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Nach Eiskratzen ist „Pickerl“-Prüfung dringend angesagt
Das viele Eiskratzen in den vergangenen Wochen hat möglicherweise am „Pickerl“ – der § 57a-Begutachtungsplakette an der rechten oberen Ecke der Windschutzscheibe des Autos – Spuren hinterlassen.
„Bereits zahlreiche Autofahrer sind in den letzten Tagen in eines der burgenländischen ARBÖ-Prüfzentren gekommen, weil sie beim Eiskratzen Teile des Pickerls weggeschabt haben. Dadurch waren die Lochung des Ablaufdatums oder das eingestanzte Kennzeichen nicht mehr eindeutig erkennbar“, erzählt Gerhard Graner, technischer Leiter des ARBÖ im Burgenland.
Sollte das passiert sein, muss rasch ein Ersatz-Pickerl ausgestellt und neu an der Windschutzscheibe angebracht werden.
„Sind das Ablaufdatum oder das Kfz-Kennzeichen nicht mehr klar lesbar, können bei Verkehrskontrollen Strafen verhängt werden. In der Praxis liegen diese bei 100 Euro, der Strafrahmen wäre theoretisch jedoch viel höher“, erklärt Graner.
Das Ausstellen einer Ersatzplakette ist prinzipiell kein Problem. Diese können in allen Begutachtungsstellen nach Vorlage des originalen Zulassungsscheins für alle Fahrzeugklassen erstellt werden. Voraussetzung ist ein gültiges Gutachten, das in der „Zentralen Begutachtungsplakettendatenbank – ZBD“ gespeichert ist. Eine Druckversion des Gutachtens muss beim Ausstellen der Ersatzplakette nicht vorgelegt werden.
„Damit die § 57a-Begutachtungsplakette nicht zerstört wird, sollten Autobesitzer beim Eiskratzen der Frontscheibe an der rechten oberen Ecke vorsichtig sein“, empfiehlt Graner. „Dadurch erspart man sich unnötige Wege und eventuell auch Strafen.“
Bildquelle: ARBÖ Burgenland
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