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Welches Licht am Auto bei Nebel?
Von widrigen Sichtverhältnissen werden aktuell die Pkw-Lenker im Burgenland geplagt. „Das Novemberwetter bringt Nebel mit sich und führt im Straßenverkehr zu schlechten Sichtverhältnissen besonders in der Dämmerung und in der Nacht“, sagt Gerhard Graner, technischer Leiter des ARBÖ Burgenland.
Viele Autofahrer wissen nicht, mit welcher Beleuchtung am Pkw man am besten bei diesen diffusen Lichtverhältnissen fährt. „Die schlechteste Variante bei schlechten Sichtverhältnissen ist, die Leuchten am Pkw gar nicht einzuschalten, denn schließlich sollte man von anderen Verkehrsteilnehmern gut wahrgenommen werden. Die beste Lösung ist das Abblendlicht. Das normale Tagfahrlicht, mit dem Pkw ausgerüstet sind, reicht dann nicht mehr aus“, erklärt der ARBÖ-Experte.
Bei dichtem Nebel kann zusätzlich das Nebelschlusslicht beigeschaltet werden. Doch nach einer Nebelbank und innerorts wie auch im Kolonnenverkehr sollte dieses wieder abgedreht werden, damit die nachfolgenden Autofahrer nicht unnötig geblendet werden. Die nach vorne strahlenden Nebelscheinwerfer wären hingegen immer erlaubt, sollten bei klaren Sichtverhältnissen dennoch nicht verwendet werden.
Moderne Autos sind unabhängig vom Tagfahrlicht oft mit einer automatischen Aktivierung des Abblendlichts ausgerüstet. Diese Automatik reagiert meist nur dann, wenn es deutlich dunkler ist als bei Nebel, wie beispielsweise in der Dämmerung und in der Nacht oder in einem Tunnel. „Bei Nebel am Tag messen die Lichtsensoren ausreichend Helligkeit, die schlechte Sicht erfordert jedoch das Abblendlicht. Als Autolenker muss man in solchen Situationen aktiv die Schweinwerfer einschalten“, führt Graner aus. „Sinnlos ist bei Nebel die Verwendung des Fernlichts, denn es besteht die Gefahr von Selbstblendung“, so der Experte des ARBÖ.
Nicht nur, dass eine falsche Fahrzeugbeleuchtung bei Nebel und in der Dämmerung die Sichtbarkeit eines Fahrzeuges senkt und deshalb die Unfallgefahr maßgeblich erhöht, sind auch Strafen bis zu 10.000 Euro möglich, wenn man bei schlechter Sicht ohne Licht unterwegs ist. Zumeist wird ein Organmandat in der Höhe von rund 40 Euro ausgestellt. Kommt es zu einer Anzeige, kann die Strafhöhe bereits einige hundert Euro ausmachen.
War bei einem Unfall das Fahrzeug unzureichend beleuchtet, kann beispielsweise dem Fahrzeuglenker Mitverschulden angelastet werden, auch die Versicherung kann sich in solchen Fällen schadlos halten.
„Eine Faustregel gilt bei schlechten Sichtverhältnissen immer“, unterstreicht Graner. „Es sollte die Geschwindigkeit reduziert und den Sichtverhältnissen angepasst werden, und ein größerer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss eingehalten werden!“
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