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Reifenwechsel beim ARBÖ

Winterreifenpflicht 1. November bis 15. April

Von 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt in Österreich die situative Winterreifenpflicht. In diesem Zeitraum dürfen Pkw, Kombi und Lkw bis 3,5 Tonnen (höchstzul. Gesamtgewicht) bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schneefahrbahn, Schneematsch, Eis) nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind.

Lassen Sie sich nicht vom plötzlichen Wintereinbruch überraschen und vereinbaren Sie daher am besten gleich einen Radwechsel-Termin in Ihrem ARBÖ Prüfzentrum.

Erstmals besteht im Prüfzentrum Klagenfurt auch die Möglichkeit die Reifen wuchten zu lassen!