News
Erlaubt in Österreich – teuer im Ausland

Das Auto ist das beliebteste Reisemittel der Österreicherinnen und Österreicher, wie eine Online-Umfrage des ARBÖ mit 200 Teilnehmern ergab. Demnach werden heuer rund 45 Prozent der Befragten mit dem eigenen Auto auf Urlaub fahren und dabei beliebte Reiseziele in Europa ansteuern. Besonders hoch im Kurs stehen dabei unsere Nachbarländer. Deutschland, Italien und Kroatien führen erneut die Liste der beliebtesten Reiseländer an.

Ob Städtetrip nach München, Badeurlaub an der Adria oder Kulturgenuss in der Toskana – die Nähe, Vielfalt und gute Erreichbarkeit machen diese Destinationen zur ersten Wahl. „Um unliebsame Überraschungen in Form von Geldstrafen während oder nach der wohlverdienten Urlaubsreise zu vermeiden, sollte man sich bewusst sein, dass manche in Österreich übliche gesetzliche Regelungen im Ausland keine Gültigkeit haben.“, so der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung Johann Kopinits.
Folgende Regelungen werden im Ausland nicht anerkannt:
Viermonatige Überziehungsfrist
In Österreich darf die §57a-Begutachtung von Kraftfahrzeugen um bis zu vier Monate überzogen werden. Diese Ausnahmeregelung ist jedoch in den meisten europäischen und außereuropäischen Ländern unbekannt – dort darf der Begutachtungszeitpunkt nicht überschritten werden. Daher sollte vor Reiseantritt unbedingt überprüft werden, ob die Gültigkeit der §57a-Plakette den gesamten Reisezeitraum abdeckt.
Rote Kennzeichen für Rad- und Heckträger
In Österreich sind die roten Kennzeichen für Rad- und Heckträger beliebt, da so das ständige ummontieren der Kennzeichen entfällt. Die roten Kennzeichen sind im Ausland aber nicht überall anerkannt.
Digitaler Führerschein und digitaler Zulassungsschein
Der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein sind ausschließlich in Österreich zulässig und dienen nur als Nachweise für Verkehrskontrollen in Österreich. Im europäischen und außereuropäischen Ausland ist ausschließlich der analoge Papier- oder Scheckkarten-Führerschein als Fahrberechtigung und Zulassung gültig.
Code 111
Mit dem im Führerschein eingetragenen „Code 111“ ist man in Österreich berechtigt, Motorräder bis 125 ccm und einer Leistung von bis zu maximal 11 kW zu lenken. Diese Fahrberechtigung wird im Ausland aber nur von einigen Ländern anerkannt:
- Italien: Gültigkeit ohne Einschränkung
- Lettland: Gültigkeit ohne Einschränkung
- Portugal: Gültigkeit ist ab einem Alter von 25 Jahren gegeben
- Tschechische Republik: Gültig nur für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
- Spanien: Gültig nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B
L17 Führerschein
Ausbildungsfahrten im Rahmen der L17-Führerscheinausbildung müssen in Österreich absolviert werden. Daher wird die Urlaubsfahrt ins Ausland nur bis zur österreichischen Grenze als Ausbildungsfahrt anerkannt.
Auch nach Beendigung der Ausbildung ist die Nutzung des Führerscheins im Ausland eingeschränkt: Außerhalb von Österreich wird die L17-Lenkberechtigung bis zum 18. Geburtstag nur in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark anerkannt.
Führerscheinklasse AM (Mopedführerschein)
Der Führerschein der Klasse AM (Mopedführerschein) gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Österreich und in Deutschland. In allen anderen Staaten beträgt das Mindestalter für das Lenken von Mopeds und Mopedautos 16 Jahre.
Urlauberinnen und Urlauber sollten sich vor Reiseantritt jedenfalls über die örtlichen Regelungen informieren, damit es zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt. „Gerade in den sehr beliebten südlichen Urlaubsländern wie Kroatien, Slowenien oder Italien werden Verkehrsstrafen oft rigoros geahndet, oftmals auch erst Monate oder sogar Jahre später. Daher sollten Touristen auf geltende Rechtsvorschriften im jeweiligen Urlaubsland achten und im Vorfeld informieren. Darüber hinaus haben viele Länder auch spezielle Mitführpflichten, wie zum Beispiel Feuerlöscher oder Ersatzlampen“, schließt Kopinits ab.