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Das richtige Licht bei Nebel

Widrige Sichtverhältnisse plagen die Pkw-Lenker.

Widrige Sichtverhältnisse plagen die Pkw-Lenker in Niederösterreich derzeit immer wieder am Morgen und am Abend. „Das aktuelle Wetter bringt oft Nebel mit sich und führt zu schlechten Sichtverhältnissen“, sagt Martin Wögerer, technischer Leiter des ARBÖ Niederösterreich. Doch viele Autofahrer wissen nicht, mit welcher Beleuchtung am Pkw man am besten bei diesen Wetterbedingungen fährt. „Die beste Lösung bei diffusen Sichtverhältnissen ist das Abblendlicht, das Tagfahrlicht reicht dann nicht mehr aus. Bei dichtem Nebel muss zusätzlich das Nebelschlusslicht beigeschaltet werden, und nach einer Nebelbank muss dieses wieder abgedreht werden, damit die nachfolgenden Autofahrer nicht unnötig geblendet werden“, erklärt Wögerer. Die nach vorne strahlenden Nebelscheinwerfer wären hingegen immer erlaubt, sollten bei klaren Sichtverhältnissen dennoch nicht verwendet werden. „Die schlechteste Variante bei schlechten Sichtverhältnissen ist, die Leuchten am Pkw gar nicht einzuschalten.

Moderne Autos sind unabhängig vom Tagfahrlicht oft mit einer automatischen Aktivierung des Abblendlichts ausgerüstet. Diese Automatik reagiert meist nur dann, wenn es deutlich dunkler ist als bei Nebel, wie beispielsweise in der Dämmerung und in der Nacht oder in einem Tunnel. „Bei Nebel am Tag messen die Lichtsensoren ausreichend Helligkeit, die schlechte Sicht erfordert jedoch das Abblendlicht. Als Autolenker muss man in solchen Situationen aktiv die Schweinwerfer einschalten“, so der ARBÖ-Experte. „Verboten und sinnlos ist jedenfalls bei Nebel die Verwendung des Fernlichts, denn es besteht die Gefahr von Selbstblendung“, so der Experte des ARBÖ.

Nicht nur, dass eine falsche Fahrzeugbeleuchtung bei Nebel und in der Dämmerung die Sichtbarkeit eines Fahrzeuges senkt und deshalb die Unfallgefahr maßgeblich erhöht, sind auch Strafen bis zu 10.000 Euro möglich, wenn man bei schlechter Sicht ohne Licht unterwegs ist, warnt Wögerer. „Zumeist wird ein Organmandat in der Höhe rund 40 Euro ausgestellt. Kommt es zu einer Anzeige, kann die Strafhöhe bereits einige hundert Euro ausmachen. Abgesehen davon, mit einem zu wenig beleuchteten Fahrzeug setzt man sein Leben aufs Spiel.“ War bei einem Unfall das Fahrzeug unzureichend beleuchtet, kann beispielsweise dem Fahrzeuglenker Mitverschulden angelastet werden, auch die Versicherung kann sich in solchen Fällen schadlos halten.

 

Eine Faustregel gelte bei schlechten Sichtverhältnissen immer, unterstreicht Wögerer: „Es sollte auf jeden Fall die Geschwindigkeit reduziert und den Sichtverhältnissen angepasst werden, und ein größerer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss eingehalten werden!“