Rechtsschutz

Warum ist eine Rechtsschutzversicherung wichtig?

Ob Straßenverkehr, Beruf oder Nachbarschaft – im Leben gibt es viele Bereiche, in denen es zu Streitigkeiten kommen kann. Dann zahlt sich eine Rechtsschutzversicherung aus.

Lassen Sie sich durch Anwalts- und Gerichtskosten nicht davon abhalten, Ihr Recht durchzusetzen.

Der ARBÖ-Rechtsschutz schützt Sie, wenn es darauf ankommt. Denn die Versicherung übernimmt im Falle des Falles Anwalts-, Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten. 

Ihre Vorteile mit dem ARBÖ-Rechtsschutz

Mit dem Rechtsschutz vom ARBÖ sparen Sie sich Zeit und Nerven und genießen viele Vorzüge und Sicherheiten:

  • Unschlagbar günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Freie Anwaltswahl: Lassen Sie sich von einem auf Ihren Fall spezialisierten Anwalt vertreten. 
  • Versicherungssumme: € 100.000,-
  • Kurze Laufzeit mit jährlicher Verlängerungsmöglichkeit
  • Schutz für alle auf die versicherte Person angemeldeten Fahrzeuge
  • Schutz auch für Ehegatte/Lebensgefährte und Kinder bis 18 Jahre im selben Haushalt. 
  • Erweiterung für den Privat- und Freizeitbereich mit dem Zusatz-Rechtsschutz: Mit der Erweiterung des bestehenden ARBÖ-Rechtsschutz um den Zusatz-Rechtsschutz sind Sie nicht nur vor hohen Kosten in Zusammenhang mit Streitigkeiten rund um Ihr Kfz sondern zusätzlich auch im Privat- und Freizeitbereich, im Beruf, rund um das Thema Wohnen und im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts geschützt. 

Hier erfahren Sie mehr über den Zusatz-Rechtsschutz.

 

Was deckt der ARBÖ-Rechtsschutz ab?

  • Fahrzeug-Rechtsschutz: Bei einem Autounfall kommt es zu rechtlichen Streitigkeiten mit dem Unfallgegner. Die Sachverständigen-, Anwalts- und Verfahrenskosten werden übernommen.
  • Lenker-Rechtsschutz: Sie sind mit einem fremden Auto unterwegs. Bei einem Auffahrunfall verletzen Sie sich die Halswirbelsäule. Der Unfallgegner bestreitet seine Schuld. Sie benötigen einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer persönlichen Schadenersatzansprüche.
  • Lenker-Vertrags-Rechtsschutz: Nachdem Sie ein gemietetes Car-Sharing Fahrzeug zurückgegeben haben, werden Sie von der Leihwagenfirma beschuldigt, Schäden am ausgeliehenen Fahrzeug verursacht zu haben. Ein Anwalt wird mit der Abwehr des ungerechtfertigten Anspruchs der Leihwagenfirma betraut. 
  • Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz: Nach einem Gebrauchtwagenkauf bemerken Sie verschwiegene Mängel. Ihr Anwalt fordert erfolgreich den Kaufpreis zurück.
  • Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz: Ihr Kind wird auf dem Weg zur Schule von einem Autofahrer niedergestoßen und verletzt. Sie fordern für Ihr Kind Schmerzensgeld ein.
  • Mobilitäts-Rechtsschutz: Nach einem Verkehrsunfall, in den Sie als E-Bike-Fahrer verwickelt sind, bestreitet Ihr Unfallgegner sein Verschulden. Die gegnerische Versicherung verweigert die Zahlung. Ihr Anwalt unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Außerdem wird Ihnen im Strafverfahren ein Verteidiger nach freier Wawhl zur Verfügung gestellt. 
  • Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz bis € 10.000,-: Ein Motorradfahrer missachtet bei einer Kreuzung die rote Ampel und kollidiert mit Ihrem Pkw, mit dem Sie ordnungsgemäß in die Kreuzung einbiegen. Der Motorradfahrer kommt zu Sturz und bricht sich ein Bein. Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung eingeleitet. Mit Hilfe eines Anwalts gelingt es Ihre Unschuld darzulegen. Somit wird kein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet. 
  • Reise-Vertrags-Rechtsschutz: Sie haben einen Aufenthalt in einem 5-Sterne-Hotel gebucht, doch das Hotel war eine Baustelle. Ihr Anwalt setzt eine Preisminderung durch.
  • Eigentums-Rechtsschutz: Sie kaufen ein gebrauchtes Fahrrad im Handel. Nachträglich stellt sich heraus, dass es sich um Diebsgut handelt. Der Eigentümer will sein Fahrrad zurück, Ihr Anwalt wehrt die Herausgabe ab.
     

Was Sie sonst noch wissen sollten

  • Wer ist versichert? Der Rechtsschutz schützt die versicherte Person, deren Partner bzw. Lebens gefährte sowie deren Kinder (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ohne eigenen Einkommen) mit gleichem Wohnsitz. Zusätzlich sind beim Fahrzeug-Rechtsschutz alle berechtigten Lenker und Insassen geschützt, die mit einem versicherten Fahrzeug unterwegs sind. Der ARBÖ-Zusatz-Rechtsschutz gilt nur für unselbstständig oder nicht erwerbstätige Personen. Für Firmen und Selbständige gibt es den Firmen-Rechtsschutz.
  • Welche Fahrzeuge sind versichert? Der Rechtsschutz schützt alle Fahrzeuge, die auf die versicherten Personen angemeldet sind. Er gilt nur für Fahrzeuge mit österreichischer Zulassung bis 3,5 Tonnen und für Fahrzeuge, die nicht gewerblich genutzt werden (also nicht für Taxis, Mietwagen etc.).
  • Ab wann gilt der Rechtsschutz? Der Rechtsschutz gilt ab 0 Uhr des auf die Einzahlung folgenden Tages, der Zusatz-Rechtsschutz gilt nach einer Wartezeit von drei Monaten.
  • Bis wann gilt der Rechtsschutz? Die Prämienzahlung gilt immer für ein Kalenderjahr, also bis 31. Dezember. Damit Sie ohne Unterbrechung versichert sind, sollten Sie immer vor Ablauf, also bis 31. Dezember, die Prämie für das Folgejahr einzahlen.
  • Wo gilt der Rechtsschutz? Je nach versicherter Variante gilt der Rechtsschutz in Österreich und in Europa, in allen außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
  • Was ist im Schadensfall zu tun? Verständigen Sie umgehend die Wüstenrot Versicherungs AG, Leistungsservice Rechtsschutz, Telefon +43(0)5 70 70-542 (Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr), Fax +43(0)5 70 70-543, E-Mail: wvrs@wuestenrot.at
     

 

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* Prämien gültig bis 31. Dezember 2024. Versicherungsleistungen gemäß Versicherungsbedingungen. In den Folgejahren gelten die regulären Jahrestarife. Aktuelle Rechtsschutztarife laut Tarifübersicht. 

Der ARBÖ wird als Versicherungsagent gemäß 137f GewO für folgende Versicherungsanstalten tätig: Versicherungsanstalten: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group und Wüstenrot Versicherungs-AG; Versicherungsagent: ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, Eintragung im GISA, GISA-Zahl: 24279826; Kostenlose Beschwerdemöglichkeit: Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler im BMAW, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung VI/A/1 (Gewerberecht), Stubenring 1, 1010 Wien, MMag. Stefan Trojer, 01-71100/805782, stefan.trojer(at)bmaw.gv.at