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Helmpflicht für E-Scooter muss kommen!

Aufgrund dramatischer Unfälle von E-Scooter-Fahrern mit schweren Kopfverletzungen fordert der ARBÖ Niederösterreich eine allgemeine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer.Allein im vergangenen Jahr mussten 7.500 Lenker nach Stürzen in einem Spital versorgt werden. Das sind um 25 Prozent mehr als 2023. „Die Zahlen belegen ganz klar, dass eine Gesetzesnovelle notwendig ist, damit E-Scooter-Fahrer besser geschützt sind. Aus der Sicht des ARBÖ sollte diese neue Regelung noch vor dem Sommer kommen, bevor die E-Scooter-Saison so richtig losgeht“, sagt Franz Pfeiffer, Präsident des ARBÖ Niederösterreich.
Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sind schon jetzt verpflichtet, einen Helm zu tragen, wenn sie mit ihren Geräten auf den Straßen unterwegs sind. „Mit zwölf Jahren endet die gesetzliche Helmpflicht, was nicht gut ist, wie die hohe Anzahl der Verletzten zeigt. Deshalb muss für Jugendliche und Erwachsene die Helmpflicht ebenso gelten“, betont der ARBÖ-Präsident.
E-Scooter sind sehr populär. „Man sieht immer mehr dieser flinken Fahrzeuge im Straßenverkehr. Kürzere Strecken können damit schnell und auch umweltfreundlich zurückgelegt werden, was grundsätzlich positiv ist. Doch es gibt ein klares Regelwerk, wie die Elektroroller im Straßenverkehr bewegt werden müssen, und welche technischen Bestimmungen für diese Zweiräder mit E-Antrieb gelten“, sagt Pfeiffer. „Eltern dürfen nicht vergessen, dass sie nach Unfällen auch für ihre Kinder haften. Deshalb sollte sie kontrollieren, wie die Burschen und Mädchen ihr Gefährt im Straßenverkehr steuern.“
Leider kam es bereits zum Saisonstart 2025 zu einigen dramatischen Unfällen, und einige Piloten haben es mit aufsehenerregenden Geschwindigkeitsüberschreitungen durch illegales Tuning ihrer Geräte in die Medien geschafft. Besonders in Städten kommt es immer durch rücksichtsloses und „wildes“ Fahren zu Konflikten zwischen E-Scooter-Lenkern und anderen Verkehrsteilnehmern. „Die geltende Straßenverkehrsordnung und die technischen Bestimmungen für E-Scooter müssen eingehalten werden, damit die dramatischen Unfallzahlen wieder sinken“, will Pfeiffer. „Denn schließlich geht es um die Sicherheit der E-Scooter-Piloten wie auch aller anderen Verkehrsteilnehmer“, meint der ARBÖ-Präsident.
Der ARBÖ hat die wichtigsten Regeln und Vorschriften für die kleinen Roller mit Elektromotor zusammengefasst.
Rechtlich gesehen gelten für E-Scooter, die maximal 25 km/h schnell sein dürfen, die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Man muss sich daher an die gesetzlichen Bestimmungen für Räder oder E‑Bikes halten. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die Verwendung eines weißen Lichts nach vorne und eines roten Lichts nach hinten wie bei Fahrrädern verpflichtend. Zusätzlich müssen E-Scooter mit wirksamen Bremsen, Rückstrahlern (nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb) und einer Glocke ausgerüstet sein.
Die elektrisch betriebenen Roller dürfen nur auf Radwegen, auf Mehrzweckstreifen oder auf Straßen benutzt werden. Fußgängerwege sind für E-Scooter eine absolute Verbotszone. Im Fall eines Unfalls mit einem Fußgänger kann der Lenker des E-Scooters oder dessen Erziehungsberechtigte haftbar gemacht werden. Mädchen und Burschen dürfen einen E-Scooter ohne Aufsichtsperson erst ab zwölf Jahren oder mit einem Fahrradausweis allein im Straßenverkehr bewegen.
Auf keinen Fall darf man zu zweit mit einem E-Scooter fahren, das ist ausnahmslos verboten. Die Geräte sind für nur eine Person konstruiert. Rahmen, Bremsen und Räder sind nicht auf das Gewicht von zwei Personen ausgelegt. Stehen zwei Menschen auf einem E-Scooter, hat das Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Die Praxis zeigt leider, dass Jugendliche gerne zu zweit mit einem E-Scooter fahren. Das kann im Extremfall nicht nur zu Stürzen und bösen Verletzungen führen, sondern auch von der Polizei bestraft werden.
Der ARBÖ empfiehlt auch, beim Kauf auf die Qualität der Geräte zu achten. Billige E-Scooter sind oftmals schlecht verarbeitet, Bauteile wie Bremsen, Räder oder Lager können minderwertig ausgeführt sein. Auch das führt immer wieder dazu, dass es zu dramatischen Stürzen kommt. Deshalb sollten E‑Roller nur im guten Fachhandel gekauft werden.
Die wichtigsten Tipps des ARBÖ für E-Scooter-Fahrer:
· Immer einen Helm tragen
· Die Verkehrsregeln kennen und beachten
· Nie auf dem Gehsteig fahren
· Auf eine situationsabhängige Fahrweise achten
· Nie zu zweit mit dem E-Scooter fahren