News

Raserpaket tritt in Kraft

Bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen kann das Fahrzeug künftig für bis zu zwei Wochen stillgelegt und in weiterer Folge sogar entzogen und veräußert werden.

Das ab heute gültige Gesetzes-Paket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs zum Tragen kommen. Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.

 „Unbelehrbare Hobbymotorsportlerinnen und Hobbymotorsportler haben auf der Straße nichts verloren. Ob die Beschlagnahmung des Fahrzeugs aber die richtige Maßnahme ist, bleibt abzuwarten, da der Führerschein ja nicht dauerhaft verfällt und die Fahrerin oder der Fahrer mit einem anderen Fahrzeug weiterfahren kann. Außerdem sehen wir bei diesem Vorhaben Probleme hinsichtlich des Rechts auf Eigentum wodurch mit langen Gerichtsverfahren zu rechnen ist“, so KommR Mag. Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär.

 

Wenn die Lenkerin oder der Lenker nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist, wie es beispielsweise bei Miet- oder Leasingfahrzeugen der Fall ist, kann die Behörde das Fahrzeug nicht für verfallen erklären und versteigern. In diesem Fall kann die Exekutive das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmen und der Lenker bzw. die Lenkerin bekommt ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Fahrzeug.