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Wer haftet für Schäden am Auto nach Silvester?

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Rund um Silvester werden viele Böller und Raketen abgeschossen. Dabei werden auch immer wieder Autos getroffen und leider auch beschädigt. Wer haftet für den Schaden? Der ARBÖ Burgenland stellt die rechtliche Situation dar und gibt Tipps, wie man den eigenen Wagen rund um den Jahreswechsel am besten schützt.   

„Grundsätzlich gilt: Diejenige Person, die den Schaden verursacht hat, muss auch dafür aufkommen“, erklärt Gerhard Graner, Betriebsleiter des ARBÖ im Burgenland. „Kann jedoch der Täter nicht ausfindig gemacht werden, müssen allfällige Reparaturen selbst bezahlt werden, da die Haftpflichtversicherung Defekte am eigenen Fahrzeug niemals übernimmt. „Ist der Verursacher nicht bekannt, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung helfen. Am besten in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob ein solcher Schadensfall übernommen wird“, führt Graner aus. Ist Vandalismus im Vertrag abgedeckt, sollte die Beschädigung möglichst rasch bei der Polizei angezeigt und an die Versicherung weitergeleitet werden.

Um Schäden durch Böller oder Raketen am Fahrzeug zu vermeiden, empfiehlt der ARBÖ Burgenland, einen sicheren Parkplatz zu suchen, was nicht immer einfach ist, oder den Wagen in einer geschlossenen Garage – sofern vorhanden – abzustellen. In Städten kann der Wagen zu Silvester in einem Parkhaus untergebracht werden. Ebenso sollte der Wagen nicht in der Nähe von Veranstaltungen oder Gaststätten geparkt werden, denn man weiß ja nie, was passiert.

 

Informationen des ARBÖ zum Datenschutz gemäß Art. 13 der DSGVO finden Sie unter: www.arboe.at/datenschutz