News

ARBÖ begrüßt digitalen Zulassungsschein

Neben dem digitalen Führerschein ist ab sofort auch der digitale Zulassungsschein in der „eAusweise“-App abrufbar.

In Zukunft genügt es bei einer Verkehrskontrolle, das Smartphone vorzuzeigen, sofern die Apps „eAusweise“ und „Digitales Amt“ sowie eine ID-Austria in Vollfunktion vorhanden sind. Durch einen einfachen Scan des QR-Codes können die Daten des digitalen Führerscheins und des digitalen Zulassungsscheins von den Behörden überprüft werden. Achtung: Der digitale Zulassungsschein ersetzt nicht den analogen Zulassungsschein sondern ist nur eine zusätzliches Service und ist derzeit nur für Fahrzeuge von Privatpersonen abrufbar.

Beim Zulassungsschein ist es – im Unterschied zum Führerschein – egal, ob man diesen in Scheckkartenform oder Papierform hat. Bei beiden Varianten kann die digitale Version am Smartphone aktiviert werden. Bei einer Verkehrskontrolle kann aber maximal der QR-Code für einen Zulassungsschein erstellt werden.  Wird die Zulassung von zwei Fahrzeugen – wie beispielsweise ein Anhänger – kontrolliert, müssen dafür zwei separate QR-Codes generiert werden. Zu beachten gilt weiters, dass derzeit sowohl der der digitale Führerschein als auch der digitale Zulassungsschein nur in Österreich anerkannt und kontrollierbar ist. Für Fahrten ins Ausland müssen  beide Dokumente in Papier- oder Scheckkartenform mitgeführt werden.

Wer Bedenken bezüglich des Datenschutzes oder Fälschung hat, muss sich laut ID Austria keine Sorgen machen: Die Sicherheitsmaßnahmen der Ausweisplattform und der App ‘eAusweise‘ sind auf dem neuesten Stand. Da die Daten über die ID Austria geladen werden, entsprechen sie den höchsten Sicherheitsanforderungen auf EU-Ebene und sind manipulationssicher signiert. Grundsätzlich begrüßt der ARBÖ aber die Digitalisierungsoffensive der Regierung. „Mit dem digitalen Zulassungsschein wird das Service an digitalen Dienstleistungen weiter ausgebaut. Viele unserer Mitglieder nutzen die digitale Version von wichtigen Ausweisen und Dokumenten am Smartphone wie zum Beispiel den digitalen Führerschein eAusweis-App oder die ARBÖ-Klubkarte in der ARBÖ-App. Es ist daher sehr erfreulich, dass diese Nutzerinnen und Nutzer nun auch den Zulassungsschein für ihr Fahrzeug digital abrufen können“, begrüßt KommR Mag. Gerald Kumnig abschließend das neue Service.

Wichtig: Zur §57a-"Pickerl"-Begutachtung bitte unbedingt den Zulassungsschein in Papierform oder Scheckkartenformat mitnehmen. Die digitale Variante gilt (vorerst) nicht als offizielles Dokument.