated Universal Time) um höchstens eine Minute möglich.

Die Zeiten können entweder am Display des Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers oder auf einem Ausdruck ersehen werden.

Bei Betriebsstörung oder Fehlfunktion des Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers muss die Reparatur von einem ermächtigten Einbaubetrieb unterwegs vorgenommen werden, wenn die Rückkehr zum Verkehrsunternehmen nicht innerhalb von einer Woche ab dem Tag des Eintritts der Betriebsstörung bewerkstelligt werden kann. VO (EU) Nr. 165/2014 Art. 37.

Grundsätzlich durch Drücken einer Funktionstaste kann die jeweilige Aktivität (Arbeit, Bereitschaft, Ruhezeit) angewählt werden. Nähere Informationen finden Sie bei den jeweiligen Herstellern solcher Geräte.


Download Kontakt Kontrollgeräte-/ Fahrtenschreiberkarte