News
Wer haftet für Schäden am Auto nach Silvester?
Zu Silvester werden viele Böller und Raketen abgeschossen, dabei werden auch immer wieder Autos getroffen und leider auch beschädigt. Wer haftet für den Schaden? Der ARBÖ Niederösterreich stellt die rechtliche Situation dar und gibt Tipps, wie man den eigenen Wagen rund um den Jahreswechsel am besten schützt.
„Grundsätzlich gilt: Diejenige Person, die den Schaden verursacht hat, muss auch dafür aufkommen“, erklärt Wolfgang Stangl, Geschäftsführer des ARBÖ Niederösterreich. „Kann der Täter nicht ausfindig gemacht werden, müssen allfällige Reparaturen selbst bezahlt werden, da die Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug niemals übernimmt. „Ist kein Schädiger bekannt, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung helfen. Am besten in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob ein solcher Schadensfall übernommen wird“, führt Stangl aus. Ist Vandalismus im Vertrag abgedeckt, sollte der Schaden möglichst rasch bei der Polizei angezeigt und an die Versicherung weitergeleitet werden.
Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, empfiehlt der ARBÖ Niederösterreich, einen ruhigen und sicheren Parkplatz zu suchen, was nicht immer einfach ist, oder den Wagen in einer geschlossenen Garage – sofern vorhanden – abzustellen. In Städten kann der Wagen zu Silvester in einem Parkhaus untergebracht werden. In Wohngebieten sollten Parkplätze in der Nähe von Balkons vermieden werden, denn diese werden gerne als „Startbasen“ für die Raketen verwendet. Ebenso sollte der Wagen nicht in der Nähe von Veranstaltungen oder Gaststätten geparkt werden. Man weiß ja nie, was passiert.